Handwerkerrechnungen nicht bar begleichen
Der Frühling ist da und weckt bei vielen die Lust auf frischen Wind in Haus und Garten. Der Vorgarten soll neu angelegt werden? Das Bad braucht neue Kacheln? Wohnräume benötigen einen Anstrich? „Ganz egal, ob kleine Verschönerung oder größere Maßnahme“, betont Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.): „Handwerkerkosten für Erhalt und Renovierung können in der Regel im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.“ Bis zu 6000 Euro pro Jahr berücksichtigt das Finanzamt. „Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten“, erläutert die Steuerexpertin: „So kann der Steuerzahler bis zu 1200 Euro gut machen.“
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNebenkostenabrechnung genau prüfen
Ob Gebühren für Kalt- und Warmwasser, Müllabfuhr oder Versicherungen: Betriebskosten machen oft einen erheblichen Teil der Gesamtmiete aus – ein Grund mehr, die Nebenkostenabrechnung genau auf etwaige Fehler zu prüfen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBetriebskostenachzahlung nur von einem Mieter?
Die Eheleute Magda und Erich sind beide Mieter der von ihnen seit fast zehn Jahren bewohnten Wohnung. Der neue Vermieter hat die aktuelle Nebenkostenabrechnung jedoch nur an Magda adressiert und nur ihr zugeschickt. Er fordert, dass Magda 254 EUR Betriebskosten nachzahlten solle. Hauptsächliche handelt es sich bei der Nachforderung um Heizkosten.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBGH: Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung rechtswidrig bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung
Die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung auf Grundlage einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung ist unzulässig. Die Aufstellung einer korrekten Betriebskostenabrechnung ist vertragliche Pflicht des Vermieters. Dieser kann daher auch nicht das Mietverhältnis kündigen, sofern der Mieter die fehlerhaft ermittelte Betriebskostenvorauszahlung nicht mitträgt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNur die wirksame Nebenkostenabrechnung verpflichtet den Mieter zur Nachzahlung
Wieder einmal hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Nebenkostenabrechnung auseinander zu setzen. Dabei stellten die Karlsruher Richter klar, dass nicht jede Abrechnung die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB in Gang setzen – und somit auch zu einer Zahlungsverpflichtung des Mieters – führt, sondern nur eine den formellen Anforderungen genügende Betriebskostenabrechnung (BGH, Versäumnisurteil vom 8. Dezember 2010, Az.: VIII ZR 27/10).
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBetriebskostenabrechnung: Worauf Mieter achten sollten, damit sie nicht zu viel bezahlen
Viele Mieter blicken aufgrund der drastisch gestiegenen Heizölpreise ihrer Betriebskostenabrechnung bang entgegen. Wie die Heizkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, erläutert das Immobilienportal immowelt.de.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRichter bremsen Vermieter bei Zuschlägen zu Betriebskosten-Vorauszahlungen
Mietnebenkosten kennen meist nur eine Entwicklung: sie steigen. Da ist es für Mieter wie Vermieter nützlich, dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil vom 28.9.2011 klargestellt hat, dass Vorauszahlungen für Nebenkosten nicht mit dem Argument einer allgemein zu erwartenden Preisentwicklung erhöht werden können (Az.: VIII ZR 294/10).
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBundesgerichtshof stärkt Rechte der Vermieter – Rückwirkende Korrektur der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt
Ist dem Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung ein Fehler unterlaufen, so darf er diesen nachträglich korrigieren, bestätigt das Immobilienportal myimmo.de. Auch wenn die Korrektur zu Lasten des Mieters geht, ist eine nachträgliche Änderung laut des Urteilsspruchs des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2011 rechtsgültig.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWinterdienst: Wer muss Schnee räumen und bei Glatteis streuen?
Im Winter muss man sich auf Fußwegen bei Schnee und Glätte sicher bewegen können. Die Städte und Gemeinden wälzen deshalb regelmäßig die Räum- und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer ab, teilt JuraForum.de mit.
Anlieger haben nach den delegierenden Satzungen der Städte und Gemeinden in der Regel den Winterdienst für die Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, zu erledigen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNebenkostenabrechnung: Darauf sollten Mieter achten
Bald steht für viele Mieter die jährliche Nebenkostenabrechnung an. Immowelt.de gibt fünf Tipps, worauf man bei der Prüfung der Abrechnung achten sollte.
Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung kommt es immer wieder zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Wer einige Tipps beherzigt, kann falsche Abrechnungen rechtzeitig erkennen und sich dagegen wehren.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNebenkostenabrechnung: Vermieter dürfen die Nebenkosten abrechnen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist
Rund 40 % der Miete entfallen auf die Mietnebenkosten.Vermieter dürfen jedoch nur über etwa 30 % der Kosten als Betriebskosten abrechnen.
Der einfache Hinweis im Mietvertrag „Nebenkosten werden abgerechnet“ reicht nicht aus
„Vielmehr müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit im Mietvertrag genannt werden“, so Thomas Trepnau der Autor des Buches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“.
Nebenkostenabrechnung an Silvester: Frist verstrichen
31.12.2009Nebenkostenabrechnung muss nicht immer exakt sein
Zwar muss der Vermieter mit seinem Mieter die Nebenkosten pünktlich abrechnen. Doch bei der Abrechnung selbst sind Ungenauigkeiten erlaubt, entschied der Bundesgerichtshof.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUrteile in Kürze – Mietrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Vermieter dazu, innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nebenkostenabrechnung anzufertigen. Schaffen sie dies nicht rechtzeitig, muss der Mieter die Nebenkosten-Nachforderung nicht bezahlen. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung wies der Bundesgerichtshof jetzt darauf hin, dass die Abrechnung innerhalb der Frist nicht nur angefertigt, sondern beim Mieter eingetroffen sein muss.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten