Punkte in Flensburg – Der neue Bußgeldkatalog

blitzer-geschwindigkeitskontrolle-verkehrVerkehrssünder aufgepasst! Die neue Verkehrssünderkartei ist abgesegnet. Auch wenn man keine Punkte hat, lohnt es sich, sich mit der größten und grundlegenden Reform der Flensburger Punktekartei nach immerhin 50 Jahren auseinander zu setzen. Am 01. Mai 2014 treten die neuen Regelungen in Kraft.

Wichtigste Neuregelung ist die Punkteskala: Der Führerschein wird zukünftig schon bei 8 Punkten entzogen anstelle der bislang geltenden Grenze von 18 Punkte. Punkte gibt es pro Verstoß maximal drei, wobei im Wesentlichen nur noch solche Verstöße mit Punkten geahndet werden, die sicherheitsgefährdend sind. Dazu zählt beispielsweise auch das Zuparken von Feuerwehr- sowie Rettungsausfahrten, was bislang häufig als Kavaliersdelikt angesehen wurde.
Wem es nun den Schweiß auf die Stirn treibt, wenn er an seine bereits eingetragenen Punkte denkt, der sei ein wenig beruhigt: Die alten Punkte werden auf das neue System umgestellt. Gelöscht werden Punkte, die bislang für leichtere Ordnungswidrigkeiten eingetragen wurden, die künftig nicht mehr mit einem Eintrag geahndet werden. Auch bleibt die Möglichkeit erhalten, die Punkte über die freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminaren, welche ebenfalls neu ausgestaltet worden sind, abzubauen. Allerdings nur bei einem Stand von bis zu fünf Punkten und nur ein Punkt in fünf Jahren. Bislang konnten bis zu vier Punkte abgebaut werden: Ein Besuch eines solchen Seminars vor dem 01. Mai 2014 könnte sich daher noch lohnen.
Die Verjährung der Verstöße wird ebenfalls neu geregelt: Die bisherige Tilgungshemmung durch den Eintrag neuer Punkte fällt weg. Dafür verjähren die Punkte, jeder für sich, je nach Schwere, nach zweieinhalb, fünf oder auch erst zehn Jahren.
Ob sich die Reform mit den, nach Aussage des Verkehrsministers, „klareren Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie“ auf die Sicherheit auf deutschen Straßen auswirken wird, bleibt fraglich.
Rechtsanwälte Callsen & Thürk
Claudia Gottschlich
Am Fördeufer 1b
24944 Flensburg
Deutschland
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.03.2014
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Kategorien: Recht, Urteile
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