Zweimal geblitzt – Führerschein weg?
Während seines Urlaubs wurde Joachim geblitzt. Laut Bußgeldbescheid ist er 27 km/h zu schnell gefahren. Zu seiner Überraschung stand im Bußgeldscheid weiter, dass er den Führerschein für einen Monat abgeben muss, wenn ihm dies innerhalb eines Jahres noch einmal passiert.
Joachim war ratlos und fragte Rudi um Rat.
Von Rudi erfuhr Joachim, dass in § 4 Abs.2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), das Regelfahrverbot geregelt ist.
Danach wird ein Fahrverbot, das wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers zum ersten Mal angeordnet wird, in der Regel auf die Dauer eines Monat festgesetzt.
Weiter heißt es dort, dass ein Fahrverbot in der Regel in Betracht kommt, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Rudi riet Joachim künftig die Regeln der STVO exakt einzuhalten. Die erste Frist beginnt in obiger Fallstellung mit dem Tag, an dem der erste Verstoß rechtskräftig wird. Für die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Tag maßgeblich, an dem der Verstoß stattgefunden hat.
Joachim nimmt sich Rudis Rat zu Herzen, denn er benötigt den Führerschein, um auf Arbeit zu fahren, und das Geld will er lieber für seine Kinder verwenden, anstatt es der „Sammelbüchse“ der Staatskasse zu spenden.
(besprochen/mitgeteilt von Rechtsanwalt Bernhard LUDWIG, Bad Langensalza und Gotha)
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile