OLG Düsseldorf hält Videomessungen von Brücken für generell nicht verwertbar
Mit einem Beschluss vom 9.2.2010 spricht sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf generell gegen die Verwertung von Videoaufzeichnungen für Bußgelder wegen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen aus, sofern das Messsystem mit einer durchlaufenden Überwachungskamera arbeitet. Dies ist bei allen gängigen Brückenmessverfahren der Fall. Nach Ansicht des 3. Senats für Bußgeldsachen ist es nicht entscheidend, ob eine weitere vom Messbeamten überwachte Kamera existiert, die zur Aufzeichnung einer individuellen Videosequenz erst bei einem Anfangsverdacht eingeschaltet wird (Az.: IV-3 RBs 8/10, 2 Ss-OWi 4/10).
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenOLG bekräftigt Verwertungsverbot bei Videoaufzeichnung von Verkehrssündern
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine kontinuierliche Videoüberwachung ohne gesetzliche Grundlage einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt und das Ergebnis daher nicht als Beweismittel verwertet werden darf, ist in der Praxis angekommen. Soeben hat das Oberlandesgericht Oldenburg diese Feststellung im Fall eines Abstandsünders angewandt und einen Bußgeldbescheid gegen ihn verhindert (Az. Ss Bs 186/09, Beschluss vom 27.11.09) "Spätestens jetzt dürfte jedem, der per Videoüberwachung erwischt wird, klar sein, dass er gute Chancen hat, mit aller Konsequenz gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid anzugehen", betont Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf. Für den Verkehrsstrafrechtler stehen das Video-Abstands-Messverfahrens (VAMA) und seine Weiterentwicklung VKS sowie das System ViDistA jetzt endgültig am Pranger.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAktuelles zum Ordnungswidrigkeitenrecht
Eine weitreichende Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gab es vor 2 Monaten: Die Verwendung von ortsfesten Videosystemen zur Feststellung von Verkehrsverstößen ohne besondere gesetzliche Befugnis ist vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRechtsanwalt Horrion: Mithörender ist grundsätzlich kein Zeuge
Rechtsgrundsatz: Wenn ein Dritte ein Telefonat mit verfolgt, besteht ein Beweisverwertungsverbot, wenn die beweisbelastete Partei den Dritten planmäßig einsetzte und der Gesprächspartner nichts wusste. Urteil BAG vom 23.04.2009, Az 6 AZR 189/08.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVerfassungsrichter bremsen Überführung von Verkehrssündern per Videoaufzeichnung aus
Alle Verkehrssünder, die in diesen Tagen mittels Aufzeichnung einer fest installierten Kamera überführt werden, können hoffen: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verwendung von ortsfesten Video-Systemen zur Überwachung des Verkehrs ohne besondere gesetzliche Befugnis eine Absage erteilt. Generelle Videoaufzeichnung des auflaufenden Verkehrs zur Ermittlung von Geschwindigkeits- oder Abstandssündern ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung verletzen das Recht der Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRenaissance des Richtervorbehalts bei der Anordnung von Blutentnahmen
Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe entnommen, muss diese von einem Richter vorab genehmigt worden sein. Da eine solche Maßnahme einen Eingriff in das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellt, sieht das Gesetz es zumindest so vor. "Nachdem in der Praxis zuletzt jedoch häufiger auf diesen Richtervorbehalt verzichtet wurde, scheint ihm nach einer Zeit der Aufweichung jetzt wieder deutlich zu mehr Geltung verholfen zu werden", betont Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth aus Düsseldorf.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenZufälliges Mithören von Telefonaten ermöglicht Beweisverwertung
Mitgehörte Telefonate können künftig eine wichtige Beweismöglichkeit in Prozessen sein. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). "Voraussetzung ist allerdings, dass Telefonate nur zufällig mitgehört werden", stellt Rechtsanwältin Amelie Bernardi von der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare in Frankfurt klar. "Wer absichtlich ein Telefongespräch mithört, verletzt das Persönlichkeitsrecht des Telefonpartners, der nichts hiervon weiß. Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied."
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDas Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme
Unter welchen Voraussetzungen eine Blutentnahme nicht verwertbar ist, ist seit einiger Zeit immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Grundsätzlich darf eine körperliche Untersuchung, dazu zählt auch eine Blutentnahme, nur durch einen Richter angeordnet werden, so steht es in ,? 81 a Abs. 2 StPO.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDarf mein Chef Detektive einschalten?
Spätestens seit der neuesten Datenschutzaffäre der Deutschen Bahn sind Detektive und Detekteien wieder in "aller Munde". Grund genug für uns, die Rechtslage** einmal zu erläutern. Was darf mein Chef und was darf er nicht?!?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten