Mängel machen Messungen mit Poliscan Speed angreifbar
Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz hat ein Bußgeldrichter am Amtsgericht Dillenburg einen Autofahrer freigesprochen, der auf der A45 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 56 Stundenkilometer überschritten haben soll. Erfasst wurde die Geschwindigkeit mit dem Poliscan-Speed-Messverfahren. "Es war vollkommen richtig, dass der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte", urteilt Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsrechtler aus Düsseldorf, "der Mann bekam vor Gericht Recht, da Poliscan Speed in der verwendeten Form nicht dem Stand der Technik entspricht." Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da noch über die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist (AG Dillenburg, Beschluss vom 02.10.2009, Az.: 3 OWi 2 Js 54432/09).
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenViele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft
Bereits seit Jahren ist bekannt, dass es im Bereich der Verkehrsüberwachung ein erhebliches Fehlerpotential gibt. Neuere Studien, welche eine Vielzahl verschiedener Messsysteme über einen Zeitraum von mehreren Jahren ausgewertet haben, gehen davon aus, dass lediglich rund 33 % der Messungen technisch einwandfrei und damit nicht zu beanstanden sind.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSicherer Schutz vor Einbrechern
Einbrüche lassen sich durch den richtigen Schutz und vorbeugende Maßnahmen verhindern. Zerbrochene Fensterscheiben, umgestoßene Möbel und durchwühlte Schränke: auf der Suche nach wertvollen Gegenständen und Bargeld hinterlassen Einbrecher meist Chaos und Verwüstung. Wenn ab Oktober die dunkle Jahreszeit beginnt, steigt die Zahl der Einbrüche wieder an: im Spätherbst und im Winter wird fast doppelt so oft eingebrochen als im Sommer. Entscheidend sind dabei die ersten zwei bis fünf Minuten.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBlitzerfotos nicht mehr zulässig?
AG Grimma und AG Eilenburg erkennen Blitzerfotos nicht mehr an
Die Richter stützen sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom August dieses Jahres. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass anlasslose Videoüberwachungen des Straßenverkehrs ohne rechtliche Grundlage nicht zulässig sind. Derartige Überwachungen stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. In der Folge dieser Entscheidung erkennen viele Gerichte den Videobeweis nicht mehr an.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenOLG bekräftigt Verwertungsverbot bei Videoaufzeichnung von Verkehrssündern
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine kontinuierliche Videoüberwachung ohne gesetzliche Grundlage einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt und das Ergebnis daher nicht als Beweismittel verwertet werden darf, ist in der Praxis angekommen. Soeben hat das Oberlandesgericht Oldenburg diese Feststellung im Fall eines Abstandsünders angewandt und einen Bußgeldbescheid gegen ihn verhindert (Az. Ss Bs 186/09, Beschluss vom 27.11.09) "Spätestens jetzt dürfte jedem, der per Videoüberwachung erwischt wird, klar sein, dass er gute Chancen hat, mit aller Konsequenz gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid anzugehen", betont Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf. Für den Verkehrsstrafrechtler stehen das Video-Abstands-Messverfahrens (VAMA) und seine Weiterentwicklung VKS sowie das System ViDistA jetzt endgültig am Pranger.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBVerfG: Keine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs
Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.08.2009 in einer vielbeachteten Entscheidung (2 BvR 941/08) festgestellt, dass eine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs nicht zulässig war. Konkret hat das Bundesverfassungsgericht eine Videomessung mit dem Messgerät VKS in Mecklenburg-Vorpommern beanstandet. Das Gericht hat hierin eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesehen, welcher nicht durch eine gesetzliche Grundlage gedeckt war.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDarf mein Chef Detektive einschalten?
Spätestens seit der neuesten Datenschutzaffäre der Deutschen Bahn sind Detektive und Detekteien wieder in "aller Munde". Grund genug für uns, die Rechtslage** einmal zu erläutern. Was darf mein Chef und was darf er nicht?!?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten