Die Kanzlei Hollweck aus Berlin veröffentlicht das Buch „Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid“
Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin hat das Buch „Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid“ veröffentlicht. Das Buch stellt eine ausführliche Rechtsberatung im Buchformat dar, welche eine Schritt-für-Schritt Anleitung gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid beinhaltet.
Zum einen wird geschildert, wie mit Hilfe des beigefügten Formulars Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen ist, ohne dass hierbei rechtliche Nachteile entstehen. Zum anderen zeigt das Buch auf, wie nach Erhalt des Mahnbescheids und nach erfolgtem Widerspruch gegen den Mahnbescheid gleichzeitig schriftlicher Kontakt mit dem Antragsteller (Gläubigerseite) des Mahnbescheids aufgenommen erden kann. Jeder einzelne Schritt wird von Rechtsanwalt Thomas Hollweck ausführlich erläutert und mit einem passenden Musterbrief unterlegt.
Erhält man einen gerichtlichen Mahnbescheid, so verbleiben lediglich zwei Wochen Zeit, um gegen diesen Widerspruch einzulegen. Das beigefügte Formular sieht auf den ersten Blick simpel aus, doch es birgt vor allem die Falle des „Teilwiderspruchs“. Rechtsanwalt Thomas Hollweck schildert in seinem Ratgeber, warum selbst bei einer teilweise berechtigten Forderung auf keinen Fall ein Teilwiderspruch eingelegt werden sollte. Es ist wichtig, auch in einem solchen Fall immer einen Komplettwiderspruch einzulegen. Begrenzt man den Widerspruch lediglich auf einen Teil der Forderung, so droht bezüglich des unwidersprochenen Anteils ein Schufa-Negativeintrag und ein vollstreckbarer Titel. Da die meisten Mahnbescheide in Deutschland entweder von einem Inkassobüro oder von einer Inkasso-Rechtsanwaltskanzlei beantragt werden, nutzen diese die Chance aus und führen in Bezug auf den Teilwiderspruch für den Schuldner kaum noch umkehrbare negative Folgen aus. Liegt erst einmal ein negativer Schufa-Eintrag vor, so verschlechtert sich die wirtschaftliche und finanzielle Handlungsfreiheit erheblich. Das Buch „Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid“ beschreibt daher, wie das Formular zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid rechtssicher genutzt werden kann, damit solche Nachteile vermieden werden.
Der Schwerpunkt des Ratgebers liegt auf einem Anschreiben an die Gläubigerseite: Es werden fünf verschiedene Standardsituationen beschrieben, in denen ein gerichtlicher Mahnbescheid vorkommen kann. Je nach Situation gibt das Buch dem Betroffenen eine genaue Vorgehensweise mit an die Hand, durch die der vermeintliche Schuldner schriftlichen Widerspruch direkt bei der Gegenseite einlegen kann. Für jede Standard-Situation findet sich ein passender Musterbrief im Buch. Es reicht keineswegs aus, lediglich das dem Mahnbescheid beigefügte Formular für einen Widerspruch zu nutzen. Neben diesem ist der hier beschriebene schriftliche Widerspruch direkt an die Gläubigerseite (Antragsteller des Mahnbescheids) unbedingt erforderlich, um der Forderung zu widersprechen und einen Schufa-Negativeintrag zu vermeiden.
Das besondere an diesem Buch sind die sehr ausführlichen Musterbriefe. Diese Musterschreiben sind rechtssicher aufgebaut und enthalten alle wesentlichen Elemente und rechtlichen Einwendungen, um den Widerspruch gegen die im Mahnbescheid geltend gemachte Forderung zu einem Erfolg zu führen. Ebenso wichtig sind die von Anwalt Hollweck geschriebenen Erläuterungen zur Vorgehensweise und zu den Musterbriefen. Rechtsanwalt Thomas Hollweck hat dabei besonders darauf geachtet, für den juristischen Laien verständlich zu schreiben.
Nähere Informationen zu diesem Buch finden Sie hier:
www.kanzlei-hollweck.de/buchreihe/gerichtlicher-mahnbesch…
Das Buch „Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid“ ist als normale Printausgabe und als eBook erschienen. Gerade das eBook bietet für den Leser erhebliche Vorteile, da es etwas günstiger ist und er dieses innerhalb von wenigen Sekunden auf sein Smartphone oder Tablet herunterladen kann.
Die Kanzlei Hollweck aus Berlin würde sich freuen, wenn viele Leser mit Hilfe dieses Buches ihr Mahnbescheid-Problem lösen können. Nicht immer ist es nötig, gleich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, oftmals reicht ein kleiner Hinweis und die richtige Vorgehensweise aus, um das Problem zu lösen.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Kanzlei für Verbraucherrecht & Verbraucherschutz
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Kanzlei für Verbraucherrecht & Verbraucherschutz
Karl-Liebknecht-Straße 34
10178 Berlin – Mitte
info(at)kanzlei-hollweck(dot)de
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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