Rechtsanwälte „Gerne, gut und schnell“
Dem Motto „Gerne, gut und schnell“ hat sich die Kanzlei Lechner & Lechner verschrieben. Die beiden Rechtsanwälte, Mathias und Andrea Lechner sind bereits seit 1994 selbständige Rechtsanwälte und bürgen somit für eine qualitativ hochwertige juristische Beratung und Vertretung in den wichtigsten Bereichen.
Heutzutage kann es jeden treffen und bekanntlich ist guter Rat teuer. Teuer bedeutet aber nicht zugleich auch erfolgreich! Deshalb haben sich die beiden Anwälte Mathias und Andrea Lechner spezialisiert, um eine exzellente Beratung sicherzustellen. Andrea Lechner ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht, während Mathias Lechner Fachanwalt für Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht ist.
Gemeinsam können die beiden Anwälte der Kanzlei Lechner & Lechner somit ein breites Spektrum an Rechtsfragen und Dienstleistungen abdecken.
Arbeitsrecht-Streitigkeiten – gleich ob Abmahnung oder Kündigung oder „nur“ allgemeine Fragen zum Arbeitsvertrag – die Rechtsanwältin Andrea Lechner weiß Ihnen sicher zu helfen.
Im Familienrecht geht es häufig ans „Eingemachte“. Dennoch ist eine professionelle Bearbeitung der sensiblen Fälle eine Kernkompetenz von Andrea Lechner, die sich als Fachanwältin in Scheidungsfragen, Kindesunterhalt und Versorgungsausgleich ebenso auskennt wie im Bereich der Eheverträge.
Auch das Erbrecht ist ein sehr sensibler Bereich, denn nicht selten gilt es zu prüfen, ob das Testament nicht Erben benachteiligt. In der Erbauseinandersetzung soll aber zugleich auch auf die verwandtschaftlichen Beziehungen Rücksicht genommen werden, die durch den Erbfall möglichst nicht auf Dauer belastet werden sollen. Dieser Bereich ist das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Mathias Lechner.
Selbstverständlich kennen sich beide Anwälte im allgemeinen Zivilrecht aus und können ihre Mandanten somit in Fragen des Kaufrechts, Verträgen verschiedenster Art aber auch bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Vertrags-Anfechtungen oder der Unfallschadensregulierung nicht nur vertreten sondern ihnen auch zu ihrem guten Recht verhelfen.
Die Erstberatung von Privatpersonen richtet sich nach dem anfallenden Beratungsaufwand. Dabei können Privatpersonen aber vor bösen Überraschungen sicher sein, denn die Erstberatungsgebühr ist auf einen Maximal-Betrag von 190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt. Selbstverständlich schätzt die Kanzlei Lechner & Lechner den Erstberatungsaufwand gern ab und informiert Sie auch über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Nur rund 600 m entfernt vom Leipziger Innenstadtring entfernt erreichen Sie die Kanzlei über den Floßplatz. Die Kanzleieigenen Parkplätze im Innenhof sorgen für Diskretion und bewahren vor der schwierigen Parkplatzsuche. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei sehr gut zu erreichen: Die Haltestelle der Linien 10 und 11 „Hohe Straße“/ LVB auf der Karl-Liebknecht-Straße ist nur ca. 100 m entfernt.
Wenn Sie auf der Suche nach einem engagierten Anwalts-Team sind, sollten Sie es einmal bei der Kanzlei Lechner & Lechner in Leipzig versuchen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 12.08.2021bisher keine Kommentare
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Kategorien: Recht, Urteile
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