Vertrag: hopp oder top?

urteil-recht-top-flopImmer wieder gibt es Streit um vertragliche Ansprüche – oftmals wissen die Beteiligten gar nicht, ob bzw. dass sie einen Vertrag geschlossen haben. In der Ausbildung lernt man oftmals die Formel: „Zwei übereinstimmende Willenserklärungen“ ergeben einen Vertrag. Nun, in der Theorie mag das stimmen, wie läuft das aber in der Praxis ab?

In einem Angebot müssen zumindest enthalten sein die beiden Vertragspartner und der Vertragsgegenstand, je nach Vertragstyp auch noch der Preis – mehr nicht. Liegen diese 2 bzw. 3 Mindestbestandteile vor, existiert bereits ein Angebot. Macht der Anbieter nun nicht deutlich, dass er noch darüber hinaus eigene AGB hat, dann werden diese AGB möglicherweise auch nicht Vertragsbestandteil.
Ein Beispiel:
Die beiden Vertragspartner telefonieren miteinander, man ist sich insoweit einig. Wenige Tage später flattert der ausführliche Vertrag ins Haus. Darin finden sich nun plötzlich noch Klauseln wie Vorschusszahlung und Vertragsstrafe. Der Empfänger will das nun nicht unterschreiben.
Möglicherweise haben die beiden schon am Telefon einen (mündlichen) Vertrag geschlossen. Will nun der Empfänger des schriftlichen Vertrages den nicht unterschreiben, bleibt es bei dem mündlichen Vertrag. Hier mag es ab und an Probleme bei der Beweisbarkeit geben; trotzdem sollte man, wenn man eigene AGB hat, im Gespräch immer deutlich machen, dass die AGB Bestandteil des Vertrages werden sollen.
Aus Sicht des Empfängers eines Vertrages nach einem Telefongespräch gibt es ein besonderes Risiko: Der Empfänger weiß in diesem Moment nicht sicher, ob es sich (1.) um ein so genanntes Kaufmännisches Bestätigungsschreiben oder (2.) um ein neues Angebot handelt.
• Haben die beiden am Telefon einen Vertrag geschlossen (Vertragspartner= wir beide + Vertragsgegenstand = Hotelsaal am Tag x mieten) und schickt nun einer der beiden etwas schriftliches hinterher, kann es sich bei dem Schriftstück um ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben handeln. Das kommt zu Tragen, wenn ein Gesprächspartner das Gespräch schriftlich zusammenfasst und dem anderen “bestätigt”. Reagiert nun der Empfänger nicht unverzüglich (“wir haben doch was ganz anderes besprochen”), so gilt der Inhalt des Kaufmännischen Bestätigungsschreibens als wahr/bewiesen.
• Andererseits kann es sich auch um ein neues Angebot handeln: Haben die beiden am Telefon einen Vertrag geschlossen, aber nur A und B geklärt, und kommt nun später ein Schriftstück mit C bis X dazu, ist das ein neues Angebot, das der Empfänger nun annehmen müsste.
• Schließlich könnte es sich auch überhaupt um das erste Angebot handeln, wenn am Telefon keine Einigung bereits erfolgt war.
Was von den drei Möglichkeiten gegeben ist, erschließt sich oftmals nicht, vor allem nicht in der Kürze der Zeit. Daher die Empfehlung: Immer reagieren, denn dann machen Sie immer das Richtige, egal welche der drei Varianten vorliegt.
Wir unterstellen, Sie finden das Schriftstück in Ordnung und sind damit einverstanden –> schreiben Sie nun zurück “ok!”:
• Wäre es ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, müssten Sie ja an sich nicht reagieren. Sie müssen ja nur widersprechen, wenn Sie nicht einverstanden wären. Ihre Rückbestätigung ist also unnötig.
• Handelt es sich aber um ein erstes oder ein neues Angebot, so nehmen nehmen Sie nun mit Ihrer Rückantwort das Angebot an, der Vertrag kommt nun überhaupt erst zustande.
Anders herum: Wir unterstellen nun, Sie finden das Schriftstück nicht in Ordnung und sind damit nicht einverstanden –> Sie schreiben nun zurück ” Nicht einverstanden!”:
• Wäre das bei Ihnen eingehende Schriftstück Ihres Gesprächspartners ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, müssen Sie ja reagieren, wenn es nicht wirksam werden soll.
• Handelt es sich aber um ein erstes oder ein neues Angebot, so müsste Sie es nicht ablehnen, damit der Vertrag nicht zustande kommt. Ihre Rückmeldung “nein” ist also unnötig.
Aber: Egal, wie das eingehende Schriftstück rechtlich einzustufen ist, Sie machen immer das Richtige.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.02.2014
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Tags:

Kategorien: Recht, Urteile
Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Artikel für Kickboxing

 
DanRho T-Shirt Judo paint, weiß
Lieferbar in den Größen S - XXL, 100% Baumwolle Dieses T-Shirt hat eine feine Oberfläche, keine störenden Seitennähte, sowie einen zweifach gelegten Ripp Kragen.
 
PHOENIX Pointfighting Anzug, schwarz-grau
hergestellt aus 100% Polyester in den Größen 140 - 200 cm PHOENIX Pointfighting Anzug, schwarz-grau

hergestellt aus leichtem Satingewebe mit Mesh-Einsätzen auf beiden Seiten der Jacke (100% Polyester)



Der ideale Anzug mit perfekten Trageeigenschaften für den Pointfighting-Wettkampf
 
Budoten Stickmotiv Kampfsport Junge / Martial Arts Boy - EMB-SP3397
Größe: 8.89 x 5.69 cm, Stiche: 7539, Farben: 1. Tannengrün, hell, 2. Weiß, 3. Hautfarbe, 4. Grau, 5. Graubraun, 6. Hellbraun, 7. Braun, 8. Rot. Farbanpassung der Bestickung nach Ihren Wunsch-Vorstellungen möglich. Diese Premium-Stickerei wartet nur darauf, auf ein Textil Ihrer Wahl aufgebracht zu werden. Dieses hochwertige Stick-Design kann selbstverständlich auch individuell angepasst werden. Alle in der Stickerei verwendeten Farben können Ihren Wünschen gemäß geändert werden. Teilen Sie uns hierzu Ihr...
 
PHOENIX Mini Boxhandschuh
einzelner, 8 cm langer Schlüsselanhänger als Mini Boxhandschuh in der Farbe schwarz mit PHOENIX-Aufdruck Dekorationsartikel zum Verschenken.
 
Festival International d'Arts Martiaux Vol.7 Kyusho-Jitsu
DVD, Französisch, ca. 96 Minuten Festival International D'Arts Martiaux Vol.7

09.-11.03.2012
in Bages / France

Kyusho-Jitsu

Par
Jean.Paul Bindel 9.Dan Kyusho-Jitsu
Franck Tourbier 6.Dan Kyusho-Jitsu
Samuel Bellmas 5.Dan Kyusho-Jitsu
Roland Chassan 6.Dan Kyusho-Jitsu
 
Boxen ... Fechten mit der Faust
78 Seiten, 80 Abb. Der Autor vermittelt als erflogreicher Boxlehrer wohlfundiertes Wissen über die Boxgeschichte, die Geräte, die Schlagschule, die Verteidigung gegen Schläge, Kampftechnik und Taktik, die wichtigsten Wettkampfbestimmungen sowie viele nützliche Tips.
 
Top Ten Boxrock
rot, lieferbar in den Größen S - L, 100% Lycra Boxrock mit integrierter Innenhose (Hose mit kleiner Tasche).
 
KWON KWON V-Neck Shirt kurzarm
Lieferbar in den Größen S, M, L, XL. Lieferbar in den Farben schwarz-grau und grau-schwarz. Aus 100% extra schwerer Baumwolle. Leicht körperbetonter, nicht zu langer Schnitt speziell entwickelt für den Kampfsport. Hervorragend geeignet zum Bedrucken mit den Basics Drucken No.803865-803876.
 
24ème Festival des arts martiaux Bercy 2009
DVD L'intégralité du festival des arts martiaux 2009. 30 démonstrations + Tournoi de kyokushinkai