Die Zulässigkeit der Nutzung des „Facebook Like-Buttons“

Webseitenanbieter sollten eine Datenschutzerklärung veröffentlichen

In letzter Zeit häufen sich Berichte über angebliche Abmahnungen gegen Internetanbieter, die das Facebook-Plugin „Gefällt mir“ nutzen. Derzeit scheint die Nutzung zulässig, wenn eine entsprechende Datenschutzinformation in den Webseiten implementiert wird. Darauf weist der Mainzer Rechtsanwalt Florian Decker, Fachanwalt für IT-Recht bei Res Media – Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz – hin.

Bei der Verwendung von „Like-Buttons“ werden Daten des Nutzers an die Facebook Inc. in den USA weiter gegeben, was letztlich ohne die vorherige, datenschutzrechtliche Einwilligung des Nutzers unzulässig sein könnte. Die rechtliche Problematik liegt u. a. darin, dass Facebook bislang nicht darüber informiert, welche Daten in welchem Umfang tatsächlich übertragen werden. Bei vollständigen IP-Adressen handelt es sich nach vielfach vertretener Ansicht um parsonenbezogene Daten, so dass bei deren Übertragung ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen könnte.

Doch selbst wenn ein solcher Verstoß vorliegt, stellt sich für Webseitenanbieter die Frage, ob sie deshalb von Wettbewerbern abgemahnt werden können.

„Es ist in der Rechtsprechung bisher nicht einheitlich entschieden, in welchem Umfang der Datenschutz wettbewerbsrechtlich relevant ist“, erklärt Rechtsanwalt Florian Decker die Rechtslage. „Die betroffenen datenschutzrechtlichen Vorschriften und damit das Facebook-Plugin müssten einen wettbewerbsrechtlichen Bezug haben und auch dazu bestimmt sein, das Marktverhalten der Marktteilnehmer zu regeln. Dies ist jedoch äußerst umstritten, so dass Abmahnungen zunächst wohl eher noch die Ausnahme bleiben werden. Auch Fälle, in denen Datenschutzbehörden Bußgelder verhängt hätten, sind uns bislang nicht bekannt.“

Wollte man den Einsatz des Buttons vollkommen rechtssicher machen, wäre es grundsätzlich erforderlich, dass der Nutzer vor der Einblendung des Facebook-Plugins in die Übertragung seiner Daten einwilligt. Diese Lösung ist jedoch praktisch völlig unbrauchbar.

Webseitenanbieter sollten deshalb zunächst versuchen, den Datenschutzanforderungen so weit wie möglich gerecht zu werden. Nach § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) muss ein Anbieter den Nutzer ohnehin über „Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten“ unterrichten.

Jede Internetpräsenz benötigt daher eine Seite “Datenschutz”, die alle datenschutzrelevanten Informationen für den Nutzer bereit hält. Diese Seite ist um die Informationen zum “Gefällt mir”-Button zu ergänzen. „Ein Muster für eine solche Formulierung finden Internetanbieter unter „www.res-media.net/muster_facebook “, verweist Rechtsanwalt Decker auf die Homepage seiner Kanzlei.

Ob diese Maßnahme allerdings ausreicht, um ganz sicher vor Abmahnungen zu sein, werden die nächsten Monate zeigen. „Es bleibt zu hoffen, dass in absehbarer Zeit eine belastbare, obergerichtliche Gerichtsentscheidung zu der Frage der Zulässigkeit des Like-Buttons herbeigeführt wird“, fasst Rechtsanwalt Decker abschließend zusammen.

Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht
Fischtorplatz 21
55116 Mainz

Pressekontakt:
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 24.02.2011
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.


Kategorien: Recht, Urteile
Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Selbstschutz / Security

 
Hand to Hand Combat US Special Forces Vol.1
DVD, Gesamtlaufzeit ca. 48 Minuten In englischer Sprache (auch ohne Englischkenntnisse leicht verständlich). Elbow Strikes

Lernen Sie auf dieser DVD sämtliche Ellbogentechniken für den Nahkampf.

Folgende Menüpunkte hat diese Lehr-DVD:
- Forward Elbow
- Rising Elbow
- Downward Elbow
- Dropping Elbow
- Straight Back Elbow
- Reverse Elbow
- Cross Back Elbow
- Hooking E...
 
Budo International DVD Kokkar - Special Combat Black Cobra II (Vol. 2)
in deutscher, französischer, englischer, spanischer, portugiesischer und italienischer Sprache, Laufzeit: ca. 59 Minuten Black Cobra II ist der Name eines der taktischen Kampfprogramme des Kokkar, in dem die Mehrzahl der US-amerikanischen Sondereinheiten ausgebildet wird. Seine charakteristische Schnelligkeit und entscheidende Neutralisierungsfähigkeit haben Kokkar sehr schnell bei der Eliteeinheit Navy SEAL bekannt ...
 
Budo International DVD Faraone - Seal Programm Knife Combat
Mike Faraone ist der Gründer des SEAL Program Combat Research und hält unermüdlich Ausschau nach effizienten Kampftechniken. Er präsentiert uns in seiner zweiten arbeit sein Wissen über den Messerkampf. Laufzeit: ca. 71 Min. Audio: deutsch, englisch, italenisch, spanisch, französisch.
 
MK-7 First Defense Secuekyper Hülle
Passt ideal zusammen mit 541724 Gesamtlänge von nur ca. 8 cm. In transparent oder der Farbe gelb erhältlich. Die neue und praktische Hülle für das MK-7 (541724). Durch die stabile Außenhaut liegt das MK-7 sicher in der Hand. Die Funktionsweise wird selbstverständlich nicht beeinträchtigt! Sie haben jedoch zusätzlich die Möglichkeit, das MK-7 an dem Schlüsselbund oder einer Schlaufe zu befestigen. S...
 
Kubotan und Mini-Teleskop-Schlagstock
Kubotan und Schlagstock in einem, Länge geschlossen ca. 13 cm, geöffnet ca. 31 cm, chromfarben Kombination aus Kubotan und Teleskopschlagstock. Gefertigt aus gehärtetem Stahl. Griff ist brüniert.

Hergestellt in Taiwan.
 
Haller Teleskopschlagstock
Länge geschlossen 21 cm, Länge geöffnet 54 cm Mit rutschfestem Gummigriff.
Der Teleskopschlagstock ist verchromt. Lieferung inklusive Corduraetui.

Hergestellt in Taiwan.
 
Budo International DVD Bodyguard Defensive Tacties
in deutscher, französischer, englischer, spanischer, portugiesischer und italienischer Sprache, Laufzeit: ca. 50 Minuten Chris St. Jacques, Polizeibeamter und Mitglied der Eliteeinheit zum Schutz der kanadischen Regierung präsentiert uns seine erste DVD in Zusammenarbeit mit Sergeant Jim Wagner. Thema: Defensive Taktiken für Personenschützer.
 
Reality Based Ground attacks
DVD, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch Budo International und ich haben uns wieder getroffen, um der Kampfkunst Community eine neue, bahnbrechende DVD zu bieten. Sie heißt Ground Attacks. Diese neue DVD ist alles, außer einem auf Sport oder Traditionen basierendem Grundkampftraining. Es ist eine DVD voller Techniken und Trainingsmethod...
 
BlackField Leichter Einsatzhandschuh
Lieferbar in den Größen M - XXL Produktmerkmale im Überblick:

- Handinnenfläche aus Struktur-Leder
- Handrücken mit Neopren-Knöchelschutz und Netzeinlage
-Schnitthemmendes Dyneema-Futter (Level 5)