Ninja-Kleiderhaken als Waffe eingestuft: Verkaufsverbot
Das BKA hat einen Ninja-Kleiderhaken als Waffe eingestuft. Damit unterliegt dieser Kleiderhaken in Deutschland einem Verkaufsverbot. Verkauf, Erwerb und Besitz sind damit strafbar. Der Anbieter, getDigital, musste den Kleiderhaken aus dem Sortiment nehmen. Dennoch stellt sich die Frage, ob das BKA hier nicht über das Ziel hinausgeschossen ist.
Nachvollziehbar ist die Begründung allemal, gerade wenn man bedenkt dass das Waffenrecht in Deutschland nach Erfurt nochmals deutlich verschärft und damit sogar Nachbildungen von Wurfsternen aus Gummi unzulässig wurden.
Der Anbieter getDigital musste einen Kleiderhaken, der die Form eines Wurfsterns hatte, aus dem Verkauf nehmen, da ihn das BKA als „Waffe“ einstufte. Da eindeutig erkennbar ist, dass das betreffende Stück an die Wand geschraubt gehört, findet auf Facebook nun eine heftige Diskussion über das Schreiben der SO 11-Waffenrecht des BKA statt.
Auf der Webseite „getDigital.de – your geek stuff supplier“ kann man Gadgets, Spielzeug, T-Shirts und vieles mehr bestellen, was mit Computern oder allgemein mit Elektronik zu tun hat. Da finden sich beispielsweise ein USB-Raketenwerfer, ein USB-Kühlschrank, ein sogenannter Bullshitknopf oder auch ein „abgerissener USB Speicher“, in dem ein 4 GB Speicher eingebaut ist. Daneben gibt es T-Shirts mit Aufdrucken wie „iPods Father“, „So What“ oder „Broken Image“, animierte Shirts, Accessoires wie LED-Schnürsenkel und Star-Trek-Bademäntel.
Eine der vielen Ideen, die die Anbieter dieser Accessoires hatten, war ein sogenannter „Ninja Coat Hook“ in Form eines Wurfsterns zum Aufhängen diverser Kleidungsstücke. Das BKA klassifizierte den Gag wie folgt: „Bei dem Ninja Coat Hook handelt es sich um einen vierzackigen Wurfstern, der anstelle des fünften Zackens eine Schraube zur Wandbefestigung hat. Der Wurfstern wird daher auf der Verpackung als Kleiderhaken bezeichnet.“ Die Zacken des Hakens seien „entsprechend spitz“, um ihn unter das Waffengesetz fallen zu lassen, wie man den Anwälten von getDigital mitteilte. „Gemäß dieser Vorschrift sind „sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen“ verboten.“ Obwohl der Kleiderhaken durch die genannte „Schraube zur Wandbefestigung“ eigentlich eindeutig als Garderobenhaken identifizierbar war, wurde er als Waffe eingestuft und ein Vertrieb durch getDigital daher verboten.
Fans der Webseite äußern sich auf Facebook zu der kuriosen Verfahrensweise. Da ist zu lesen, dass wohl auch andere Gegenstände wie beispielsweise Äpfel, Bananen oder Weihnachtsdekosterne als „Waffen“ geeignet wären. Näher an die Wurfsterne heran kommen die doch weitaus gefährlicheren Sägeblätter, Kreissägescheiben und Skalpelle, die im Zuge der Diskussion genannt werden.
Manche Kommentare fragen sich, ob das Verbot der Garderobenhaken ein Witz sein soll und ob man denn nichts Besseres zu tun hat, als sich mit so etwas zu beschäftigen. Irgendwie erinnert der vorliegende Fall stark an die in Amerika so überdeutlich formulierten Gebrauchsanweisungen, wo beispielsweise bei einem Superman-Kostüm dabeisteht: „Vorsicht, man kann damit nicht wirklich fliegen“…
Bild-Quellen: getDigital
Text-Quellen: getDigital Facebook
Original-Meldung: GulliCom
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Kategorien: Freizeit, Buntes
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