Zu viel des Guten: Daueraufträge im Auge behalten
Einmal Hand aufs Herz: Kontrollieren Sie immer sorgfältig Ihre Kontoauszüge? Würde Ihnen jede fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchung auffallen? Ja? Gut so! Aber haben Sie auch alle Ihre Daueraufträge im Griff? Haben Sie schon einmal vergessen, so einen Auftrag zu stoppen, als z. B. alle Raten bezahlt waren? Und passen Sie Ihre Daueraufträge auch immer rechtzeitig an, wenn sich dank niedrigen Verbrauchswerten z. B. der monatliche Abschlag bei einem Energieversorger o. Ä. verändert hat, oder z. B. mal ein Beitrag gesenkt wurde?
Da geht es doch ums eigene Geld, meinen Sie?! Und wer zahlt schon gerne mehr, als er muss!? Das geschieht häufiger als man glauben mag. Jedoch wohl weniger aus Freundlichkeit und mit Schenkungsabsicht, sondern vielmehr aus Unachtsamkeit.
Auch Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, hat ständig mit diesem Thema zu tun. „Wir zahlen jedes Jahr rund 20.000,00 Euro an Geldern zurück, die zu viel bezahlt wurden“, so Drumann. „Haben wir im Auftrag eines Mandanten mit dessen Schuldner eine Vereinbarung treffen können, dass eine noch offene Forderung z. B. durch Ratenzahlungen getilgt wird, wird dazu der Einfachheit halber vom Schuldner häufig ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet. Dabei kommt es dann jedoch nicht selten vor, dass dieser nach Begleichung der Forderung nicht wieder beendet wird. Das geschieht sogar selbst dann, wenn wir z. B. vor der letzten Rate dem Schuldner mitteilen, wie der jetzt nur noch ausstehende Restbetrag lautet. Ja, manchmal müssen wir sogar mehrmals anfragen, wohin der überzahlte Betrag überwiesen werden soll“, fügt Drumann an.
„Diese Gelder sind wohlgemerkt Gelder, die zu viel gezahlt wurden, nachdem der Gläubiger bei erfolgreichem Einzug der Gesamtforderung seine Forderung zu 100% erhalten hat. Ebenso hat der Schuldner dann des Weiteren alle Kosten, die dem Gläubiger durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder im gleichen Umfang eines Inkassounternehmens entstanden sind, als Verzugsschaden gezahlt. Er hat seine Schuld also komplett getilgt.
Ein Schuldner sollte sich ruhig zwischendurch immer mal wieder nach dem Stand seiner Forderung erkundigen und die Gesamtforderung im Auge haben. Besonders dann, wenn vielleicht auch Dritte auf die Forderung einzahlen, wie z. B. Familienangehörige oder Freunde, die helfen wollen. Wichtig ist vielleicht auch noch zu erwähnen“, so Bernd Drumann, „generell alle Briefe von Inkassounternehmen oder Anwälten sorgfältig zu lesen, ggf. zu reagieren und auch aufzuheben. Ebenso ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung das A und O für jeden Gewerbetreibenden, damit es erst gar nicht zu Forderungen bzw. auch zu Überzahlungen kommt. Wachsamkeit und Sorgfalt im Umgang mit dem eigenem Geld gilt aber ebenso für jede Privatperson“, fügt der Geschäftsführer an.
„Als Inkassounternehmen sind wir Dienstleister und handeln im Auftrag. Diesen Auftrag und das damit in uns gesetzte Vertrauen nehmen wir sehr ernst! Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, den Schuldner auf seine Überzahlung hinzuweisen und das Geld entsprechend zurück zu überweisen. Wir gehen davon aus, dass jeder seriöse Rechtsdienstleister so mit Fremdgeldern verfährt, wenn gleich es dafür natürlich keine Garantie gibt.
Nicht zuletzt trägt unser Unternehmen das TÜV-Siegel „geprüftes Inkasso“. Der sorgfältige Umgang mit eingezogenen Geldern ist dafür einer der Prüfparameter. Zudem sind wir Mitglied im BDIU e.V. (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmer), dessen über 560 Mitgliedsunternehmen sich hohe Qualitätsstandards gesetzt haben und sich einer strengeren Kontrolle unterziehen, als vom Gesetzgeber gefordert.“
„ Zuviel des Guten? – Wenn es um seriöse Arbeitsweise geht – niemals!“ so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH abschließend.
Quelle: openPR
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