Vorstandstätigkeit im Verein braucht Versicherungsschutz

Deutsches Ehrenamt e.V. gibt Tipps im EU Jahr der Freiwilligentätigkeit

Das EU Mottojahr 2011 ist der Freiwilligentätigkeit gewidmet. Bereits jetzt engagiert sich mehr als jeder dritte Europäer – auch mehr als jeder dritte Deutsche ab 14 Jahren – in Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen. Wer eine verantwortliche Tätigkeit als Vorstand anstrebt, muss allerdings mehr beachten, als der Schüler, der eine Pfadfindergruppe leitet oder die Seniorin, die eine Hausaufgabenbetreuung übernimmt.

Der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. hat darüber mit Dr. Hans-Jörg Krämer, Experte auf dem Gebiet der Vorstands- und Geschäftführerhaftung von der Kanzlei Zirngibl Langwieser in München gesprochen.

DE: Viele Menschen engagieren sich bereitwillig, zögern aber eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Verein anzunehmen. Ist hier Vorsicht geboten?

Dr. Krämer: Gedanken sollte man sich auf alle Fälle machen, denn auch mit einer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit sind gewisse Aufgaben verbunden, die rechtliche Folgen haben können. Dennoch können Sie als Vereinsvorstand aktiv werden, ohne unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt zu sein. Dafür gibt es drei gute Gründe:

1. Das Haftungsrisiko eines ehrenamtlich tätigen Vorstands ist durch die Gesetzesänderung 2009 wesentlich geringer geworden. Heute haftet er grundsätzlich nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz mit seinem Privatvermögen.

2. Jeder Vorstand, der pflichtbewusst handelt, seine Aufgaben ernst nimmt und sich fachlichen Rat holt, sobald er selbst kein Experte auf einem bestimmten Gebiet ist, wird seinen Verein erfolgreich führen und Haftungsrisiken vermeiden.

3. Nicht vergessen sollte man, dem richtigen Versicherungsschutz oberste Priorität einzuräumen. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten – entweder man entscheidet sich für einzelne Policen oder für ein Versicherungspaket, wie es vom Deutschen Ehrenamt angeboten wird.

DE: In der Praxis ist der Unterschied zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit nicht einfach – bleibt also dennoch ein Restrisiko für den Vorstand?

Dr. Krämer: Das kann man natürlich nicht ausschließen, da es sich gegebenenfalls immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, bei der ein Richter einen gewissen Beurteilungsspielraum hat. Nicht zuletzt deshalb ist die richtige Versicherung für den Schutz des Vorstands wichtig.

DE: Was gibt es hier von Vorstandsseite aus zu beachten, wenn ein Verein Fördergelder erhält?

Dr. Krämer: Fördergelder können ihre Tücken haben, da es sich hier oft um große Summen handelt. Durch die Hände eines Schatzmeisters können da leicht 500.000 Euro gehen. Wenn etwa ein Verein oder Verband von Bund, Stadt oder Land Gelder zur Durchführung einer Großveranstaltung erhält, muss der Vorstand unbedingt für die genaue Einhaltung der Förderbedingungen Sorge tragen. Fließen beispielsweise die Einnahmen aus einem im Rahmen der Veranstaltung durchgeführten Essens- und Getränkeverkauf nicht vollständig an den Verein zur Deckung der Kosten der Veranstaltung, sondern landen direkt oder indirekt bei einem oder mehreren Vereinsmitgliedern, dann ist das regelmäßig ein klarer Verstoß gegen die Förderrichtlinien. Und das kann im Nachhinein teuer werden. Insbesondere können in so einem Fall in der Regel die Fördergelder zurückgefordert werden.

DE: Die fünfte Jahreszeit – Karneval oder Fasching – ist gerade wieder im Gange und die meisten Vereine planen Veranstaltungen. Was muss der Vorstand hier berücksichtigen?

Dr.Krämer: Auch wenn es vielleicht unter ‚Kleinkram’ für den Vorstand fällt – er muss dafür sorgen, dass das vereinseigene Gelände verkehrssicher gemacht wird, z.B. im Winter muss natürlich geräumt und gestreut werden. Verletzt sich hier eine vereinsfremde Person, z.B. beim Besuch einer Faschingsveranstaltung, dann könnte sie oder ihre Krankenkasse gegenüber dem Verein Ansprüche geltend machen. Hat der Verein kein Geld, haftet der Vorstand möglicherweise mit seinem Privatvermögen. Aber gerade so ein Risiko ist durch entsprechende Policen absicherungsfähig.

DE: Also kann man engagierten Menschen, die im Vorstand eines Vereins aktiv werden möchten, uneingeschränkt dazu raten?

Dr. Krämer: Unbedingt, wenn die Person die Aufgaben des Vorstands ernst nimmt und sich erforderlichenfalls Rat bei Dritten holt. Niemand ist Steuerberater, Finanz- und Rechtsexperte, Personalchef, Veranstaltungsmanager sowie Versicherungsfachmann in einem. Aber jeder Verein ist in diesen Bereichen aktiv – egal ob Großveranstaltungen geplant werden oder Senioren zu Kaffe und Kuchen ins Vereinsheim eingeladen werden.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.02.2011
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