Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit -Verkehrsrecht Dresden

urteil021Mithaftung von 20%, wenn Fahrer bei 153 -173 km/h auf Unfallstelle auffährt Rechtsgrundsatz: Fährt ein Fahrzeugführer auf der Autobahn bei Richtgeschwindigkeit 130 km/h mit 153-173 km/h auf eine Unfallstelle auf, so besteht Mithaftung 20%, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. (LG Karlsrühe, Urteil v. 23.01.2009, 30 172/08).

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
7.01.2010

Richtgeschwindigkeit – Muss man die beachten?

Man muss nicht, sollte aber. Bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit droht zwar kein Bußgeld, trotzdem kann bei Unfällen eine Mithaftung drohen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Allgemein
25.04.2008

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