Kein Schmerzensgeld bei Glätteunfall?
Hertha hatte zum Jahreswechsel ihre Schwester in Berlin besucht. In den Morgenstunden viel der erste Schnee. Als sie gegen 11.30 Uhr auf einem noch nicht gestreuten Fußgängerüberweg eine Straße überquerte, rutschte sie aus und zog sich bei dem Sturz schwere Schulter- und Armverletzungen zu.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenTipp des Monats: Streupflichten für Mieter, Vermieter und Grundstücksbesitzer
Wer ist bei Schnee und Eis streu- und räumpflichtig: Die Stadt? Anlieger bzw. Vermieter? Oder aber die Mieter? Der Internet-Informationsdienst recht-einfach-erklaert.de informiert:
Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden zum Räumen und Streuen verpflichtet. Diese nehmen aber ihrerseits in der Regel die Anlieger in die Pflicht und erlegen diesen das Räumen der Bürgersteige auf.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten