Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen

„Kurzfristig hat die Regierungskoalition eine Ergänzung in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen. Dadurch soll die private Nutzung von Software des Arbeitgebers steuerfrei gestellt werden. Gleiches gilt für die Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten wie Smartphones oder Tablets“, erläutert Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C.

Es ist zwar fraglich, ob die Änderung im Fall von Smartphones wirklich nötig ist, denn das Einkommensteuergesetz stellt schon jetzt die private Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten steuerfrei. „Dass Smartphones keine Telekommunikationsgeräte sind, hat bisher selbst die Finanzverwaltung nicht behauptet“, meint SH+C-Steuerexperte Wagner. Allerdings schafft die Änderung Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zumal der technische Fortschritt womöglich schon bald neue Geräteklassen hervorbringt.
Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit der privaten Nutzung von Software und Smartphones mit einer notwendigen Steuervereinfachung. Dieser Sichtweise schloss sich auch die SPD-Fraktion an. Dagegen enthielten sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken bei der Abstimmung und verwiesen auf Missbrauchsmöglichkeiten durch die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn. Eine Befürchtung der beiden Fraktionen ist, dass nach der Neuregelung auch hochwertige Fernsehgeräte mit Datenanschluss durch Arbeitgeber an deren Arbeitnehmer steuerfrei überlassen werden können. Diese Befürchtungen bezeichnete die CDU/CSU allerdings als „absurd“.
„Da Finanzämter bei Steuerprüfungen immer wieder Sachverhalte aufgreifen, für die es keine eindeutigen Regelungen gibt, ist die gesetzliche Klarstellung sehr zu begrüßen“, meint Steuerberater Gerhard Wagner. Gerade auch die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Linken geäußerten Bedenken zeigen, dass es hier durchaus auch unterschiedliche Sichtweisen geben könne.
Quelle: openPR
SH+C Wagner Winkler & Collegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Gewerbepark D75
D-93059 Regensburg
Tel. ++49 (0) 941 / 5 86 13 – 0
Fax. ++49 (0) 941 / 5 86 13 – 199

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 7.05.2012
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Kategorien: Recht, Urteile
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