Was ist erlaubt? Wann liegt ein Datenschutz-Verstoß vor?

Unlängst erhielt Budoten – wieder einmal eine schlechte Service-Bewertung, weil der Kunde offenbar erwartete, dass Budoten seiner Forderung auf Verzicht auf die im Bestellprozess bestätigten Sperrgut-Versandkosten einfach nachkommen werde.

Dieses Ansinnen lehnte Budoten ab. Daraufhin kontaktierte uns der Kunde erneut, dass er das gleiche Produkt erneut – diesmal über Amazon bestellt und zugleich auf Trustpilot eine Service-Bewertung zu Budoten abgegeben habe.

Erwartungsgemäß fiel die Bewertung auf Trustpilot sehr schlecht aus (1 von 5 Sternen). Der Kunde erklärte, dass er mit dem Service absolut unzufrieden sei, da Zusagen zu Versandkosten nicht eingehalten werden. Er habe deshalb die Bestellung storniert und bei einem anderen Anbieter bestellt.

Budoten hat die abgegebene Bewertung kommentiert. Hierzu schrieb Budoten, dass der Kunde augenscheinlich mit dem Service von Budoten so unzufrieden war, dass er gleich im Anschluss erneut bei Budoten bestellte – diesmal allerdings zu einem höheren Preis über Amazon.

Der Kunde war sehr konsequent. Nachdem er diesen Kommentar zur Kenntnis nahm, löschte er seine abgegebene Bewertung. Mit den Löschen seiner eigenen Bewertung wurde natürlich auch der dazu abgegebene Kommentar von Budoten gelöscht und war somit nicht mehr verfügbar.

Dies wiederum schien den Kunden besonders zu ärgern. Er stornierte daraufhin auch seine Amazon-Bestellung und gab zu seiner stornierten Amazon-Bestellung eine Service-Bewertung über Budoten ab, wonach Budoten einen Datenschutz-Verstoß begangen habe, weil Budoten bei einer anderen Bewertung auf diesen Kauf verwiesen habe.

Dabei ist dem Kunden offenbar selbst nicht mehr bewusst gewesen, dass er selbst es war, der mitgeteilt hat, dass er die gleiche Bestellung erneut über Amazon aufgegeben habe. Nur auf diesen Hinweis (außerhalb der Amazon-Bestellung) hat sich Budoten im Kommentar auf Trustpilot bezogen.

Eine interessante Überlegung: Der Kunde meint, Budoten – ob berechtigt oder unberechtigt sei hier zunächst dahingestellt – öffentlich an den Pranger stellen zu dürfen. Er selbst hat natürlich ein Synonym verwendet, um unerkannt zu bleiben. Die Anonymität des Internets erleichtert es ja ungemein, schlecht über andere zu reden, ohne dabei selbst in Erscheinung treten zu müssen.

Dass Budoten das Statement nicht unkommentiert lassen wird, dürfte keinen Anlass zur Verwunderung gegeben haben. Auf öffentliche Anschuldigungen pflegen wir immer zu reagieren. Sei es mit einer öffentlichen Entschuldigung, einer Richtigstellung oder einer Vervollständigung des Sachverhalts, damit der geneigte Leser den Vorfall besser einordnen kann.

Während der Kunde nun Budoten einen angeblichen Datenschutzverstoß vorwirft, erwartet er offenbar umgekehrt, dass Budoten jegliche Anschuldigung oder schlechten Bewertungen hinnimmt. Dass Budoten reagiert hat, verärgerte den Kunden so sehr, dass er jeglichen Kontakt zu Budoten abbrach und auch seine zweite Bestellung stornierte.

Zumindest kann dem Kunden – anders als bei seiner ersten Reaktion – diesmal nicht vorgeworfen werden, dass er inkonsequent handeln würde. Immerhin blieb es diesmal bei seiner Stornierung.

Klarstellend sollte abschließend erwähnt werden, dass Budoten selbstverständlich weder in diesem noch in einem anderen Fall persönliche Daten von Kunden veröffentlicht oder für andere als die legitimen Zwecke verwendet. Da der Kunde seine Bewertung anonym verfasst hat und auch Budoten keine den Kunden identifizierbaren Informationen im Kommentar veröffentlicht hat, liegt auch kein Datenschutzverstoß vor. Budoten hat noch nicht einmal die Amazon-Bestellung des Kunden mit der zuvor direkt in unserem Shop aufgegebenen Bestellung verknüpft oder die Angaben des Kunden zur neu über Amazon aufgegeben Bestellung überprüft.

Dass der Kunde für Budoten dennoch zweifelsfrei identifizierbar war, lag am Inhalt der Bewertung und nicht zuletzt an dem Hinweis des Kunden, dass er soeben eine Bewertung ab- und eine Neubestellung über Amazon aufgegeben habe.

„Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen,“ sagt ein altes Sprichwort. Wer sich selbst in einer Opferrolle sieht und den vermeintlichen Übeltäter an den Pranger stellt, um sich damit möglicherweise selbst ein wenig besser zu fühlen, der sollte nicht vergessen, dass man immer auch die Reaktion des anderen mit bedenken sollte.

Nicht zuletzt gilt: Wer mit einem Finger auf einen anderen zeigt sollte immer bedenken, dass dabei mindestens drei Finger auf einen selbst zurückzeigen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 20.05.2021
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Tags:

Kategorien: Budoten Shop
Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Kobudo Artikel bei Budoten