Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte zu erheblichen Preiserhöhungen führen

Ob Urteile immer dem Interesse des Verbrauchers dienen, darf bezweifelt werden. Jedenfalls, dann wenn der der Europäische Gerichtshof die deutsche Wertersatzklausel tatsächlich kippt, wie von der Generalanwältin vorgeschlagen. Damit drohen erhebliche Preissteigerungen für alle Waren, die über den Versandhandel bezogen werden.

Deutschland hat eines der verbraucherfreundlichsten Rückgaberechte / Widerrufsrechte überhaupt geschaffen, das weit über die von EU vorgegeben Mindest-Standards hinausgeht. So können Waren innerhalb von 14 Tagen statt der vorgeschrieben 7 Tage zurückgegeben werden. Und anders als in allen anderen Ländern (Finnland ausgenommen) muss der Verbraucher in vielen Fällen nicht einmal die Kosten der Warenrücksendung selbst tragen.

Um dennoch den Interessen der Händler gerecht zu werden, wurde eine Wertersatzklausel eingeführt, die dann greifen soll, wenn benutzte Waren zurückgegeben werden.

Doch genau diese Klausel steht jetzt auf der Abschussliste der Generalanwältin. Bisher ist der EUGH in der Mehrzahl der Fälle immer den Anträgen der Generalanwältin gefolgt. Tut er dies auch diesmal wieder, dann müssen Versandhändler ihre Preise ganz neu kalkulieren, denn der Wegfall der Wertersatzklausel bedeutet, dass der Verbraucher künftig alle Waren sogar benutzt und damit für den Weiterverkauf ungeeignet zurücksenden darf und noch dazu Anspruch auf die Kaufpreisrückzahlung hat. (weiteres hier)

Ich meine, das ist absurd. Hier nimmt das Recht bereits groteske Züge an.

Doch wo liegt die eigentlich Ursache des Problems? Frau Künast, damals Verbraucherschutzministerin, hat sich für ein extrem verbraucherfreundliches Widerrufs-/Rückgaberecht eingesetzt, das weit über die Mindestvorgaben der EU hinausgeht. In der Folge entstand ein in der EU einmalig kompliziertes, nahezu undurchschaubares Wirrwar von Gesetzen, die immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen wurden. Immer wieder wurde der Gesetzgeber von den Gerichten gerügt und immer wieder wurde nachgebessert.

Warum werden nicht einfach die Vorgaben der EU 1:1 umgesetzt. Der Verbraucher kann seine Ware innerhalb von sieben Tagen prüfen und bei Nichtgefallen im Originalzustand zurücksenden. Fertig. Eine solche Regelung kann jeder verstehen.

Doch nein: Der Gesetzgeber ging offenbar davon aus, dass der deutsche Verbraucher schutzbedürftiger ist als die Verbraucher anderer EU-Mitgliedsstaaten (meint er vielleicht wir seien dümmer???)

Deshalb darf der deutsche Verbraucher die Ware mindestens 14 Tage lang prüfen. Doch in der Regel schaue ich mir die Ware an, probiere sie und wenn sie mir nicht gefällt, schicke ich sie sofort zurück. Fertig. Die lange Frist führt eher dazu, dass ich die Rücksendefrist sogar verpasse, weil ich mir zu viel Zeit lasse. (Geht mir jedenfalls so.)

Oder wissen Sie vielleicht, warum die Widerrufsfrist bei Ebay 1 Monat beträgt?

Dann die unselige Regelung mit den Rücksendekosten: Mal sind die Rücksendekosten zu zahlen, mal nicht. Ehrlich: Wissen Sie wirklich in welchen Fällen Sie die Rücksendekosten zu tragen haben? Und kennen Sie den dabei wichtigen Unterschied zwischen Rückgaberecht und Widerrufsrecht?

Da dieser Punkt nicht ganz unwichtig ist hier nur das Wichtigste in Kürze. Beim deutschen Rückgaberecht trägt der Händler auch die Rücksendekosten. Wird das Widerrufsrecht vereinbart kann der Händler bestimmen, dass die Rücksendekosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Verbraucher zu zahlen sind.

  • Ist die Ware nocht nicht bezahlt, muss der Verbraucher die Rücksendekosten immer tragen.
  • Ist die Ware bezahlt und es wurde zuvor in den AGB bzw. der Widerrufsbelehrung vereinbart, dass,?der Verbraucher die Rücksendekosten bis zu einem Rücksendewert von 40 Euro selbst zu tragen hat, dann übernimmt der Händler die Rücksendekosten ab einem Rücksendewert von 40,01 Euro. Bis einschließlicheinschließlich 40 Euro Rücksendewert muss der Verbraucher die Rücksendekosten selbst tragen.

Kompliziert und undurchsichtig diese Regelung. Und jeder Händler macht es anders. Wie soll man da als Verbraucher noch den Überblick behalten?

Erst unlängst kippte ein Gericht die Wertersatz-Klausel bei Ersatzlieferungen aufgrund von Mängeln der Sache. Jetzt steht aber die Wertersatzklausel insgesamt in Frage.

Es wird endlich Zeit, den nationalen Alleingang Deutschlands zu beenden und das europäische Recht auch für Deutschland klar und verständlich umzusetzen. Wenn von vornherein jedem Beteiligten klar ist, wer in welchem Fall für welche Kosten aufkommen muss, gibt es keine Probleme.

Wenn Sie zum aktuellen Fall mehr erfahren möchten, können Sie Einzelheiten auf der Webseite der PC-Welt nachlesen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 12.06.2009
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