Riester-Rente: Was bleibt von der Altersvorsorge übrig?
Unter der Schlagzeile: Bund fordert halbe Milliarde zurück, berichtet das ZDF:
„Der Bund hat offenbar von mehr als 1,5 Millionen Vorsorgesparern die staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente zurückgefordert. Es handelt sich um Fälle, in denen die Voraussetzungen für staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt sind.“ In ähnlicher Weise berichtet die Financial Times Deutschland.
Das Desaster mit den staatlichen Zuschüssen bei der Riester-Rente ist aber nur ein Teil der ganzen Wahrheit!
Bereits in der ARD-Monitor-Sendung vom 22.05.08 gab es hochinteressante Enthüllungen über den wahren Wert der staatssubventionierten Riester-Renten.
Als Ergebnis kann man festhalten: Den größten Nutzen aus diesem neuen Versorgungsweg haben eindeutig die Versicherer. Der Staat will angeblich die private Vorsorge fördern, weil die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, stellt Subventionsmittel bereit, nutzt damit aber weniger (oder vernachlässigbar gering) dem Versicherten als vielmehr der Versicherungswirtschaft.
Als Begründung lieferte die Monitor-Sendung interessante Einblicke in die Kalkulation der Versicherungen. Grundlage jeder Rentenkalkulation ist die Sterbetafel: denn man braucht eine brauchbare Aussage über die Sterbewahrscheinlichkeit der Versicherten. Welche „mittlere Lebenserwartung“ ist bei den Versicherten zu unterstellen? Sterbetafeln werden in regelmäßigen Abständen vom Statistischen Bundesamt ermittelt.
Für eine Gesamtbetrachtung der Bevölkerung muss auf Daten einer Volkszählung zurückgegriffen werden, die sich aber nur in sehr langen Intervallen wiederholen. In den Jahren dazwischen werden stichprobenweise ermittelte Daten für Aktualisierungen verwendet. Eine Sterbetafel weist bezogen auf je 100000 weibliche und männliche Einwohner aus, welche Sterbefälle in den einzelnen Jahrgangsstufen zu erwarten sind.
Da man den Gesamtzeitraum von ca. 100 Jahren nicht „abwarten“ kann, werden für die statistische Bevölkerung einer Sterbetafel „Alterskohorten“ gebildet, also für jede Jahrgangsstufe festgestellt, welche Sterbefälle (z. B. bei 40-jährigen Männern) es gegeben hat. Diese für jede Alterskohorte ermittelten Werte werden dann in der Sterbetafel auch für jede fiktive Altersstufe angesetzt, so dass sich das Gesamtbild des Absterbens einer unterstellten statistischen Bevölkerung ergibt.
Es ist einsichtig, dass dieses Rechnen mit augenblicklich herrschenden Sterbewahrscheinlichkeiten in den einzelnen Alterskohorten nicht ohne weiteres für eine zukünftig zu erwartende Lebenserwartung aussagekräftig ist.
Wenn es denn also so weiter gehen sollte mit dem medizinischen Fortschritt, der ausreichenden Versorgung und einer gesunden Umwelt, dann könnte wohl mit einer weiteren „Überalterung“ gerechnet werden. Aber: Natur- oder AKW-Katastrophen, Epidemien, Kriege oder Unterversorgung sind nicht auf alle Zeit auszuschließen und könnten für eine schlagartige Änderung der Sterbewahrscheinlichkeiten sorgen.
In diesem Unsicherheitsfeld bewegt sich die Versicherungswirtschaft natürlich völlig einseitig. Nur die Risiken einer größeren Überalterung werden ins Feld gerührt. Vertriebs- und Verwaltungskosten und eine kalkulatorische Gewinnmarge eingerechnet und zum guten Schluss ein ordentlicher Risikozuschlag berechnet. Solange das in Maßen erfolgt, ist dagegen sicherlich noch nicht viel zu sagen. Aber die Kalkulation wird nicht offen gelegt. Das Bundesamt für Finanzwesen (BaFin) kontrolliere ja alles – dieses hat aber auch schon die Landesbanken genau kontrolliert – und nicht Alarm geschlagen!
Das Bemerkenswerteste kommt aber noch: Die Aktuare (früher „Finanzmathematiker“ genannt) berechnen für die Lebensversicherer eigene Sterbewahrscheinlichkeiten. Man will erkannt haben: „Menschen mit selbstfinanzierter Altersversorgung leben länger“ Umkehrschluss aus dieser Erkenntnis: „Wenn du arm bist, musst du früher sterben“. Das rechtfertigt nach Meinung der Versicherer, wesentlich höhere durchschnittliche Lebenserwartungen zu unterstellen.
Der Aktuar Peter Schramm hat dazu in der Monitor-Sendung bezeugt, dass die Versicherer mit einer Lebenserwartung von 98 Jahren kalkulieren und der Versicherte etwa 87 Jahre alt werden müsste, um überhaupt etwas mehr als die eingezahlten (minimal) verzinsten Beiträge wie die Subventionen des Staates zu kassieren. Natürlich sterben Versicherte auch vor dem Rentenbezug, das Kapital ist dann weg, da nicht vererbbar, landet zunächst in den Rücklagen der Versicherer – aber an wen werden dann die zu reichlichen Rücklagen verteilt?
Die These der Versicherer, dass Menschen mit Eigenvorsorge länger leben, könnte natürlich die Frage aufwerten, wie denn dann bei den Superreichen mit den großen Versicherungssummen kalkuliert wird. Wer so alt wie Methusalem wird, kann natürlich dann nur eine relativ kleine Rente bekommen. Dumm ist nur, dass gerade die Riester-Rente eine ganz gewöhnliche Zusatzversorgung für alle sein will. Bei dieser Sachlage dürfte keine höhere Lebenserwartung als bei der Durchschnitts-bevölkerung unterstellt werden. Diesen Zusammenhang hat die Versicherungswirtschaft bis jetzt noch nicht gesehen! Versehen oder Abzocke?
Quelle: openPR
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