Steuerflucht, die keine ist

Was haben Luxemburg, Liechtenstein, die Schweiz und Burkina Faso gemeinsam? Eigentlich nicht viel, doch der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat diese Länder aneinander näher gebracht, in dem er sie in einem Atemzug als Steueroasen bezeichnete und mit verschiedenen Beschimpfungen überzog.

Natürlich ist eine Reaktion auf Bundesbürger verständlich, die abends im Wagen Bargeld in die Nachbarländer verbringen. Diese Differenzierung findet sich jedoch nicht in Steinbrücks Rhetorik, der sich bereits auf den Wahlkampf vorbereitet.

Die Wahrnehmung von Steuervorteilen in anderen Ländern ist nämlich völlig legitim und EU-rechtlich abgesichert, vorausgesetzt man trägt das Geld nicht in der Tasche abends über die Grenze, sondern nutzt die vielfältigen legalen Möglichkeiten.
Dafür, dass dies Herr Steinbrück eigentlich auch so sieht, in seiner Wahlkampfrhetorik davon nur keine Reklame macht, haben wir Beweise aus dem Bundesfinanzministerium vorliegen (siehe unten).

Zeit zum Umdenken

Niemand, auch Herr Steinbrück nicht, spricht von Steuerflucht, wenn eine Firma oder Gesellschaft aus einer deutschen Stadt mit hoher Gewerbesteuer in eine kleinere Gemeinde mit geringer Gewerbesteuer umsiedelt. Schließlich befindet sich die Gesellschaft ja noch in demselben Erhebungsgebiet, nämlich der Bundesrepublik. So zumindest aus der Sicht der steuereinziehenden Bundesbehörde. Nicht aber aus der Sicht der Stadt oder Gemeinde.

Es ist also eine Frage des Blickwinkels!

Und genau dies ist der neuralgische Punkt! Deutschland ist Gründungsmitglied der damaligen EWG und heutigen EU, welche gegründet wurde mit dem Ziel, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum zu gründen. Konsequenterweise ist die Umsiedlung eines Unternehmens von Deutschland zum Beispiel in das EU-Land Zypern nichts anderes mehr, als die Umsiedlung von einer größeren deutschen Stadt in eine kleinere deutsche Gemeinde. Im ersten Fall werden Körperschaftssteuern gespart, im zweiten Fall Gewerbesteuern. Und dies auf der Grundlage verbriefter EU-Rechte. Insofern kann man hier nicht von Steuerflucht sprechen!

Selbstverständlich gibt es unterschiedliche Steuersätze in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU, genauso wie es innerhalb Deutschlands verschiedene Gewerbesteuerhebesätze gibt. Es ist nun endlich an der Zeit, auch für Herrn Steinbrück, aus dem kleinen muffigen Schuhkarton der nationalen Sichtweise herauszukommen und sich dem europäischen Geist zu verpflichten, dessen Mitbegründer Deutschland ist.

Die Ambivalenz des Herrn Steinbrücks

Auf der einen Seite beschimpft der Bundesfinanzminister europäische Staaten auf "Biertischniveau" (Jean Asselborn) und beschuldigt sie der Mithilfe zur Steuerhinterziehung, obwohl diese Staaten in den meisten Fällen nichts anderes tun, als die relevanten EU-Richtlinien konsequent anzuwenden. Auf der anderen Seite liegt uns eine Dienstanweisung des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Januar 2007 an seine ihm untergeordneten Behörden, die Obersten Finanzbehörden der Länder vor, in dem das BMF klar und unmißverständlich anweist, die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anzuwenden, wenn die entsprechenden Umstände gegeben sind!
Die genannte Dienstanweisung liegt allen Finanzämtern in Deutschland vor!

Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie besagt unter anderem, dass Gewinnausschüttungen eines Tochterunternehmens an seine Muttergesellschaft auf der Ebene der Muttergesellschaft zu besteuern sind. Zahlt also zum Beispiel das deutsche Tochterunternehmen Dividenden an seine Muttergesellschaft in der Republik Zypern, sind diese Dividenden nicht in Deutschland, sondern in Zypern zu versteuern.

Wer sein Unternehmen so ausrichtet, dass er in den Genuss der zyprischen Steuervorteile kommt, muss sich nach Steinbrücks Rhetorik bereits als Steuerflüchtiger bezeichnen lassen, obwohl er nichts anderes tut, als EU-verbriefte Rechte wahrzunehmen, die nach BMF-Anweisung auch bei deutschen Finanzämtern angewandt erden.

"Ich wende EU-Recht an, nur soll das niemand merken", so sagt sich wohl Herr Steinbrück.

Steuervorteile Zyperns

Neben dem generellen Körperschaftssteuersatz von nur 10 % bietet Zypern außerdem den Vorteil, dass Einkommen aus Dividenden grundsätzlich steuerfrei ist. Dies ist der Hauptgrund für Tausende europäischer Firmen, ihren Geschäftssitz rechtlich nach Zypern zu verlegen. Darüber hinaus ist Einkommen aus Wertzuwachs von Wertpapieren sowie dem Handel mit Wertpapieren steuerfrei.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 6.07.2009
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