Überstunden arbeiten – muss ich das?
Arbeitnehmer in Deutschland machen im Schnitt mehr Überstunden als ihre Kollegen in den anderen Euro-Ländern – und das meistens auch noch umsonst. Weniger als die Hälfte ihrer Überstunden wird Beschäftigten in Deutschland bezahlt. Nach einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (quelle) erhielt jeder der gut 38 Millionen Beschäftigten im zweiten Quartal durchschnittlich fünf Überstunden mit Geld oder Freizeit vergütet. 6,9 Stunden hingegen blieben unbezahlt.
Rechtsanwalt Stephan Beume, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Osnabrück, geht davon aus, dass viele Arbeitnehmer Überstunden nicht ohne weiteres ablehnen können, ohne ggf. das Arbeitsverhältnis zu gefährden. „Man will es sich mit seinem Arbeitgeber ja nicht verscherzen.“
„Man sollte als Arbeitnehmer jedoch wissen, welche Rechte einem zustehen. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Nur wenn Überstunden im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart sind oder aber in einer betrieblichen Notsituation, wenn z.B. ansonsten ein Großauftrag „platzen“ würde, müssen Arbeitnehmer länger arbeiten. Außerdem sind Überstunden normalerweise zusätzlich zum Gehalt zu bezahlen. Sie können auch nur durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist oder wenn dies im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag vereinbart ist, gibt Rechtsanwalt Stephan Beume zu bedenken. Im Rahmen seiner Beratung hilft er, wirksame Überstundenregelungen zu treffen und diese durchzusetzen.
Weitere Informationen finden Interessenten auf der Homepage www.heise-beume.de
Stephan Beume
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile