Datenbank ELStAM: Lohnsteuerabzug 2012
Mit rund einem Jahr Verspätung ist die Datenbank für das Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) nun funktionsfähig: Ab Januar 2012 bilden die darin enthaltenen Informationen die Grundlage für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Die bisherige Lohnsteuerkarte hat nun endgültig ausgedient.
Damit die Steuerzahler ihre in der Datenbank eingetragenen Informationen prüfen können, erhalten sie bald Post vom Finanzamt: Ab Anfang Oktober bis Ende November wird ein Schreiben verschickt, das die über den Empfänger gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale auflistet. Wichtig: Das Schreiben berücksichtigt den Datenbestand mit Stichtag 16. September 2011. Sind die Daten zu Gunsten der Steuerpflichtigen unzutreffend, muss beim Finanzamt eine Korrektur beantragt werden. In allen anderen Fällen ist eine Änderung zu empfehlen.
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. mahnt an dieser Stelle zur Vorsicht: Die Steuerpflichtigen sollten unbedingt ihre gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen und etwaige Fehler mittels Antrag beim Finanzamt ändern lassen. Immerhin berücksichtigen die Arbeitgeber die gespeicherten Daten ab Januar 2012.
Hier einige Informationen rund um das ELStAM-Verfahren:
• Die Arbeitnehmer sollen die Korrektheit ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale zunächst nur durch die bevorstehenden Infoschreiben der Finanzämter prüfen. Eine elektronische Abfrage über das ELSTER-Portal ist vorgesehen.
• Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen zählen: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Freibeträge und das Kirchensteuermerkmal.
• Änderungen müssen bei den Finanzämtern beantragt werden.
• Die Arbeitnehmer sind künftig selbst verantwortlich für die Korrektheit ihrer Daten.
• Haben sich im Jahr 2011 die persönlichen Lebensumstände geändert, z. B. durch Trennung oder Geburt eines Kindes nach dem 16. September, sind die bescheinigten Lohnsteuerabzugsmerkmale sehr wahrscheinlich nicht korrekt.
Grundsätzlich gilt: Bei Unsicherheiten rund um das ELStAM-Verfahren sollte man auf steuerfachliche Hilfe zurückgreifen; sowohl beim Prüfen der Lohnsteuerabzugsmerkmale als auch beim Änderungsantrag stehen die Lohnsteuerhilfevereine ihren Mitgliedern gerne zur Verfügung.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 14.10.2011bisher keine Kommentare
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Kategorien: Recht, Urteile