Vergütung von Vereinsvorständen: Gemeinnützigkeitsproblem ausgeräumt

urteil020Wer gemeinnützig ehrenamtlich tätig ist, darf von seinem Verein auch eine moderate finanzielle Anerkennung erhalten. Der persönliche Freibetrag von bis zu 500 Euro pro Jahr stellt eine echte Unterstützung für jedes sportorientierte, soziale oder kulturelle Engagement dar, muss doch der Empfänger darauf keine Steuern und der Verein keine Sozialabgaben entrichten. Viele Vereine und Verbände vergüten das Engagement ihrer Vorstands- oder Präsidiumsmitglieder entsprechend – etwa in Form von Sitzungsgeldern oder einer moderaten pauschalen Aufwandsentschädigung.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
14.03.2010
Budoten Budoshop und Kampfsportversand

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