Tipp des Monats: Streupflichten für Mieter, Vermieter und Grundstücksbesitzer

urteil020Wer ist bei Schnee und Eis streu- und räumpflichtig: Die Stadt? Anlieger bzw. Vermieter? Oder aber die Mieter? Der Internet-Informationsdienst recht-einfach-erklaert.de informiert:

Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden zum Räumen und Streuen verpflichtet. Diese nehmen aber ihrerseits in der Regel die Anlieger in die Pflicht und erlegen diesen das Räumen der Bürgersteige auf.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
12.12.2009

Haus- und Grundstücksentwässerung, damit der Keller beim nächsten Regen nicht unter Wasser steht

allianz.jpgDas Entwässerungssystem gilt nach wie vor als vernachlässigtes Stiefkind! Dies zeigt sich insbesondere bei der mangelnden Vorsorge gegen Rückstauschäden durch den Einsatz geeigneter Rückstausicherungen. Dies bestätigt auch eine aktuelle Online-Umfrage von Jung-Pumpen (www.jung-pumpen.de), wonach weite Teile der Bevölkerung nicht ausreichend über die Gefahren einer fehlenden Rückstausicherung informiert sind. So verfügen die Häuser von 50 Prozent der Befragten über keine entsprechenden Sicherungsmaßnahmen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
28.06.2009

Produkt-Vorstellungen

Budoten Partner Programm

Budoten Link-Liste

Budoten Newsletter