Keine Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing durch Volljährige
Am 08.01.2014 entschied der für Urheberrechtssachen zuständige Senat des Bundesgerichtshofes unter Az. I ZR 169/12, dass der Anschlussinhaber nicht für das Tun der volljährigen Kinder bzw. Familienangehörigen haftet.
Vier große Plattenfirmen hatten eine Abmahnung gegen den Anschlussinhaber aussprechen lassen, da dessen volljähriger Stiefsohn im Jahr 2006 insgesamt 3749 Musikdateien in einer Tauschbörse „angeboten“ hatte.
Haftung bei offenem WLAN – Vorlage an EuGH
Wann haftet der Betreiber eines WLAN für über seinen Anschluss begangene Taten? Muss er das WLAN verschlüsseln, um sich aus der Haftung zu befreien? Wenn ja, welche Sicherheitsstandards muss er einhalten, damit er nicht haftet?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenHaftungsausschluss auf der Eintrittskarte
Auf vielen Eintrittskarten findet sich der Hinweis „Keine Haftung für Sach- und Körperschäden“. Zu diesem kurzen Sätzchen kann der Jurist viel schreiben:
Bei diesem Hinweis handelt es sich rechtlich um AGB: AGB sind alle vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Verwender mehrmals einsetzen möchte. Da mehrere Besucher die Eintrittskarte erhalten und damit der aufgedruckte Hinweis gegenüber diesen mehreren Besuchern gelten soll, handelt es sich um eine AGB-Klausel. Die Folge: AGB sind nur wirksam, wenn sie den (sehr strengen) Anforderungen des AGB-Rechts entsprechen. Ab § 305 BGB finden sich hierzu Regeln, die bei der Erstellung von AGB zu beachten sind.
Steuerberater-Büro Tabuzone für die Polizei
Die Durchsuchung des eigenen persönlichen Lebensbereichs in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stellt einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar, der sich noch verstärkt, wenn dem Beruf des Betroffenen wie bei einem Steuerberater ein besonderes Vertrauensverhältnis zu seinen Kunden innewohnt und so die Durchsuchung in den beruflich genutzten Räumen das Vertrauen der übrigen Kunden um die Vertraulichkeit ihrer Daten erheblich erschüttern kann.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenHaftung des Rechtsanwalts – Wenn der Rechtsanwalt schläft und die Frist versäumt
Einen Rechtsanwalt treffen zahlreiche Pflichten. Er muss sich nicht nur gut mit den einschlägigen Gesetzen auskennen, sondern auch seine Büroorganisation im Griff haben. Besonders wichtig ist die Überwachung von Fristen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAnwaltshaftung Vergleichsabschluss
Der Anwalt und sein Mandant: Ein Vertrauensverhältnis, bei Pflichtverletzung muss auch ein Anwalt haften – Beratung vom Anwalt bedeutet Risiko und Chancen für den Mandanten zutreffend zu erläutern.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVertragsformulare im Internet oft unwirksam
Alle Vertragstexte, gleich welcher Art, die im Internet – kostenlos oder kostenpflichtig – angeboten werden, sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer sehr strengen Inhaltskontrolle unterworfen und enthalten daher oft unwirksame Klauseln. Zum Nachteil des Verwenders.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchneeballschlacht – Regress vom Schüler?
Rudi Ratlos fragt:
Schneeballschlacht – Regress vom Schüler ?
Der Unterricht war längst zu Ende und der Schulbus hatte wie so oft im Winter Verspätung. Steve und Marco vertrieben sich daher im frisch gefallenen Schnee an der Bushaltestelle die Zeit mit einer Schneeballschlacht. Ein Schneeball traf Steve am linken Auge. Nun verlangt der Unfallversicherungsträger von dem 16-jährigen Marco die Erstattung von 1.600 Euro für die unfallbedingte stationäre und ambulante Behandlung seines Mitschülers Steve.
Reise bei einer Tombola ist ein Geschenk, kein Reisevertrag
Ein Bundestagsabgeordneter hatte bei einer Tombola eine Reise nach Berlin gestiftet. Inhalt der Reise war die Zugfahrt, das Hotel und verschiedene Aktionen in Berlin. Der Gewinner dieser Reise verschenkte den Gewinn weiter an seine Schwiegereltern. In Berlin stürzte die Schwiegermutter, als sie nicht erkannte, dass es im Bereich vor den Toiletten in einem Gebäude eine Stufe gab, die gerade gebaut wurde. Sie verklagte daraufhin u.a. den Bundestagsabgeordneten, der die Reise für die Tombola gestiftet hatte.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenGefahr von oben – Vorsicht Dachlawine
Dass Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten sind, ist gemeinhin bekannt. Doch auch von oben droht Gefahr: Dachlawinen oder noch gefährlicher – spitze, kiloschwere Eiszapfen, die sich von Dachrinnen lösen und wie Geschosse nach unten auf Gehwege sausen. Worauf Hausbesitzer hierbei besonders achten müssen und wie die Haftungsfrage aussieht, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen, erläutert die Grundeigentümer-Versicherung.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAnspruch auf Kita-Platz: Aufwandsentschädigung für Eltern
Seit August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kita. Wenn kein freier Platz mehr zur Verfügung gestellt werden kann, können Eltern eine private Kinderbetreuung in Anspruch nehmen und die Mehrkosten im Vergleich zum städtischen Platz gerichtlich geltend machen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBewertung der Haftung von Internetanschlussinhabern
Das OLG Köln soll in seinem Urteil (Az.: 6 U 239/11) entschieden haben, dass keine pauschale Haftung einer Internetanschlussinhaberin für Urheberrechtsverletzungen des Ehemannes bestehe. In dem vorliegenden Fall musste festgestellt werden, ob die Inhaberin eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen ihres verstorbenen Ehegatten belangt werden könne. Die Beklagten soll innerhalb kurzer Zeit zwei Mal ein Computerspiel öffentlich zum Download angeboten und dabei ihren Internetanschluss benutzt haben. Die Inhaberin der Lizenzrechte des Spiels sah in dem Verhalten der Beklagten eine Urheberrechtsverletzung.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBGH zu Filesharing: Urteilbegründung „Morpheus“ ist da
Die schriftliche Urteilsbegründung des am 15.11.2012 verkündeten Urteils des Bundesgerichtshofes mit dem schönen Namen „Morpheus“ ist heute veröffentlicht worden. Damit hat der I. Senat nur 5 Monate gebraucht, um die Entscheidung zu Papier zu bringen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVerkäufer kann sich bei Arglist nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen
In dem vorliegenden Fall ging es um einen Marderbefall im Dach eines Hauses. Das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 15.01.2013, Az.: 4 U 874/12) entschied zugunsten des Käufers. Die Verkäufer hatten beim Kauf bekundet, dass ihnen kein versteckter Mangel des Hauses bekannt sei. Einige Monate später entdeckte der Käufer allerding durch Marderfraß und Marderkot entstandene Schäden an der Dachisolierung.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenGeringere Haftungsrisiken für Ehrenamtliche
Das so genannte Ehrenamtsstärkungsgesetz ist vom Bundesrat am 01.03.2013 verabschiedet worden. Darin sind zahlreiche steuerliche und haftungsrechtliche Vorschriften für Vereine enthalten, bspw. zur Haftung des Vorstandes.
Der bisherige § 31a BGB bspw. wird ergänzt: Künftig muss der Verein oder das Vereinsmitglied, das das Vorstandsmitglied zur Haftung heranziehen will, beweisen, dass das Vorstandsmitglied grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Nach Verkehrsunfall: Unbedingt die Schuldfrage klären
Nach einem Verkehrsunfall ist die Schuldfrage wesentlich. Von der Klärung der Schuld hängen beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Allerdings lässt sich die Schuldfrage häufig nicht eindeutig klären oder zumindest nicht eindeutig beweisen. Daher sollte nach einem Verkehrsunfall immer ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, der die eigenen Ansprüche bestmöglich durchsetzt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenProf. Querulix‘ redet Tacheles: Beobachtungen aus dem Tollhaus?
„Es bedarf des demokratischen Regiments, damit die Armen eine Zuflucht und die Reichen einen Zügel haben“, äußerste vor fast zweieinhalb Jahrtausenden der griechische Militärstratege und Historiker Thukydides. Das gleich würde er wohl auch heute sagen, denn wir führen immer noch das gleiche Theaterstück auf, in dem auch der alte Grieche eine Rolle spielte.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenGesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes mit zahlreichen Änderungen für Stiftungen, Vereine und deren Mitglieder verabschiedet.
„Aus dem Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts ist im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes geworden, auch wenn sich der Inhalt des Gesetzes nicht wesentlich verändert hat“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Kanzlei SH+C.
Nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, das damit rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. Die Änderungen durch das Gesetz sind alles in allem sehr erfreulich und insbesondere für Vereine von großer Bedeutung.
Arbeitnehmern und Arbeitgebern drohen Steuernachforderungen für vermeintlich freiwillige Leistungen
Die gut gemeinte, steuerlich attraktive und oft propagierte Zusatzleistung zum Gehalt hat weitgehend ausgedient. Manchem Arbeitgeber dürfte sie in den kommenden Monaten sogar ein umfangreiches Krisenmanagement abnötigen. Das Szenario: Steuernachforderungen, eine nicht mehr funktionierende Vergütungsstruktur und im Zweifel sogar eine persönliche Haftung der Geschäftsführer. „Was lange als Königsweg bei Verhandlungen über Gehaltserhöhungen galt und in vielen Arbeitsverträgen verankert ist, hat durch die aktuelle Rechtsprechung jegliche Grundlage verloren“, warnt Manfred Becker, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle aus Bonn. „Arbeitgeber müssen dringend die Klauseln in den Arbeitsverträgen prüfen und anpassen, wollen sie sich nicht auf arbeitsrechtlich vermintem Gelände bewegen.“
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKeine Haftung für gehackten eBay-Account
Der Inhaber eines eBay-Accounts haftet nicht, wenn sein Account mittels einer Schadsoftware gehackt wurde, der Hacker dadurch Passwörter und Zugangsdaten erschlichen hat und damit einkauft.
Das hat das Landgericht Gießen entschieden. Der Hacker war so frech z.B. einen Laptop zu kaufen und dann persönlich beim Verkäufer abzuholen. Der Inhaber des eBay-Kontos widersprach der Abbuchung und erfuhr erst dadurch, dass ein Hacker seine Zugangsdaten ergaunert hat.
Wer haftet bei Datenverlust in der Cloud?
Die Cloud wird immer beliebter. Gerade als Online-Speicher mit Überallzugriff sind diese Dienste – sowohl bei Unternehmen, als auch bei Privatleuten – mittlerweile sehr beliebt. Kein Wunder, sind die Speicherangebote oftmals bis zu einem bestimmten Volumen sogar kostenlos, wie zum Beispiel bei Google Drive, Microsofts Skydrive, Amazons Cloud Drive, der Dropbox oder dem Mediencenter als Teil der Telekom Cloud.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWirksamkeit der Hausordnung
Viele Veranstaltungsstätten haben eine Hausordnung. In dieser ist bspw. geregelt, was ein Besucher mit in die Veranstaltungsstätte einbringen darf, wie er sich dort zu verhalten usw. Welche rechtliche Bedeutung hat die Hausordnung?
Oftmals keine – da sie schlicht unwirksam ist.
Organisationspflichten des Vorgesetzten
Oftmals passiert ein Unfall oder entsteht ein Schaden, weil niemand so recht weiß, wer für was verantwortlich ist. Egal ob Stadt, Land, GmbH, Aktiengesellschaft usw.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKein Sicherheitsgurt – Haftung wegen Mitverschulden?
Karin hatte am frühen Vormittag ein Vorstellungsgespräch in Baden Baden. Um pünktlich zu sein fuhr sie mit ihrem Pkw zeitig los. Gegen 3.30 Uhr in der Nacht verlor sie aus ungeklärten Gründen auf der Autobahn die Kontrolle über ihren Pkw. Sie prallte gegen die Mittelplanke und kam mit ihrem Fahrzeug auf der linken Fahrspur unbeleuchtet zum Stehen. Karin hatte ihren Sicherheitsgurt abgelegt und wollte gerade aus ihrem Unfallfahrzeug aussteigen als Gerd, der mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h und eingeschaltetem Abblendlicht gefahren war, mit seinem Pkw auf das Fahrzeug von Karin prallte. Karin wurde durch diesen zweiten Unfall schwer verletzte. Sie verlangt von Gerd und seiner Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung Schadenersatz wegen der erlittenen Körperverletzungen aus dem Zweitunfall.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAuch ehrenamtliche Vorstände haften für Schulden eines Vereins persönlich
Bei einem guten Zweck wird im Verein selten an Haftung gedacht. Dabei kann die Haftungsfalle sehr schnell zuschlagen. Denn das Gesetz kennt auch für ehrenamtliche Vorstände keinen generellen Haftungsausschluss. „Einige Regeln müssen daher bereits bei der Vereinsgründung unbedingt beachtet werden, sollen aus Vereinsverbindlichkeiten keine privaten Schulden werden“, erklärt Matthias Arens, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Bonner Anwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVerletzter Spaziergänger – haftet der Waldbesitzer?
Karin hatte das schöne Herbstwetter zu einem Kurzurlaub im Saarland genutzt und dort einen Waldspaziergang unternommen. Auf einem Forstwirtschaftsweg brach von einer neben dem Weg stehenden Eiche ein langer Ast ab und traf sie am Hinterkopf. Sie erlitt schwere Verletzungen und nimmt Walter, den Waldeigentümer, auf Schadenersatz in Anspruch. Walter ist Diplom-Forstwirt. Er ist sich keiner Schuld bewußt und weist Karins Schadenersatzforderung zurück. Er habe seinen Wald mit Hinweisschildern an den Wegen als Pivatgrundstück gekennzeichnet und damit jegliche Haftung ausgeschlossen. Karin habe das Waldgrundstück seiner Meinung nach auf eigene Verantwortung betreten.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFahren in Socken strafbar?
Rudi Ratlos fragt:
Ist das Fahren eines Kraftfahrzeuges in Socken statt mit Schuhen strafbar?
Bert kam auf der Autobahn unverhofft in eine Verkehrskontrolle. Die TÜV- Bescheinigung, ASU und sogar die Schadstoffplakette konnte Bert vorweisen. Sein Fahrzeug hatte keine Mängel und die Papiere waren in Ordnung. Er hatte weder vorschriftswidrig überholt noch ist er zu schnell gefahren. Dennoch bekam Bert einen Bußgeldbescheid, weil er sein Fahrzeug statt mit festem Schuhwerk nur in leichten Socken gefahren hat.
Wenn schon (aus)wählen, dann richtig
Wer eine Tätigkeit nicht selbst ausführen kann, kann dazu so genannte Gehilfen beauftragen. Grundsätzlich haftet der Auftraggeber für die Fehler seines Gehilfen so, als ob er selbst gehandelt hätte.
Nur in bestimmten Fällen hat der Auftraggeber die Möglichkeit, sich aus dieser grundsätzlichen Haftung herauszuziehen (das nennt man dann „Exkulpation“): Nämlich dann, wenn der Gehilfe nur ein so genannter Verrichtungsgehilfe ist und er ihn sorgfältig ausgewählt und überwacht hat (siehe § 831 BGB).
Regelung von Bagatellunfällen: Hieb- und stichfeste Beweise selbst sichern
Wer in einen Unfall verwickelt wird, ist verständlicherweise zunächst verstört und ratlos. Und mit der Hilfe der Polizei ist nicht in jedem Fall zu rechnen. In Nordrhein-Westfalen ist die Polizei zwar nach wie vor bereit, Verkehrsunfälle aufzunehmen und beweissichernd tätig zu werden, aber in anderen Bundesländern, wie auch in Schleswig-Holstein, kommt die Polizei bei Unfällen ohne Personenschäden nur noch dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verkehrsregeln handelt. Bei Bagatellunfällen müssen die Beteiligten selbst die Beweise sichern.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenHaftung für Produktangaben bei eBay – auch „ohne Gewähr“
Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung „ohne Gewähr“ dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was es verspricht. Das ergibt sich aus einer am 29.01.2013 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der Fall muss nun von dem Landgericht Berlin neu verhandelt werden.
eBay-Verkäufer können sich nicht damit aus der Affäre ziehen, dass sie ins Angebot Dinge schreiben wie z.B. „keine Gewährleistung“ oder so ähnlich. Wenn in einem Angebot bestimmte Eigenschaften genannt werden, dann gelten diese auch als zugesichert und der Verkäufer muss dafür einstehen, dass sie auch wirklich der Wahrheit entsprechen.