Sorgerecht lediger Eltern – Der Gesetzgeber bleibt untätig

Mit einer gemeinsamen Stellungnahme, haben sich die Verantwortlichen der Vereine „Eltern für Kinder im Revier e.V.“, Essen; „ChildPeace e.V.“, Düsseldorf und „Väteraufbruch für Kinder Euregio-Aachen e.V.“, Aachen, sowie der Initiative „Düsseldorfer Kreis“ am 28. März 2011 an die Mitglieder des Rechtsausschusses, sowie des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewandt.

Die genannten Vereine kritisieren damit die festgefahrene Situation im Gesetzgebungsverfahren. Nach einer neuerlichen Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sowie infolge eines entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 420/09 vom 21.07.2010) ist der Gesetzgeber verpflichtet, den für verfassungswidrig erklärten § 1626a BGB, der einer ledigen Mutter die Alleinsorge für minderjährige Kinder zuweist, zu reformieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass der Paragraph in seiner bisherigen Form gegen das Elternrecht des ledigen Vaters in Art. 6 Abs. 2 GG verstoße und mit diesem unvereinbar sei.

Seit geraumer Zeit gibt es in der Koalition ein zähes Ringen um den Wortlaut und die Ausgestaltung des Reformgesetzes. Es wird dabei eine Antragslösung für Väter oder eine Widerspruchslösung für Mütter diskutiert.

Nach Auffassung des Düsseldorfer Kreises genügen jedoch beide diskutierten Reformentwürfe nicht den Anforderungen des Bundes-verfassungsgerichtes an eine grundgesetzkonforme Ausgestaltung und würden weiterhin die nunmehr verfassungswidrige Gesetzeslage fortschreiben.

Das Anschreiben an die Ausschussmitglieder, sowie der Reformgesetz-entwurf des „Düsseldorfer Kreises“ stehen unter den nachfolgenden Hyperlink zum Download bereit:

http://www.vaeterhilfe-dueren.de/pages/news.php 

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 9.05.2011
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