Steuererklärung: Der frühe Vogel…
Noch lacht die Sonne am Himmel und zieht uns nach draußen. Doch die nächsten Tage versprechen, wieder etwas kühler und schmuddeliger zu werden. Eigentlich genau das richtige Wetter, um in die Steuerunterlagen des vergangenen Jahres abzutauchen und die Jahreserklärung auf den Weg zu bringen. Führt Sie dieser Weg direkt zum Finanzamt, endet Ihre Abgabefrist ohnehin am 31. Mai, mit Unterstützung Ihres Steuerberaters haben Sie noch bis zum Jahresende Zeit, die Erklärung bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Doch auch bei fachlicher Hilfe lohnt es sich, schon einmal die notwendigen Belege herauszusuchen und weiterzuleiten.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenLohnersatzleistungen: Angabepflicht in der Steuererklärung – trotz Steuerfreiheit
Lohn- bzw. Ersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld (Aufzählung nicht abschließend), sind steuerfrei.
Wer aufgrund der in § 3 Nr. 2 EStG angepriesenen Steuerfreiheit denkt, dass er diese Leistungen nicht in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben braucht, der irrt.
Steuerfalle: Kurzarbeit – Einkommensteuererklärung 2009 erst spät abgeben
Kurzarbeit ist für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich eine feine Sache. Der Gürtel wird zwar enger geschnallt aber der Job wird durch diese Maßnahme gesichert. Wenn jetzt allerdings die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2009 eingereicht werden, erleben viele Kurzarbeiter eine böse Überraschung. Zwar ist das Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) an sich steuerfrei. Es ist aber als Lohnersatzleistung in der Steuererklärung anzugeben und erhöht den sog. Progressionsvorbehalt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKurzarbeitern drohen hohe Steuernachzahlungen
Die Steuerexperten der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH erwarten bei knapp 1,5 Mio Kurzarbeitern in Deutschland Steuernachzahlungen oder geringere Erstattungen. Es könnte sein, dass einige bis zu 1000 Euro Steuern nachzahlen müssen – insbesondere verheiratete Arbeitnehmer sind gefährdet.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKurzarbeitergeld ist nur auf den ersten Blick steuerfrei
Immer mehr Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit betroffen. Das bedeutet Nettolohneinbußen während der Kurzarbeitszeit – trotz Kurzarbeitergeld. Aber auch im folgenden Jahr bei der Einkommensteuererklärung wirken die Kurzarbeitszeiten nach. Spätestens beim Erhalt des nächsten Einkommensteuerbescheids droht vielen Betroffenen eine Nachzahlung.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten