Pendlerpauschale: Gleiches Geld für alle statt Bevorzugung von Besserverdienenden

Das Einkommensteuerrecht kennt eine sogenannte Entfernungspauschale, die landläufig als „Pendlerpauschale“ bezeichnet wird. Sie soll eine steuerliche Vergünstigung für Personen sein, die größere Strecken zwischen Wohnort und Arbeit zurücklegen. Sie wird unabhängig davon gewährt, ob er mit öffentlichen Verkehsmitteln, mit dem eigenen Fahrzeug oder zu Fuß in die Arbeit kommt. An einem Beispiel lässt sich die Wirkungsweise dieser Entfernungspauschale leicht darstellen:

Ein Arbeitnehmer, der jeden Tag 60 Kilometer hin und zurück zu seiner Arbeitsstelle fährt, kann im Rahmen der bisherigen Entfernungspauschale die Hälfte hiervon geltend machen. Dazu wird ein Betrag von 30 Cent pro Kilometer angesetzt, bei 200 Arbeitstagen ergibt sich also eine Summe von 1800 Euro. Dieses Geld erhält der Arbeitnehmer aber nicht etwa ausbezahlt, vielmehr verringert sich lediglich das zu versteuernde Einkommen entsprechend.
Besserverdiener werden bevorzugt
Wer 4000 Euro im Monat verdient, erhält so immerhin eine Steuererleichterung von knapp 750 Euro pro Jahr. Derselbe ledige Arbeitnehmer, der jedoch nur 1600 Euro Monatseinkommen besitzt, hat dagegen nur einen Vorteil von weniger als 500 Euro. Der Staat zahlt also dem, der ohnehin mehr verdient, auch noch einen deutlich höheren Zuschuss zu seinen Fahrtkosten – 6,2 gegenüber 4,2 Cent pro Kilometer.
Der Staat verdient immer noch an Pendlern
Und auch diese Rechnung hat noch einen Haken: Die Fahrtkosten sind nur Teil der Werbungskosten. Für Werbungskosten gibt es aber ohnehin eine Pauschale von 1000 Euro im Jahr. Wer also – wie die meisten Arbeitnehmer – keine sonstigen Ausgaben wie Fachliteratur oder Büromaterial hat, hat von seinen Fahrtkosten nur einen Vorteil, soweit diese über 1000 Euro hinausgehen. In unserem Beispiel bleiben also nur 800 weitere Euro übrig. Die Steuererleichterung aufgrund der Entfernung zum Arbeitsort reduziert sich somit auf 220 bzw. 330 Euro.
Rechnet man nun noch gegen, wie hoch die Steuereinnahmen des Staates aus dem verbrauchten Benzin sind, dann stellt man schnell fest, dass der Staat seinen Bürgern hier keineswegs finanziell entgegenkommt: Bei durchschnittlichem Verbrauch (7 Liter pro 100 Kilometer) benötigt ein Auto für die 12.000 km ungefähr 840 Liter Normalbenzin. Nimmt man einen Durchschnittspreis von 1,60 Euro (von dem über die Hälfte, nämlich ca. 91 Cent, Steuern sind), so verdient der Staat allein daran 764 Euro pro Jahr.
Insgesamt ist die Pendlerpauschale also kein Geschenk an die Arbeitnehmer, sondern lediglich ein ganz minimaler Rabatt auf die anfallenden Steuern. Ihr Effekt wird immer mehr dadurch entwertet, dass sie nicht mit steigenden Kraftstoffkosten mithält und erst bei höherem Einkommen etwas lukrativer wird.
Landbevölkerung wird benachteiligt
Hinzu kommt, dass die Entfernungspauschale nicht berücksichtigt, dass manche Arbeitnehmer einfach auf das Auto angewiesen sind. Wer auf dem Land lebt, hat oftmals schlicht keine andere Möglichkeit als mit seinem eigenen Fahrzeug zu fahren. Trotzdem erhält er keine höhere Steuergutschrift als jemand, der in der Stadt wohnt und ordentlich bezuschusste öffentliche Verkehrsmittel vor der Haustür hat.
Konkrete Reformvorschläge
Die Bayernpartei fordert daher folgende Verbesserungen:
» Einführung einer Entfernungskostenerstattung statt der bisherigen Steuerpauschale: Jeder Steuerzahler erhält einen festgelegten Betrag pro zurückgelegtem Kilometer als echten Nachlass auf seine Steuerschuld. Dadurch ist die Pauschale für jeden gleich und nicht für Besserverdiener am höchsten.
» Orientierung des Erstattungsbetrags an den tatsächlichen Kosten: Die Erstattung beträgt 5 % des Durchschnittspreises eines Liters Benzin für das jeweilige Jahr. Dieser lässt sich ohne großen Aufwand durch eine Stichprobe ermitteln; ein kompliziertes Gesetzgebungsverfahren ist somit gar nicht notwendig, vielmehr erfolgt jeweils eine dynamische Anpassung an die Preissteigerung. Bei einem Preis von 1,60 Euro wären dies 8 Cent und damit für Geringverdiener eine Verdopplung gegenüber dem bisherigen Wert (4,2 Cent).
» Bonus von 25 % auf den Erstattungsbetrag für alle Arbeitnehmer, die nachweisen können, dass keine zumutbare Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Aus den 8 Cent aus dem obigen Beispiel würden also für weite Teile der ländlichen Bevölkerung 10 Cent pro Kilometer.
Bei 12.000 gefahrenen Kilometer pro Jahr würde sich also die Steuerschuld um 960 Euro (wenn es keine Alternativen zum Auto gibt: um 1200 Euro) verringern. Insgesamt wäre diese Reform sicher kein riesiges, unfinanzierbares Geschenk – aber sie würde unser Steuersystem deutlich gerechter machen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 21.06.2012
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