Neues aus dem Vereinsrecht: Hartz-IV-Kompromiss stärkt Ehrenamt

UrteilGute Nachrichten für Vereine: Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer mit Hartz-IV-Anspruch bleibt anrechnungsfrei. Und das beschlossene Bildungspaket eröffnet zudem neue Perspektiven.

Der Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform, auf den sich der Vermittlungsausschuss am 25.2.2011 geeinigt hat, war hart umkämpft. Für Vereine aber heißt es: Ende gut, alles gut. Denn das neue Gesetz sieht vor, dass Leistungsbezieher, die sich nebenberuflich in einer gemeinnützigen Organisation engagieren, weiterhin eine moderate Aufwandsentschädigung erhalten dürfen, ohne dass ihnen dies auf ihre Bezüge angerechnet wird. Betroffen sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, die Vergütung von Übungsleitertätigkeiten, der Ehrenamtsfreibetrag und der kürzlich eingeführte Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuungen (§ 3 Nr. 26b EStG).

Bis zu 175 Euro im Monat bleiben damit zum Beispiel dem leistungsberechtigen Arbeitslosen, der sich im Altenheim engagiert, im Geldbeutel. Und auch die auf Hartz IV angewiesene Alleinerziehende, die im Sportverein das Kinderturnen leitet, profitiert von der Reform. Dabei sahen die Gesetzesvorschläge zunächst ganz anders aus: „Man wollte ehrenamtliche Vergütungen den sonstigen Nebenjobs gleichstellen. Damit wären nur 100 Euro anrechnungsfrei geblieben“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle aus Freiburg. Nun sei es wichtig, dass die Vereine ihre Helfer über die Fakten aufklären.

Geckle weist zudem auf die Bedeutung des beschlossenen Bildungspakets hin. Weil damit vor allem hilfsbedürftigen Kindern die Teilhabe an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten ermöglicht werden soll, könnte das in Vereinen mit entsprechendem Leistungsangebot für einen Mitgliederschub sorgen. Allein für 2011 sind 700 Mio. Euro vorgesehen; die Abrechnung läuft über die Jobcenter, wobei die Abwicklung im Einzelnen noch zu regeln sei. Auch wenn das eine neue Herausforderung für Vereine bedeute, das Resümee des Vereinsexperten fällt eindeutig aus: „Insgesamt stärkt der parlamentarische Kompromiss das Ehrenamt.“

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 16.03.2011
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Kategorien: Recht, Urteile
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