Steuertipps: Die wichtigsten Änderungen 2013 im Überblick

steuerrecht-steuernes gibt weitere wichtige Änderungen in Steuerfragen für Unternehmen und Privatpersonen.
Neue Steuerberatergebührenverordnung
Der Bundesrat hat am 23.11.2012 eine neue Steuerberatergebührenverordnung beschlossen, mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird diese in Kürze in Kraft treten. Die Novelle berücksichtigt vor allem die gestiegenen Kosten für Steuerberater, u.a. für zunehmenden Einsatz von Computertechnik und Software. Es wird mit einer Steigerung der Steuerberaterkosten um etwa 5% gerechnet.
Minijobs jetzt bis 450 EUR und mit Rentenversicherungspflicht
Die Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Minijobs wurde zu Beginn des Jahres um 50 Euro auf 450 Euro angehoben. Ein monatlicher Verdienst bis 400 € war bis Ende 2012 generell sozialabgabenfrei. Für neu geschlossene Minijob-Arbeitsverträge besteht nun seit Anfang 2013 Rentenversicherungspflicht. Betroffene Arbeitnehmer haben demnach den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von aktuell 18,9 % zu ergänzen. Auch Minijobber haben damit nun Anspruch auf Rentenzahlungen und Rehabilitationsmaßnahmen und können steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente nutzen. Der geringfügig Beschäftigte hat die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dafür ist ein gesonderter Antrag erforderlich.
Wegfall der getrennten Veranlagung bei Ehegatten
Aus sieben mach vier. Seit diesem Jahr haben Eheleute „nur“ noch vier verschiedene Möglichkeiten der Veranlagung. Das konventionelle Ehegatten-Splitting, bei dem beide Eheleute zusammen veranlagt werden, bleibt weiter bestehen. Doch die „getrennte Veranlagung“ wird durch die neue Einzelveranlagung abgelöst. Damit ist es z. B. nicht mehr möglich, den Eheleuten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen steueroptimiert zuzuordnen. Diese Aufwendungen müssen zukünftig dem zugerechnet werden, der sie tatsächlich bezahlt hat.
Weitere mögliche Veranlagungsformen für Ehegatten sind das „Sondersplitting“ im Trennungsjahr und das Verwitwetensplitting.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 21.02.2013
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Kategorien: Recht, Urteile
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