Weihnachtsurlaub: Vorsicht alter Führerschein bringt Probleme
Der heißersehnte Weihnachtsurlaub naht. Viele Deutsche brechen bereits vor den Feiertagen in die Skiregionen der EU-Länder, z. B. Österreich, Italien, Frankreich, Polen etc., auf. Für die Fahrt mit dem Kfz gilt es einiges zu beachten. Neben Schneeketten, Abschleppseil, Enteiser, etc., sollten die Urlauber ihre Kfz-Papiere und Führerscheine bereithalten. Besitzer alter Führerscheine sollten zudem einen Textauszug zur EU-Führerscheinrichtlinie mitnehmen.
Leider kommt es bei Verkehrskontrollen im europäischen Ausland vor, dass der vom Besitzer liebgewonnene alte graue oder rosafarbene Führerschein beanstandet werden, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.
Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht dieses Dokument und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein.
Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch den alten Führerschein mit sich führen, also nicht über einen scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird empfohlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinkontrolle vorzuzeigen, rät Jürgen Buck weiter.
Der Textauszug zur EU-Führerscheinrichtlinie für alte Führerscheine ist in mehreren Sprachen abgefasst und kann kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
Quelle: openPR
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