Muss Veranstalter den Betreiber ersetzen?

UrteilDas Idealbild der Veranstaltungssicherheit geht davon aus, dass sich alle, die dafür verantwortlich sind, auch darum kümmern. Leider weiß die Praxis nichts von dieser Theorie: Oftmals schert einer der Beteiligten aus, weil er gar nicht weiß oder will, sich um Sicherheit zu kümmern.

Ein häufig vorkommendes Beispiel:
Der Veranstalter mietet eine Halle für eine Veranstaltung. Die Halle fällt unter die Versammlungsstättenverordnung. Nunmehr sind die Betreiber insbesondere im Rahmen der VStättV und der Veranstalter insbesondere im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten für die Sicherheit verantwortlich.
Wenn nun der Veranstalter erkennt, dass sich der Betreiber aber nicht um die Aufgaben aus der VStättV kümmert – was muss er tun, bzw. muss er überhaupt etwas tun?
Das System baut, stark vereinfacht, auf zwei Säulen auf: Dem Betreiber und dem Veranstalter. Das System kann jedoch nur funktionieren, wenn beide Säulen stehen bleiben. Fällt eine Säule weg, kommt die Sicherheit buchstäblich ins Wanken.
Wenn der Veranstalter dies erkennt, muss er m. E. das Erforderliche und Zumutbare tun, um dieses Manko auszugleichen: Das kann soweit gehen, dass er sich eine andere Versammlungsstätte suchen muss. Zumindest aber steigen die Anforderungen an den Veranstalter: er muss ja ohnehin im Rahmen seiner Verkehrssicherungs- pflichten nahezu dasselbe machen wie der Betreiber. Einfachstes Beispiel: Auch der Veranstalter muss dafür sorgen, dass die Rettungswege ständig freigehalten werden (siehe die Betriebsvorschrift für den Betreiber in § 31 Abs. 1 MVStättV).
Auch die ständige Anwesenheitspflicht oder die Abbruchspflicht des § 38 MVStättV kann der Veranstalter problemlos durch eigene Maßnahmen kompensieren.
Ein Problem gibt es eher in den Betriebsvorschriften, die typischerweise nur der Betreiber erfüllen kann, wie bspw. die Aufstellung der Brandschutzordnung (§ 42 Abs. 1 MVStättV) oder die Beurteilung, ob mit Blick auf die Bedürfnisse der Versammlungsstätte eine Brandsicherheitswache erforderlich ist (§ 41 MVStättV).
Und: Wie bei der formellen Übertragung der Betreiberpflichten gemäß § 38 Abs. 5 MVStättV sollte der (allein gelassene) Veranstalter mit der Versammlungsstätte soweit vertraut sein, dass er überhaupt den Aufgaben nachkommen kann.
Ein Veranstalter, der erstmals in der Halle ist und nicht in erforderlichem Ausmaß die Vertrautheit herstellen kann, wäre also gut beraten, sich eine andere Versammlungsstätte zu suchen, wenn er erkennt, dass der Betreiber nicht „mitmacht“ und er die Betriebspflichten nicht ausreichend selbständig kompensieren kann. Andernfalls riskiert der Veranstalter, zur Verantwortung gezogen zu werden.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 18.08.2013
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Tags:

Kategorien: Recht, Urteile
Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Chinesische Waffen

 
Ju-Sports Tai Chi Schwert 70 cm Holzscheide
ca. 47cm lange Klinge, Gesamtlänge ca. 70 cm, Scheide mit Metallbeschlägen, Griff aus Holz mit Metallverzierungen Tolles Metallschwert mit Scheide und aufwendigem Koffer

Besonderheiten:
Für Training und Dekoration geeignet. Die Klinge ist starr.

Gewicht des Schwertes ohne Scheide ca. 590 Gramm
 
Ju-Sports Tai Chi Schwert 100 cm Holzscheide
ca. 76cm lange, stumpfe Klinge, Gesamtlänge ca. 100 cm, Scheide mit Metallbeschlägen, Griff aus Holz mit Metallverzierungen Tolles Metallschwert mit Scheide und aufwendigem Koffer

Besonderheiten:
Für Training und Dekoration geeignet. Klinge leicht flexibel.
Gewicht ohne Holzscheide: ca. 600 g
Gewicht der Holzscheide: ca. 540 g
 
Budoland Kung-Fu-Schwert
ca. 85 cm Hergestellt aus Aluminium mit stumpfer Klinge. Am Griff ist eine Schleife befestigt. Klingenstärke ca. 0,6cm, Klingenbreite unterhalb des Griffes ca. 3,5cm, an der breitesten Stelle ca. 6,3cm.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Pariere...
 
Shaolin Kung Fu Übungs-Säbel
Gesamtlänge ca. 86 cm, Griff ca. 17 cm, starre Klinge ca. 68 cm lang und ca. 0,6 cm dick. Lieferung erfolgt ohne Scheide. Dieser Säbel ist aus Leichtmetall gefertigt. Er ist äußerst robust, weil er aus einem Stück hergestellt wurde. Der Griff wurde mit Leder umwickelt. Das Säbel hat eine sehr gute Handlage. Die Klinge ist stumpf, aber nicht für Schaukämpfe (Schlag Klinge auf Klinge) geeignet. Für Formübungen i...
 
KWON Tai Chi Schwert aus Holz
Gesamtlänge ca. 97,5 cm, Klingenlänge ca. 75,0 cm, Griff ca. 22,5 cm Original Wu Shu bzw. Tai Chi Wettkampf-, Übungs- und Dekorationswaffe aus der Volksrepublik China. Ein Requisit und Trainingsgerät für Wu Shu Formen sowie die körperliche Ertüchtigung. Darüber hinaus auch sehr gut geeignet als Dekoration in Shop's, Schulen oder auch für die persönliche Samml...
 
Budoten Wing Tsun Trainingsmesser - TPR
hergestellt aus schwarzem TPR-Kunststoff, Gesamtlänge ca. 46,5 cm, Grifflänge ca. 12,5 cm, Klingenbreite ca. ca. 5,5 - ca. 7 cm Diese Schmetterlingsmesser werden paarweise geliefert und sind aus schwerem und stabilen Kunststoff hergestellt mit einem Gewicht von ca. 300 g, also je Messer ca. 150 g.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Parieren, Kampf Klinge gegen K...
 
Budoten Kung Fu / Tai Chi Holzschwert
Gesamtlänge ca. 91 cm, Klingenlänge ca. 71 cm, aus Roteiche Übungswaffe zum Formentraining
 
Ju-Sports Tai Chi Säbel Holz 83 cm glatt
Tai Chi Säbel glatt, tolle Optik Besonderheiten:
Tai Chi Säbel aus Roteiche
mit Handschutz
zum Üben von Formen
 
Budoten Kung Fu Säbel TPR
hergestellt aus schwarzem TPR-Kunststoff, Länge: ca. 87 cm, Griff: ca. 20 cm, Klingenbreite: von ca. 4,5 - ca. 8,5 cm Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine ca. 660 g schwere Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Parieren, Kampf Klinge gegen Klinge) geeignet ist. Der Artikel ist nur zum Training traditioneller Bewegungsformen (z.B. im Tai-Chi-Sport, Gymnastik, Kata...) ohne Partner bzw. ohne Kontakt ...