Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit -Verkehrsrecht Dresden
Mithaftung von 20%, wenn Fahrer bei 153 -173 km/h auf Unfallstelle auffährt Rechtsgrundsatz: Fährt ein Fahrzeugführer auf der Autobahn bei Richtgeschwindigkeit 130 km/h mit 153-173 km/h auf eine Unfallstelle auf, so besteht Mithaftung 20%, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. (LG Karlsrühe, Urteil v. 23.01.2009, 30 172/08).
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRichtgeschwindigkeit – Muss man die beachten?
Man muss nicht, sollte aber. Bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit droht zwar kein Bußgeld, trotzdem kann bei Unfällen eine Mithaftung drohen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten