Unfallschäden nach Verletzung der Streupflicht: Der Anwohner haftet für Glatteisunfälle
Wenn der Winter das Land mit Schnee und Glatteis fest im Griff hat, führt dies oft für Fußgänger zu schmerzhaften Stürzen. Nicht nur ältere und gehbehinderte Menschen sind von Unfällen auf spiegelglatten Straßen betroffen: es kann jeden treffen. Die Haftung liegt immer dann beim streupflichtigen Anwohner, wenn eine Verletzung der Streupflicht nachgewiesen werden kann. Dafür sind oft auch einfache Zeugenaussagen hinreichend.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNebenkostenabrechnung an Silvester: Frist verstrichen
31.12.2009Tipp des Monats: Streupflichten für Mieter, Vermieter und Grundstücksbesitzer
Wer ist bei Schnee und Eis streu- und räumpflichtig: Die Stadt? Anlieger bzw. Vermieter? Oder aber die Mieter? Der Internet-Informationsdienst recht-einfach-erklaert.de informiert:
Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden zum Räumen und Streuen verpflichtet. Diese nehmen aber ihrerseits in der Regel die Anlieger in die Pflicht und erlegen diesen das Räumen der Bürgersteige auf.
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