Wenn der Richter kein Recht spricht

gefaengnis-gitterUnter dem Aktenzeichen: 168 Js 187/14 ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen eine Richterin des Amtsgerichts Brühl im Zusammenhang mit dem Zivilrechtsstreit 21 C 268/13 wegen des Verdachts der Rechtsbeugung (§ 339 StGB).
Die Rechtsbeugung ist eine sehr seltene Straftat, die in der Praxis ein verkümmertes Dasein trachtet. Gedacht ist Verbrechensnorm als Ausgleich zur richterlichen Weisungsunabhängigkeit. Richter können im Grunde tun und lassen was sie wollen. Sie unterfallen nur dem Recht und Gesetz. Manch ein Rechtsanwalt wird sich häufig fragen, ob ein sachbearbeitender Richter das mit der Bindung an Recht und Gesetz so genau nimmt. Aber nur in besonders schweren Fällen findet ein Verstoß gegen die Grundsätze des materiellen Rechts und Verfahrensrechts den Weg zur Staatsanwaltschaft.
Einen solchen Fall hat nun die Staatsanwaltschaft Köln zu entscheiden.
Im Falle der strafrechtlichen Prüfung muss die Staatsanwaltschaft Köln zu dem Ergebnis kommen, ob der Tatbestand der Rechtsbeugung durch die Richterin verwirklicht wurde und ob diese mit Wissen und Wollen handelte. Letzteres wird anzunehmen sein, da einer promivierten Richterin zu unterstellen ist, dass sie weiß, wie ein Verfahren zu führen ist und wie die anzuwendenden Gesetze lauten.
Im Falle einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung würde dies wegen der Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr zwingend den Verlust des Richteramtes nach sich ziehen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 23.10.2014
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