US-Gericht verbietet Handel mit gebrauchter Software: Die USA zeigen sich deutlich konservativer als Europa

Das Urteil des Bezirksgerichts in San Francisco schlägt im Internet derzeit hohe Wellen: Dieses erklärte den Weiterverkauf von Software-Lizenzen für illegal, sofern die Lizenzbestimmungen den Verkauf verbieten. Kritiker befürchten, dass nun auch andere Branchen – bspw. die Auto- oder Bücherindustrie – ihre Lizenzbestimmungen derartig ändern könnten. Für Europa, allen voran Deutschland, gelten jedoch ganz andere Gesetze: Hier ist längst nicht alles, was große Softwarehersteller in ihre AGB schreiben, auch wirklich rechtswirksam.

Große Softwarehersteller würden ihre Quasi-Monopolstellung gerne weiter ausbauen, indem sie unliebsame Konkurrenz vom Markt verdrängen. Gefährliche Konkurrenz kommt jedoch nicht nur von außerhalb, sondern immer öfter auch aus dem eigenen Unternehmen – in Form von gebrauchter Software. Denn wenn Unternehmen bewährte Produkte mit bis zu 50 % Kostenersparnis erstehen können, ist dies eine ernsthafte Alternative dazu, stets die neuesten Produkte zu kaufen, deren voller Funktionsumfang in aller Regel kaum genutzt wird.

„Der Markt für gebrauchte Software ist Herstellern daher ein großer Dorn im Auge“, berichtet Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware, von seinen Erfahrungen. „Um möglichst hohe Lizenzeinnahmen zu erzielen, müssen die eigenen Produkte teuer verkauft werden.“ Pauschale Weitergabeverbote in den AGB sollen sicherstellen, dass die Software, einmal gekauft, nie wieder verkauft werden darf. Benötigt man neuere Versionen, so müssen die alten im Schrank verstauben – „volkswirtschaftlich macht das wenig Sinn“, beklagt Susen.

Deutschland weltweit führend bei gebrauchter Software

Dass solche Weitergabeverbote in Deutschland rechtlich durchaus fraglich sind, erklärte der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer Stellungnahme: „Insbesondere bei marktbeherrschenden Unternehmen dürfte ein solches wirksames Veräußerungsverbot selbst in individuellen Klauseln kartellrechtlich problematisch sein“, schlussfolgerte der DAV. Die rechtliche Lage für gebrauchte Software gilt hierzulande als liberal und macht Deutschland laut Marktforscher Forrester Research zum Weltmarktführer:

Einzelplatzlizenzen: Dürfen weiterverkauft werden, auch wenn die AGB dies pauschal untersagen. OEM-Versionen dürfen auch ohne dazugehörige Hardware weiterveräußert werden (Relevante Urteile: OLG München (Az 29 U 5911/97); BHG (Az IR 244/97).

Volumenlizenzen: Dürfen als gesamtes Paket weiterverkauft werden. Auch das Herauslösen einzelner Lizenzen („Splitting“) wurde erlaubt, über die Rechtmäßigkeit von Weitergabeverboten jedoch nicht entschieden. In einem solchen Fall sollte besser das Einverständnis des Herstellers eingeholt werden (Relevante Urteile: LG Hamburg (Az 315 O 343/06); LG München (Az 30 O 8684/07).

Online erworbene Software: Darf derzeit nicht weiterverkauft werden (Relevantes Urteil: OLG München (Az 6 U 1818/06).

Möglich macht den Handel mit gebrauchter Software der EU-weit geltende Erschöpfungsgrundsatz (Deutschland: § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG):
Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts.

Zwar kennt auch das amerikanische Recht die so genannte First Sale Doctrine, die es rechtmäßigen Inhabern copyrightgeschützter Werke erlaubt, diese weiterzuverkaufen. Laut Berufungsgericht von San Fransisco komme diese jedoch nicht zur Anwendung, wenn die Lizenzbestimmungen der Hersteller nur den Gebrauch des Werkes erlauben würden. „Man kann gespannt sein, wie sich die US-Konzerne als Großkunden dagegen wehren werden“, so Susen weiter. „Die US-Mentalität sah bisher immer Lösungen auf dem Verhandlungsweg vor.“

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 1.10.2010
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.


Kategorien: Recht, Urteile
Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Selbstverteidigung

Chinesische Waffen

 
Ju-Sports Tai Chi Schwert 70 cm Holzscheide
ca. 47cm lange Klinge, Gesamtlänge ca. 70 cm, Scheide mit Metallbeschlägen, Griff aus Holz mit Metallverzierungen Tolles Metallschwert mit Scheide und aufwendigem Koffer

Besonderheiten:
Für Training und Dekoration geeignet. Die Klinge ist starr.

Gewicht des Schwertes ohne Scheide ca. 590 Gramm
 
Ju-Sports Tai Chi Schwert 100 cm Holzscheide
ca. 76cm lange, stumpfe Klinge, Gesamtlänge ca. 100 cm, Scheide mit Metallbeschlägen, Griff aus Holz mit Metallverzierungen Tolles Metallschwert mit Scheide und aufwendigem Koffer

Besonderheiten:
Für Training und Dekoration geeignet. Klinge leicht flexibel.
Gewicht ohne Holzscheide: ca. 600 g
Gewicht der Holzscheide: ca. 540 g
 
Budoland Kung-Fu-Schwert
ca. 85 cm Hergestellt aus Aluminium mit stumpfer Klinge. Am Griff ist eine Schleife befestigt. Klingenstärke ca. 0,6cm, Klingenbreite unterhalb des Griffes ca. 3,5cm, an der breitesten Stelle ca. 6,3cm.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Pariere...
 
Shaolin Kung Fu Übungs-Säbel
Gesamtlänge ca. 86 cm, Griff ca. 17 cm, starre Klinge ca. 68 cm lang und ca. 0,6 cm dick. Lieferung erfolgt ohne Scheide. Dieser Säbel ist aus Leichtmetall gefertigt. Er ist äußerst robust, weil er aus einem Stück hergestellt wurde. Der Griff wurde mit Leder umwickelt. Das Säbel hat eine sehr gute Handlage. Die Klinge ist stumpf, aber nicht für Schaukämpfe (Schlag Klinge auf Klinge) geeignet. Für Formübungen i...
 
KWON Tai Chi Schwert aus Holz
Gesamtlänge ca. 97,5 cm, Klingenlänge ca. 75,0 cm, Griff ca. 22,5 cm Original Wu Shu bzw. Tai Chi Wettkampf-, Übungs- und Dekorationswaffe aus der Volksrepublik China. Ein Requisit und Trainingsgerät für Wu Shu Formen sowie die körperliche Ertüchtigung. Darüber hinaus auch sehr gut geeignet als Dekoration in Shop's, Schulen oder auch für die persönliche Samml...
 
Budoten Wing Tsun Trainingsmesser - TPR
hergestellt aus schwarzem TPR-Kunststoff, Gesamtlänge ca. 46,5 cm, Grifflänge ca. 12,5 cm, Klingenbreite ca. ca. 5,5 - ca. 7 cm Diese Schmetterlingsmesser werden paarweise geliefert und sind aus schwerem und stabilen Kunststoff hergestellt mit einem Gewicht von ca. 300 g, also je Messer ca. 150 g.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Parieren, Kampf Klinge gegen K...
 
Budoten Kung Fu / Tai Chi Holzschwert
Gesamtlänge ca. 91 cm, Klingenlänge ca. 71 cm, aus Roteiche Übungswaffe zum Formentraining
 
Ju-Sports Tai Chi Säbel Holz 83 cm glatt
Tai Chi Säbel glatt, tolle Optik Besonderheiten:
Tai Chi Säbel aus Roteiche
mit Handschutz
zum Üben von Formen
 
Budoten Kung Fu Säbel TPR
hergestellt aus schwarzem TPR-Kunststoff, Länge: ca. 87 cm, Griff: ca. 20 cm, Klingenbreite: von ca. 4,5 - ca. 8,5 cm Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine ca. 660 g schwere Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Parieren, Kampf Klinge gegen Klinge) geeignet ist. Der Artikel ist nur zum Training traditioneller Bewegungsformen (z.B. im Tai-Chi-Sport, Gymnastik, Kata...) ohne Partner bzw. ohne Kontakt ...