Was tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?

polizeiIn diesem Jahr müssen Steuersünder mit härteren Strafen rechnen. Die Zahl der Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ist deshalb vor dem Jahreswechsel noch einmal angestiegen. Eine gute Entwicklung für die Steuerfahndung. Trotzdem werden die Beamten auch in diesem Jahr ausrücken, um mutmaßliche Steuerhinterzieher zu überführen. Der Bremer Steuerberater und Steuerstrafverteidiger Peter Rasch gibt wertvolle Verhaltenstipps, die Betroffene vor Geld- und Gefängnisstrafen bewahren können.

Bremen. Es ist 7 Uhr, frühmorgens. Es klingelt an der Tür. Noch einmal. Unternehmer Ulrich B. öffnet seine Haustür. Mehrere Männer, bewaffnet mit Aktentaschen, Fotoapparaten und Protokollblöcken stehen vor seiner Tür. „Steuerfahndung. Guten Morgen“, bellt ihm einer der Männer entgegen. Der Unternehmer ist geschockt. Noch ehe er überlegen kann, stehen die Männer in seinem Hausflur. H. möchte seinen Steuerberater und Anwalt anrufen. „Wenn Sie jetzt Ihren Anwalt anrufen, machen Sie sich noch verdächtiger. Wollen Sie das?“, fragt ihn einer der Steuerfahnder. B. ist unsicher. Schließlich ruft er niemanden an. Er kooperiert und erfüllt den Fahndern ihre Wünsche, übergibt Ihnen seine Unterlagen, in der Hoffnung auf ein schnelles und gutes Ende. Das ist ein Fehler, erklärt Peter Rasch.
Beratung für den Ernstfall
Der 50jährige Steuerberater und Steuerstrafverteidiger aus Bremen steht seinen Mandanten auch in solchen Situationen zur Seite. Wenn sie ihn rufen, fährt er mit seinem Motorrad schnell zum Tatort. Denn es ist sein Beruf, die Rechte seiner Mandanten zu verteidigen, bis vor das Finanz- und Amtsgericht, wenn es sein muss. „Eine Hausdurchsuchung ist für die Betroffenen immer eine sehr belastende Situation“, sagt Rasch. Die Menschen befänden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation, in der sie leicht Fehler machten, die sie später teuer bezahlen müssten. Die Beamten der Steuerfahndung werden für Hausdurchsuchungen speziell geschult, sagt Rasch. Darum steht er Interessenten und potentiellen Betroffenen als Ratgeber zur Verfügung. . „Wer seine Rechte kennt, kann sie besser durchsetzen“, sagt Rasch.
Hausdurchsuchung – nicht am Montag oder Freitag
Die Steuerfahnder überraschen die Verdächtigen. Sie kommen unangemeldet, meist in den frühen Morgenstunden, in der Hoffnung eine spontane Aussage zu erlangen. Deshalb sei es wichtig Ruhe zu bewahren, sagt Rasch und keine Aussagen zur Sache zu machen. Für eine Selbstanzeige sei es sowieso schon zu spät. Unbedachte Äußerungen könnten deshalb nur noch schaden. Am Montag und am Freitag gäbe es im Übrigen nur sehr selten Hausdurchsuchungen, ergänzt Rasch. Die Vorbereitungen von Seiten der Steuerfahndung seien für einen Montag zu zeitaufwendig und die Durchsuchungen selbst dauerten oft bis in den späten Nachmittag hinein – ungünstig für einen Freitag, an dem viele Beamte gerne mittags schon Feierabend machen.
Beschlagnahme
Werden bei einer Durchsuchung Beweise für eine Steuerstraftat gefunden, können die Beamten der Steuerfahndung diese beschlagnahmen. „Betroffene sollten die gefundenen Beweisstücke nicht freiwillig herausgeben, sondern auf einer „Beschlagnahme“ bestehen, empfiehlt Rasch. Denn nur dann könnten er und seine Kollegen gegen die Beschlagnahme rechtlich vorgehen und er ergänzt: „ Machen Sie eine Kopie der Unterlagen, bevor die Steuerfahndung diese mitnimmt. Achten Sie darauf, dass alle beschlagnahmten Gegenstände im Protokoll aufgeführt sind.“
Steuerehrlichkeit
Der 50 jährige Steuerexperte ist in den Niederlanden aufgewachsen und absolvierte sein Studium in Münster. Nach einigen beruflichen Stationen, u.a. bei Price Waterhouse Cooper, eröffnete er 1996 seine eigene Kanzlei. Heute führt er erfolgreich die Consensus Steuerberatung, an der Contrescarpe in Bremen. Mit seinem Beratungsangebot möchte Rasch Chancengleichheit herstellen. „Wer Steuern hinterzieht, sollte dafür bestraft werden“, macht Rasch deutlich. Das Problem in der Praxis sei nur, dass Mandanten unter Druck auch schon Aussagen machten, die sie fälschlicherweise zu Steuersündern machten. Diese Aussagen später zu korrigieren sei sehr schwer. Darum mache eine präventive Beratung durchaus Sinn. Kontaktdaten und mehr im Internet unter www.consensus-bremen.de
So verhalten Sie sich richtig, wenn die Steuerfahndung klingelt!
1. Bewahren Sie Ruhe
2. Machen Sie keine Aussagen zur Sache
3. Geben Sie Beweisstücke nicht freiwillig heraus
4. Bestehen Sie auf eine „Beschlagnahme“ der Beweisstücke
5. Machen Sie eine Kopie vor der Beschlagnahmung
6. Achten Sie darauf, dass alle Beweisstücke im Protokoll aufgeführt sind
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 19.05.2016
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