Urlaubsrecht: Urlaubsanspruch verfällt – auch bei Langzeiterkrankten
Die seit Kurzem vorliegende Begründung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom August 2012 bestätigt, dass bei Langzeitkranken, die ihre Arbeit nicht mehr ausüben können, der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt.
Diese zeitliche Begrenzung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) vorgenommen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Entscheidung des vergangenen Jahres („KHS./.Schulte“) einen gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Verfall des Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres für zulässig erachtet hatte.
Urlaub an gesetzlichen Feiertagen – Anrechnung
Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch auf Erholungsurlaub, indem er den Arbeitnehmer durch Freistellungserklärung zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit. Dies ist auch an den gesetzlichen Feiertagen möglich und notwendig, an denen der Arbeitnehmer ansonsten dienstplanmäßig zur Arbeit verpflichtet wäre.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenTeilweise kurze Fristen im Arbeitsrecht durch Bundesarbeitsgericht bestätigt
Das BAG erklärte in einem Fall in jüngster Vergangenheit, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen. Diese Ansprüche sollen jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUrlaubsabgeltungsanspruch unterliegt nicht mehr der Befristung nach dem BUrlG
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr genommen und gewährt werden. Nur wenn dringende betriebliche Gründe oder z.B. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers verhindern, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden kann, ist nach der Regelung des BUrlG eine Übertragung des Urlaubs auf die ersten 3 Monate des Folgejahres zulässig.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenArbeitsrecht: Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
Wer hat Anspruch auf Urlaub, in welcher Länge und was passiert zum Beispiel bei Erkrankung: Der Urlaubsanspruch wirft für viele Arbeitnehmer Fragen auf. Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, beantwortet sie.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVorteile eines Schwerbehindertenausweises
Mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sind u.v.a. folgende „Vorteile“ verbunden, die wir wegen der häufigen Nachfragen hiermit gesammelt aufzählen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUrlaubsanspruch bei langer Krankheit
Nach den neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfallen Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers dann nicht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage war überhaupt Urlaub zu nehmen. In den entschiedenen Fällen handelte es sich stets um Arbeitnehmer, die über den Verfallszeitraum des jeweiligen Jahresurlaubsanspruchs hinaus arbeitsunfähig erkrankt waren.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWas ist, wenn mein Kind im Urlaub krank wird? Urlaub verwirkt oder gutgeschrieben?
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben, in dem Fall das die Pflege eines erkrankten Kindes das Fernbleiben von der Arbeit notwendig macht, grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Höchstdauer des hierfür in Anspruch zu nehmenden bezahlten Urlaubes ist beschränkt. Die Beschränkung ist abhängig davon, ob ein Elternteil allein erziehend ist, oder beide Eltern Erziehung übernommen haben. Ebenfalls abhängig ist die Beschränkung davon, wie viele Kinder vorhanden sind.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenIhr Recht auf Urlaub
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gibt es ganz klar vor: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Unabhängig von einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung beträgt der Mindesturlaubsanspruch dabei lediglich vier Wochen. Erfreulicherweise werden in den meisten Arbeitsverträgen fünf bis sechs Wochen Jahresurlaub vereinbart. Teilurlaubsregelungen gelten für bestimmte Ausnahmen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr besteht.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUrlaubsanspruch in Europa: Sind die deutschen Arbeitnehmer Urlaubsweltmeister?
Die Begriffe Urlaub und Reisen sind für viele Arbeitnehmer in Deutschland fest miteinander verbunden. Vor kurzem wurde eine wirtschaftliche Debatte über den Urlaubsanspruch ins Rollen gebracht, welche die Gemüter erhitzte. Haben die Deutschen tatsächlich zu viel Urlaub?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUrlaubsanspruch und Urlaubsverwaltung in Unternehmen
Für viele Arbeitnehmer in Deutschland rückt der langersehnte Jahresurlaub von Woche zu Woche näher. Der von Seiten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zu gewährende Mindesturlaubsanspruch wird durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAlle Jahre wieder – der Verfall von Urlaubsansprüchen
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Urlaub vollständig in dem Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen, in dem er entstanden ist. Urlaub für das Jahr 2009 muss also bis zum 31.12.2009 gewährt und genommen werden. Geschieht dies nicht, verfällt er.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBundesarbeitsgericht – Gleichbehandlung bei Lohnerhöhungen
Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBundesarbeitsgericht – Höhe des Urlaubsentgelts
Nach ,? 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei der Ermittlung der Höhe des Urlaubsentgelts sind alle im gesetzlichen Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn gezahlten laufenden Vergütungsbestandteile – mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes – zu berücksichtigen (,? 11 BUrlG).
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAbgeltung von Urlaub bei Krankheit – Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine seit Jahren bestehende Rechtsprechung zu der Frage der finanziellen Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Krankheit weitgehend aufgegeben.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUrlaubsanspruch – Wann darf ich in den Urlaub gehen?
Gerade Urlaubswünsche sind immer ein,?heikles Thema, das die Stimmung,?unter den Kollegen,?schnell in den Keller sinken lässt. Der Grund: Alle möchten gleichzeitig in den Urlaub fahren. Da wird die Urlaubsvorbereitung schnell zur kollegialen Zerreißprobe. Um in solchen,?Fällen richtig entscheiden zu können, hat der Gesetzgeber Richtlinien erstellt, die klären, wer in den Urlaub darf – und wer seine Wünsche zurückstellen muss. So haben beispielsweise Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern in den Sommerferien stets Vorrang.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten