Zurich warnt vor Leichtsinn auf der Skipiste
Mit dem langersehnten Schneefall in den Bergen beginnt für alle Ski- und Snowboard-Fans nun endlich die beste Zeit des Jahres. Die Zurich Versicherung in Deutschland warnt jedoch vor Leichtsinn und Alkohol auf der Skipiste und mahnt zu sicherer Ausrüstung, um Unfällen und schweren Verletzungen vorzubeugen.
Ausrüstung muss stimmen
Skier und Snowboards, insbesondere deren Bindungen, sollten vor dem ersten Pistenausflug fachmännisch gewartet werden. Auch bei Skihelmen darf nicht gespart werden, denn sie können vor schwersten Schädelverletzungen schützen und Leben retten. Vor allem Snowboarder sollten spezielle Rückenprotektoren tragen, die vor Wirbelverletzungen schützen. Wichtig auch: Ein leichtes Aufwärmtraining vor dem Ritt auf den Brettern macht die Muskeln geschmeidig und beugt Verletzungen vor.
Alkohol tabu
Ein Jager-Tee und andere alkoholhaltige Getränke haben beim Wintersport nichts zu suchen. Denn auch Ski- und Snowboardfahrer haben eine Sorgfaltspflicht sich selbst und anderen gegenüber. Sie müssen jederzeit in der Lage sein, Gefahren auszuweichen und sicher zum Stehen zu kommen. Mit Alkohol im Blut wird die Reaktionsfähigkeit jedoch deutlich beeinträchtigt – das Unfallrisiko steigt rapide an.
Unfallversicherung für weltweiten Schutz
Kopfverletzungen, Kreuzbandrisse oder Brüche – jedes Jahr gibt es auf den Pisten unzählig viele Verletzungen. Manche ziehen gar eine Invalidität nach sich, sodass Betroffene mit hohen finanziellen Belastungen rechnen müssen. Hier greift die private Unfallversicherung, die auch die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze sowie für den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik grundsätzlich trägt.
Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung ratsam
Unbedingt ratsam ist beim Wintersport auch eine Privathaftpflichtversicherung mit der sogenannten Forderungsausfalldeckung. Diese springt ein, wenn es zu einem Unfall kommt bei dem der Verursacher keine eigene Haftpflichtversicherung hat oder sogar zahlungsunfähig ist. Ohne die Forderungsausfalldeckung müsste der entstandene Schaden und die damit verbundenen Kosten selbst vom Geschädigten übernommen werden.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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