Schutzbehauptungen retten selten vor Knöllchen oder Fahrverbot

urteil002Verkehrssünder sollten im Kampf gegen ein drohendes Bußgeld oder gar ein Fahrverbot keinesfalls Sachkunde und Aufklärungsbereitschaft der Gerichte unterschätzen.

Schlechte Erfahrungen mit Schutzbehauptungen machte ein Autofahrer, der einen Hasen für seine überhöhte Geschwindigkeit bei einer Tempokontrolle verantwortlich machen wollte. Das Gericht griff auf waidmännische Sachkenntnis zurück und verwies den Tempo-100-Hasen zurück ins Reich der Fabel.

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5.05.2010

Kokain ist eine Zeitbombe für den Führerschein

urteil011Um Ausreden sind Verkehrssünder selten verlegen. Wie ein Barkeeper aus Berlin: Seinen positiven Kokainwert bei einem Drogentest schrieb er seinem Beruf zu. In der Diskothek, in der er arbeite, komme er zwangsläufig mit Kokain in Berührung, an der Theke, an den Gläsern. Er habe das im Blut nachgewiesene Kokain unfreiwillig aufgenommen. Die Richter glaubten ihm jedoch kein Wort, der Führerschein war weg. Wissenschaftliche Erkenntnisse und ausgeklügelte Testverfahren bieten heute ein solides Fundament, Missbrauch nachzuweisen. Gerade Kokain ist für Führerscheininhaber verhängnisvoll, warnt das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de. Denn die Modedroge kann auch lange nach dem Konsum nachgewiesen werden.

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30.04.2010

Drei Zentimeter Haar machen den Unterschied bei der MPU

Recht, Urteil, GesetzMit der Haaranalyse ist die Abstinenz in einem dreimonatigen Zeitraum nachweisbar/ Nachweis auch mit Körperhaar möglich –

Eine Haarsträhne von etwa drei cm Länge genügt schon: Wer wegen Drogen oder Alkohol seine Fahrerlaubnis verloren hat und nun eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ablegen muss, für den ist die Haaranalyse genau richtig. Der Schlüssel für eine erfolgreiche MPU – die im Volksmund immer noch als "Idiotentest" bezeichnet wird – liegt darin, dass der Kraftfahrer die aufgekommenen Zweifel an der Fahreignung widerlegen muss. Waren Drogen oder Alkohol im Spiel, so muss er nachweisen, dass sich sein Konsumverhalten grundlegend geändert hat. Die Abstinenz lässt sich bei Drogen und Alkohol am besten über eine Haaranalyse nachweisen.

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26.04.2010

Mängel machen Messungen mit Poliscan Speed angreifbar

urteil009Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz hat ein Bußgeldrichter am Amtsgericht Dillenburg einen Autofahrer freigesprochen, der auf der A45 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 56 Stundenkilometer überschritten haben soll. Erfasst wurde die Geschwindigkeit mit dem Poliscan-Speed-Messverfahren. "Es war vollkommen richtig, dass der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte", urteilt Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsrechtler aus Düsseldorf, "der Mann bekam vor Gericht Recht, da Poliscan Speed in der verwendeten Form nicht dem Stand der Technik entspricht." Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da noch über die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist (AG Dillenburg, Beschluss vom 02.10.2009, Az.: 3 OWi 2 Js 54432/09).

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26.02.2010

OLG bekräftigt Verwertungsverbot bei Videoaufzeichnung von Verkehrssündern

urteil004Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine kontinuierliche Videoüberwachung ohne gesetzliche Grundlage einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt und das Ergebnis daher nicht als Beweismittel verwertet werden darf, ist in der Praxis angekommen. Soeben hat das Oberlandesgericht Oldenburg diese Feststellung im Fall eines Abstandsünders angewandt und einen Bußgeldbescheid gegen ihn verhindert (Az. Ss Bs 186/09, Beschluss vom 27.11.09) "Spätestens jetzt dürfte jedem, der per Videoüberwachung erwischt wird, klar sein, dass er gute Chancen hat, mit aller Konsequenz gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid anzugehen", betont Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf. Für den Verkehrsstrafrechtler stehen das Video-Abstands-Messverfahrens (VAMA) und seine Weiterentwicklung VKS sowie das System ViDistA jetzt endgültig am Pranger.

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11.01.2010

Verfassungsrichter bremsen Überführung von Verkehrssündern per Videoaufzeichnung aus

urteilAlle Verkehrssünder, die in diesen Tagen mittels Aufzeichnung einer fest installierten Kamera überführt werden, können hoffen: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verwendung von ortsfesten Video-Systemen zur Überwachung des Verkehrs ohne besondere gesetzliche Befugnis eine Absage erteilt. Generelle Videoaufzeichnung des auflaufenden Verkehrs zur Ermittlung von Geschwindigkeits- oder Abstandssündern ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung verletzen das Recht der Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung.

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18.10.2009

Schludrige Urteile bieten Verkehrssündern einen Ausweg

urteil009.jpgWer in einer Bußgeldsache verurteilt wurde, sollte die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren. Denn es kommt immer wieder vor, dass Richter ihre Urteilssprüche unpräzise begründen. Betroffene haben dann gute Ansatzpunkte, um gegen das Urteil anzugehen. Ist das Urteil erst aufgehoben, kann im nächsten Anlauf häufig eine Einstellung oder sogar ein Freispruch erreicht werden.

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29.08.2009

Noch sind Bußgeldbescheide aus dem Ausland eher harmlos

Wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus einem der europäischen Nachbarstaaten ins Haus flattert, stehen viele Autofahrer vor der Frage, ob sie das Knöllchen akzeptieren, dagegen angehen oder es einfach ignorieren sollen. Generell gilt: Nach derzeitiger Rechtslage drohen zahlungsunwilligen Verkehrssündern – bis auf wenige Ausnahmen – immer noch keine direkten Konsequenzen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Das ist mit ein Grund, warum viele Staaten konsequent vor Ort kassieren.

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21.08.2009

Für Verkehrssünder ist Schweigen Gold wert

urteil011.jpgViel zu häufig werden Verkehrssünder Opfer ihrer eigenen Redseligkeit. Würden sie als Beschuldigte schweigen und gegenüber der Polizei und den Verfolgungsbehörden konsequent von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, hätten sie hingegen gute Chancen, dass das Verfahren wegen nicht ausreichendem Nachweis der Tat eingestellt wird.

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Kategorien: Recht, Urteile
14.04.2009

Verkehrssündern drohen in Österreich unliebsame Überraschungen

Nach dem Winterurlaub erwartet manchen Autofahrer zuhause unangenehme Post: ein Knöllchen aus Österreich. Egal ob man zu schnell gefahren ist oder bei einem Telefonat am Steuer erwischt wurde – wer Zweifel an der Richtigkeit der Beschuldigung hat, muss diese nicht unangefochten hinnehmen. Doch Vorsicht: Fehlende Kenntnisse des österreichischen Rechts bescheren die ein oder andere Überraschung.

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Kategorien: Recht, Urteile
9.02.2009

Geheimnisvolle rote Blitze

Eine junge Autofahrerin,?sah in,?Koblenz mehrfach geheimnisvolle rote Blitze und alarmierte natürlich die Polizei.

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Kategorien: Allgemein,Lustiges
29.01.2008

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