Sechs Monate Haft auf Bewährung für Gewalt in der Pflege
In dem Revisionsverfahren vor dem Bremer Landgericht wurde das vorherige Geldstrafen-Urteil des Amtsgerichts vom 28.08.2013 gegen die gewalttätige Altenpflegerin deutlich verschärft. Sie erhält eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Verhandlung zog sich über sieben Stunden, mit einigen Pausen, hin. Neben den Medien waren zahlreiche Zuschauer – so eine Altenpflege-Klasse – erschienen und verfolgten aufmerksam die Verhandlung.
Der Richter machte gleich zu Beginn klar, dass das gefällte Urteil vom Amtsgericht Bestand hat und die Tat als solches nicht neu verhandelt wird. Lediglich das Strafmaß stand zur Debatte. Dazu wurden alle relevanten Details benannt, das von den Angehörigen gedrehte Beweis-Video gezeigt, Zeugen gehört bzw. deren Aussagen verlesen.
In ihrem Schlußplädoyer forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie ein Berufsverbot für die Dauer von drei Jahren.
Die Strafverteidigerin der Angeklagten Altenpflegerin stellte in ihrem sehr ausschweifenden Plädoyer fest, es sei in diesem Verfahren „verdammt einfach auf der richtigen Seite zu stehen“ und beklagte insbesondere die von ihr als „Hetz-Kampagne“ bezeichgnete Medienberichterstattung. Ihr Antrag, von einer weiteren Strafe abzusehen, alternativ eine „Verwarnungsstrafe“ zu verhängen lief allerdings ins leere.
Nach Würdigung aller zur Kenntnis gebrachten Fakten erkannte das Gericht, dass eine Geldstrafe aufgrund der Schwere der Tat nicht ausreiche. Die Körperverletzungen zu Lasten der pflegebedürftigen alten Frau seien zwar verhältnismäßig gering, das damit zugefügte Leid dagegen aber groß. Alte Menschen seien wie Kinder, die ebenfalls eines besonderen Schutzes bedürfen.
Wenn in einer solchen Einrichtung, wie in einem Pflegeheim tätliche Übergriffe erfolgen, dann müsse auch präventiv darauf hingewiesen werden, dass dann mit Freiheitsstrafen zu rechnen ist.
Auf ein Berufsverbot wurde verzichtet, da dieses der verhängten Bewährungsstrafe zuwider laufen würde. Gleichzeitig wies der Richter die Medien an, künftig die Anordnungen des Gerichts hinsichtlich einer Unkenntlichmachung des Gesichts der Angeklagten unbedingt zu befolgen ist, andernfalls werde es Konsequenzen haben.
Quelle: openPR
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