Steuererklärung: Der frühe Vogel…

steuerrecht-steuernNoch lacht die Sonne am Himmel und zieht uns nach draußen. Doch die nächsten Tage versprechen, wieder etwas kühler und schmuddeliger zu werden. Eigentlich genau das richtige Wetter, um in die Steuerunterlagen des vergangenen Jahres abzutauchen und die Jahreserklärung auf den Weg zu bringen. Führt Sie dieser Weg direkt zum Finanzamt, endet Ihre Abgabefrist ohnehin am 31. Mai, mit Unterstützung Ihres Steuerberaters haben Sie noch bis zum Jahresende Zeit, die Erklärung bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Doch auch bei fachlicher Hilfe lohnt es sich, schon einmal die notwendigen Belege herauszusuchen und weiterzuleiten.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
21.03.2015

Lohnersatzleistungen: Angabepflicht in der Steuererklärung – trotz Steuerfreiheit

Lohn- bzw. Ersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld (Aufzählung nicht abschließend), sind steuerfrei.
Wer aufgrund der in § 3 Nr. 2 EStG angepriesenen Steuerfreiheit denkt, dass er diese Leistungen nicht in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben braucht, der irrt.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
2.05.2012

Steuerfalle: Kurzarbeit – Einkommensteuererklärung 2009 erst spät abgeben

Kurzarbeit ist für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich eine feine Sache. Der Gürtel wird zwar enger geschnallt aber der Job wird durch diese Maßnahme gesichert. Wenn jetzt allerdings die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2009 eingereicht werden, erleben viele Kurzarbeiter eine böse Überraschung. Zwar ist das Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) an sich steuerfrei. Es ist aber als Lohnersatzleistung in der Steuererklärung anzugeben und erhöht den sog. Progressionsvorbehalt.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
26.03.2010

Kurzarbeitern drohen hohe Steuernachzahlungen

Die Steuerexperten der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH erwarten bei knapp 1,5 Mio Kurzarbeitern in Deutschland Steuernachzahlungen oder geringere Erstattungen. Es könnte sein, dass einige bis zu 1000 Euro Steuern nachzahlen müssen – insbesondere verheiratete Arbeitnehmer sind gefährdet.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
15.02.2010

Kurzarbeitergeld ist nur auf den ersten Blick steuerfrei

urteil010Immer mehr Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit betroffen. Das bedeutet Nettolohneinbußen während der Kurzarbeitszeit – trotz Kurzarbeitergeld. Aber auch im folgenden Jahr bei der Einkommensteuererklärung wirken die Kurzarbeitszeiten nach. Spätestens beim Erhalt des nächsten Einkommensteuerbescheids droht vielen Betroffenen eine Nachzahlung.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
10.01.2010
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  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
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  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

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