Geld ist nicht alles
Umfrage: Die meisten Bundesbürger sind mit ihrem Job zufrieden
(djd). Die Mehrheit der Bundesbürger geht einer aktuellen Studie zufolge offenbar gerne zur Arbeit. In der repräsentativen Studie „Jobzufriedenheit 2014“ der ManpowerGroup gaben 55 Prozent der Befragten an, mit ihrem aktuellen Job zufrieden zu sein, das sind drei Prozentpunkte mehr als noch im Jahr 2013. Vor zwei Jahren hatten allerdings noch 63 Prozent angegeben, insgesamt mit ihren Arbeitsbedingungen einverstanden zu sein.
Prima Klima im Büro: Bundesbürger sind überraschend zufrieden in ihrem Job
(djd). Fehlende Motivation, Dienst nach Vorschrift, schlechtes Betriebsklima: Wenn man von der Arbeitswelt in Deutschland liest, sind die Schlagzeilen häufig negativ. Aber wie zufrieden sind die Bundesbürger tatsächlich mit ihrem Arbeitgeber und wie verstehen sie sich mit den Kollegen? Werden sie vom Chef schikaniert oder von den Kollegen gemobbt? Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag von Roland Rechtsschutz hat das Befinden der Deutschen an ihrem Arbeitsplatz untersucht. Die Ergebnisse sorgen für einige Überraschungen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSteuerhinterziehung des Arbeitnehmers rechtfertigt ordentliche Kündigung – Arbeitsrecht
Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Kiel (Az.: 2 Ca 1793 a/13) rechtfertigt das rechtswidrige Verhalten von Arbeitnehmern, womit eine Steigerung des Nettoeinkommens erzielt werden soll, eine ordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber der klagenden Arbeitnehmerin hatte ihr gekündigt, nachdem er von Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung erfuhr. Die Klägerin soll, um ihr Nettoeinkommen zu steigern, Arbeitsstunden über zwei geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet haben. Diese sollen dann im Anschluss das erhaltene Geld an die Klägerin ausgezahlt haben. Dieses Vorgehen, das zu einem höheren Nettoeinkommen führte, sei, so die Klägerin, vom zuständigen Betriebsleiter empfohlen und geduldet worden sein. Vor dem ArbG legte sie nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKündigung während und wegen einer Krankheit
Die Annahme, eine Kündigung könne nicht während einer Krankschreibung erfolgen, ist bei Arbeitnehmern ein immer noch weit verbreitetes Gerücht. Vielmehr muss zwischen einer Kündigung unterschieden werden, die ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung aufgrund der Erkrankung oder aus einem anderen Grund erhält. In beiden Fällen liegen unterschiedliche Voraussetzungen vor, die für den Ausspruch einer wirksamen Kündigung erforderlich sind.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenArbeitsverweigerung kann zu fristloser Kündigung führen – Arbeitsrecht
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein bestätigte mit seinem Urteil (Az.: 5 Sa 111/13) die rechtmäßige Kündigung eines Arbeitnehmers im Falle beständiger Arbeitsverweigerung. Ein bestehender Irrtum bezüglich eines ihm zustehenden Verweigerungsrechts wird dem Arbeitnehmer angerechnet. Im zugrundeliegenden Fall arbeitete der Kläger beim Beklagten als Bodenleger. Zwischen den Parteien war vereinbart, dass der Kläger abhängig von der jeweiligen Tätigkeit entweder einen Akkordsatz oder einen Stundenlohn erhalte.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKündigungsschutzklage im Arbeitsrecht
Sollten drei Wochen nach dem Kündigungserhalt abgelaufen sein ohne eine Kündigungsschutzklage einzureichen, so wird die Kündigung rechtlich wirksam (§ 4, § 7 KSchG). In absoluten Ausnahmen und unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Klagen nach einer Zugangsfrist von mehr als drei Wochen gewährt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchuldenabbau und Reformen nicht zum Nulltarif
Ob in ihren Wahlkreisen, bei Statements oder im Parlament, sie weisen bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf hin, dass sie sparen, Haushalte konsolidieren, Reformen und soziale Gerechtigkeit wollen. Sie hoffen darauf, dieses zum Nulltarif zu erhalten. Die Schuldenkrise zeigt, dass sich diese Wünsche nicht erfüllt haben. Keiner von ihnen hat ein Konzept das aus der Krise führt. Sie finden auch keines in der Literatur und im Internet. Sie haben die Krise zwar kommen sehen aber nicht agiert. Gäbe es ein Konzept, hätten wir keine Krise.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFünf Prinzipien einer effektvollen Karriere-Strategie
Hoher Innovationsdruck und ein rasantes Veränderungstempo sind heute die wesentlichen Treiber in den Unternehmen. Neue Branchen und Berufsfelder entstehen, die Komplexität nimmt zu – im gesellschaftlichen Leben, aber auch in der Wirtschaft. Der Vielfalt an beruflichen Anforderungen steht eine Vielfalt an beruflichen Chancen gegenüber. Diese Vielfalt von Chancen bedeuten gleichzeitig aber auch ein Mehr an persönlicher Verantwortung bei der Gestaltung des eigenen Lebens und der eigenen Karriere. Um die Chancen und Nischen nutzen zu können, die unsere “Multioptionen-Gesellschaft” bietet, sind lebenslanges Lernen und eine vorausschauende Karriereplanung elementare Bestandteile der eigenen Employability.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBetriebsbedingte Kündigung
Der betriebsbedingten Kündigung ist Folge eines unternehmerischen Motivs, dessen Umsetzung sich dann in dem Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung realisiert. So kann einem Arbeitnehmer, der den Kündigungsschutz im Sinne des KSchG genießt, in rechtlich zulässiger Weise gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht mehr möglich ist.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRiskante Berufe: Wenn die Persönliche Schutzausrüstung zur Lebensversicherung wird
Sie verarbeiten jährlich rund 18 Millionen Tonnen Stahl. Sie fertigen Millionen Tonnen Bleche, Stangen und Rohre. Sie produzieren Maschinen, die für fast 150 Mrd. Euro ins Ausland exportiert werden. Doch ebenso hoch wie der Arbeitseinsatz in der Metall- und Maschinenbauindustrie sind auch die Risiken im Arbeitsalltag. Über 90.000 Beschäftigte im Maschinenbau und in der Metallerzeugung und -verarbeitung sind jährlich von Arbeitsunfällen betroffen.* Metallsplitter, Flammrückschlag, glühend heiße und schwere Werkstücke, Flüssigmetallspritzer: dies sind nur einige der Gefahrenquellen, die zum Berufsalltag von Maschinenmechanikern und -schlossern gehören – einer der Berufsgruppen mit den höchsten Unfallzahlen, für die persönliche Schutzausrüstung (kurz PSA) notwendig ist und die Leben schützt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenLandesarbeitsgericht (LArbG) Berlin erklärt Kündigung für unwirksam
Bilder von fremden Menschen darf man nicht verbreiten, außer diese sind einverstanden. Die Rechtslage ist eindeutig.
1. Personen sind nicht erkennbar, weil nur Hintergrund
2. Kein Problem aus rechtlicher Sicht.
3. Erwachsene Personen, die erkennbar sind, können mittels Lächeln und Posing ihr Einverständnis erklären.
4. Bei Kindern habe die Eltern das Recht über die Verwendung zu entscheiden (Amtsgericht Menden 4 C 526/09). Ein Vater durfte keine Bilder posten, die sein eigenes Kind zeigten. Hintergrund: nur die Mutter hatte das Sorgerecht.
5. Bilder von Patienten, Kunden, etc…..? Rechtslage wie oben, aber darf der Arbeitgeber kündigen?
Straftatbestand wegen Entziehung elektrischer Energie – Das kann doch nicht wahr sein – oder doch?
Durch die Medien sind bereits die Fälle des Pfandkassenbons und der gegessenen Bulette kursiert und die Republik war entsetzt, dass wegen solcher scheinbaren Lappalien doch tatsächlich Kündigungen in Deutschland ausgesprochen werden. Doch es geht noch weiter, denn das Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) hatte im Jahr 2010 einen Fall zu verhandeln, in welchem eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wurde, weil ein Mitarbeiter einen Elektroroller (Segway) zur Anfahrt an den Arbeitsplatz benutzte und diesen an eine Steckdose des Arbeitgebers anschloss, um den Akku aufzuladen. Bei einem zugrunde gelegten Ladevorgang von einer Dauer von ca. 1,5 Stunden betrugen die Stromkosten für die Aufladung des Elektrorollers ca. 1,8 Cent. Dies war also der Wert, um den bei der Kündigung gestritten wurde.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFerienjobs: Darauf sollten Schüler und Studenten achten
Während die einen Badeseen und Freibäder stürmen oder mit der Familie in den Urlaub starten, entscheiden sich tausende Schüler und Studenten für einen Job in den großen Ferien. Die Motive sind unterschiedlich: Berufserfahrungen zu sammeln und verschiedene Branchen kennenzulernen, zählt ebenso dazu wie die Notwendigkeit, Geld zur Finanzierung des Studiums zu verdienen. Ganz gleich, aus welchem Grund und in welchen Unternehmen Ferienjobber tätig sind: Auch für sie gilt die gesetzliche Unfallversicherung.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAnspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden (Az.: 7 Sa 766/12), dass einem Arbeitnehmer, der nach Elternzeit in sein Unternehmen zurückkehrt ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zusteht. Der Kläger war zuvor im 3-Schichtbetrieb in einer Vollzeitbeschäftigung angestellt gewesen. Nach seiner zweijährigen Elternzeit wollte er nur noch in Teilzeit von 9 Uhr bis 14 Uhr arbeiten. Aufgrund seiner familiären Situation, zwei Kinder und berufstätige Frau, war ihm das Antreten einer Vollzeitstelle in drei Schichten nicht möglich.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWann ist eine Veranstaltung privat?
Die Frage, wann eine Veranstaltung privat ist, und damit u.a. keine GEMA-Gebühren zu zahlen sind, ist im Einzelfall schwierig. Keinesfalls gibt es pauschale Antworten, welche Veranstaltungsart generell privat oder öffentlich ist – abgesehen vielleicht von der klassischen Geburtstagsfeier oder der Hochzeit (wobei auch diese im Einzelfall öffentlich sein können.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDetails zur Reisekostenreform: Unterkunftskosten
„Bei den beruflich veranlassten Unterkunftskosten gibt es durch die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts nur eher geringfügige Änderungen“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Steuerkanzlei WW+KN. In erster Linie wird die Abziehbarkeit bei einer Auswärtstätigkeit nach 48 Monaten auf den bei einer doppelten Haushaltsführung maximal abziehbaren Betrag beschränkt. „Daneben gibt es noch eine Vereinfachungsregelung für die gemeinsame Nutzung einer Unterkunft mit Personen, die nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind“, erläutert Radke.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gerechtfertigt – Arbeitsrecht
Mit Urteil vom 17.10.2013 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein, dass ein Arbeitnehmer bei beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt werden kann und ein Irrtum in Bezug auf sein Verweigerungsrecht zu seinen Lasten geht (Az.: 5 Sa 111/13).
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDetails zur Reisekostenreform: Doppelte Haushaltsführung
„Die Änderungen bei den Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung fallen teilweise zu Gunsten und teilweise zu Lasten der Steuerzahler aus“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Bei der doppelten Haushaltsführung ändert sich einiges durch die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts. Während beispielsweise die jetzt zwingend notwendige Kostenbeteiligung am Haupthausstand in erster Linie dazu dient, die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs teilweise auszuhebeln, sind andere Änderungen durchaus zu begrüßen. „So fällt beispielsweise die Angemessenheitsprüfung weg“, erläutert Radke.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSteuern bei Ferienjobs von Schülern und Studenten
Verdienen Schüler und Studenten in den Ferien erstmals eigenes Geld als Eisverkäufer, Kellner, bei der Ernte oder auf dem Bau, machen sie bei ihrer Gehaltsabrechnung erste Erfahrungen mit dem Finanzamt. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt vom Gehalt viel weniger übrig als vorher angenommen. Schüler und Studenten müssen dann selbst aktiv werden, um steuerrechtliche Nachteile zu vermeiden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDie Familie ist die größte Unterstützung
Umfrage: In Notsituationen hat das private Umfeld den höchsten Stellenwert
(djd). Kurz vor Feierabend noch schnell einen Arbeitsauftrag erledigt, einen Arzttermin dazwischengeschoben, zum Elternabend in die Schule geeilt und nebenbei ein paar E-Mails beantwortet – Stress und Hektik gehören für viele Menschen zum Alltag dazu. Doch dies kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. So ist zum Beispiel nachgewiesen, dass Stress zu Verspannungen führen und damit Rückenschmerzen auslösen kann.
Kann der Arbeitgeber Lohn einbehalten?
Nach der Veranstaltung stellt der Chef fest, dass Geld in der Kasse fehlt. Was kann er tun? Kann er das Geld vom Lohn seiner Mitarbeiter einbehalten?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenÜber Urlaubsabgeltungsanspruch kann rechtsgeschäftlich verfügt werden
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im vorliegenden Fall (9 AZR 844/11) zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer auf seinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung verzichten könne. Nach Meinung des Gerichts sei dies grundsätzlich möglich. Jedoch müsse man beachten, dass bei einzelvertraglichen Abreden, welche einen gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs zum Inhalt haben, möglicherweise anders entschieden werden müsse.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenZeit der Entscheidungen rückt näher: Studieren ja – aber was und wo und wie?
Über 16.100 Studiengänge bieten die über 400 Hochschulen und Unis, Fachhochschulen plus Berufsakademien in Deutschland an. Studieren kann man aber auch beim Bund und bei den Kirchen. Für jede Berufsrichtung gibt es ein passendes Studium. Selbst wer die Berufsrichtung schon kennt, muss noch die Frage nach dem Abschluss beantworten: Bachelor, Master, Diplom oder Staatsexamen? Und dann musst man sich auch noch entscheiden, an welchem Ort das Studium aufgenommen wird.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenScheinselbständigkeit – vermeidbares Risiko der Zusammenarbeit von Unternehmen und Freien Mitarbeitern
Die Zusammenarbeit mit Freien Mitarbeitern hat für Unternehmen ohne Zweifel zahlreiche Vorteile: Externes Wissen mit internen Strukturen verbinden, Flexibilität im Personaleinsatz und Kostenersparnis bei Sozialversicherungsbeiträgen. Doch auch der Freie Mitarbeiter profitiert von der Arbeit nach Auftrag: Er arbeitet selbständig, kann seine Arbeitszeiten frei einteilen und seinen Stundensatz selbst bestimmen.
Im Idealfall jedenfalls.
Die Familie stärkt den Rücken
Umfrage: In Notsituationen hat das private Umfeld den höchsten Stellenwert
(djd). Ein guter Rat, ein persönliches Gespräch, eine „starke Schulter“ in einer schwierigen Situation – bei Problemen und Stress wenden sich viele Menschen an eine Vertrauensperson, um Rückhalt zu finden. „Wer stärkt Ihnen den Rücken?“, fragte daher TNS Emnid im Auftrag der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“. Das Ergebnis: 89 Prozent aller Befragten gaben an, dass sie in Notsituationen auf die Familie zählen können, danach folgen Freunde (78 Prozent) und Ehepartner (65 Prozent).
Eigenes Risiko, um für andere Geld zu sparen?
Vielfach engagieren sich Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer für eine tolle, gelungene Veranstaltung. Damit die Veranstaltung auch wirklich gelingt und auch finanziell ein Erfolg wird, muss man hier und da Abstriche machen. Lohnt es sich aber, ein eigenes Haftungsrisiko einzugehen, nur damit andere (z.B. der Verein, der Arbeitgeber oder der Kunde) ein paar Euro sparen können?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKrank im Urlaub – Rechtstipps für die Reise
Die Vorfreude auf den wohl verdienten Urlaub im Sommer ist groß. Doch eine Erkrankung im oder vor dem Urlaub kann die Freude sehr schnell trüben.
Stornokosten, verlorene Urlaubstage, Kosten für den Arztbesuch im Ausland sowie Reisemängel – vieles gibt es dabei zu beachten. Welche Möglichkeiten Reisende im Fall der Fälle haben, erklärt ROLAND-Partneranwalt Klaus Rimmele von der Kanzlei Brugger in Friedrichshafen.
Schulabschluss – Und dann?
Was soll ich später mal werden? Diese Frage wird immer konkreter, je näher der Schulabschluss rückt. Was kommt nach dem Schulabschluss, Studieren oder doch lieber eine Ausbildung? Dann besteht natürlich auch noch die Möglichkeit beides miteinander zu kombinieren und zwar mittels eines dualen Studienganges.
Während der Schulzeit kann man beispielsweise durch schulische Praktika oder auch duch einen „boys oder girls day“, verschiedene Berufsfelder ein wenig kennen lernen. Es gibt immer mehr Möglichkeiten, sich nach der Schule zu orientieren. Immer mehr Anbieter bieten den Schülern Tests an, mit welchen diese herausfinden sollen, für welche Berufe sie am besten geeignet wären. Solche Tests kann man sowohl online, als auch bei der Agentur für Arbeit und diversen anderen Einrichtungen machen.
Versetzung: Arbeitgeber dürfe keine unbillige Eingrenzung vornehmen
In seinem Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12) soll das Bundesarbeitsgericht entschieden haben, dass die Grundsätze billigen Ermessens von Arbeitgebern auch bei dienstlichen Versetzung von Arbeitnehmern eingehalten werden müssen. In dem konkreten Fall soll die Klägerin wohl zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt gewesen sein. Nachdem zahlreiche Arbeitsverträge entfristet wurden, soll sich die Arbeitgeberin dazu entschlossen haben, die Klägerin genauso wie andere der ehemals befristeten Arbeitnehmer, zu versetzen. Allerdings soll sich die Anzahlt der für eine Versetzung in Frage kommenden Personen nur aus Arbeitnehmern zusammengesetzt haben, die vorher in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt waren.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFormfehler bei Kündigungen: Kleine Ursache, große Wirkung
Formfehler bei der arbeitsrechtlichen Kündigung können für den Arbeitgeber sehr teuer werden und dem Arbeitnehmer unverhoffte Gehälter bescheren. Eine Kündigung des Arbeitsrechtsverhältnisses mag dem Grunde noch so berechtigt sein, ein kleiner Formfehler kann alles zunichtemachen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten