Tierrecht: Töten von Jagdhunden aus wichtigem Grund?

hundIm Januar 2015 endete eine Jagd für zwei Jagdhunde tödlich. „Hier liegt eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz vor“, teilt Rechtsanwalt und Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller mit.
Beide Hunde trugen eine Hundeweste und ein Ortungshalsband und waren von einem zunächst unbekannten Schützen in einem Jagdrevier erschossen worden. Gegen diesen war ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und Waffengesetz aufgenommen worden. Mehrere Zeugen hatten die Schüsse gehört und schlussendlich auch die toten Hunde gefunden, obschon der Schütze „schlau“ genug gewesen war, den Hunden die Westen und Halsbänder abzunehmen.

Der Schütze stellte sich nach kurzer Zeit der Polizei. Es handelte sich um den Pächter des benachbarten Jagdreviers. Er gab an, dass er den Hunden er habe die Hunde beim Wildern erwischt. Die Aussage wirkte allerdings kaum glaubwürdig, da die die Hunde doch gerade deswegen Warnwesten trugen, damit sie für jedermann als Jagdhunde erkennbar sind. Gerade nachdem er seinerseits Jäger war, hätte er dies selbstverständlich auch wissen müssen.
Dem Schützen droht nun eine Anklage und gegebenenfalls auch eine Verurteilung wegen Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund nach § 17 des Tierschutzgesetzes.
Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 6.01.2016
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