Arbeitsrecht: Parkplatz auf Firmenkosten darf nicht einfach gestrichen werden

Wenn Mitarbeiter von ihrem Unternehmen über Jahre hinweg bestimmte Vergünstigungen erhalten, können nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (vom 16. November 2009/Az.: 17 Sa 900/09) nicht nach Belieben wieder gestrichen werden.

Geklagt hatte ein Flugkapitän, der bislang von seinem Arbeitgeber stets eine Erstattung der Parkgebühren an seinem Heimatflughafen erhalten hatte. Später weigerte sich das Unternehmen, die Parkgebühren weiterhin zu übernehmen. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied in zweiter Instanz, dass der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet sei, dem Flugkapitän einen kostenlosen Parkplatz im Parkhaus des Heimatflughafens zur Verfügung zu stellen.

Zwar hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz und der Arbeitgeber kann entscheiden, welchen Parkplatz er dem Mitarbeiter überlässt. Doch hat die Entscheidung des Arbeitgebers nicht nach Belieben zu erfolgen, sondern nach billigem Ermessen, also unter Berücksichtigung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 26.11.2010
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.


Kategorien: Recht, Urteile
Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Judo Shop von Budoten

Iaido und Kenjutsu