Neues Urteil gegen die Telekom
Die Telekom unterliegt in einem Rechtsstreit am Landgericht Berlin gegen eine ihrer Kundinnen (Landgericht Berlin, Urteil vom 20.11.2012, Aktenzeichen 9 O 177/12). Gefordert wurde die Bezahlung einer Mobilfunkrechnung über 7.598 Euro für Telefonate, die ein Dieb in das tschechische Netz geführt hatte. Das Gericht war jedoch von der Darstellung der Telekom nicht überzeugt und entschied, dass diese sehr hohe Handyrechnung von der Telekom-Kundin nicht bezahlt werden muss.
Die Kundin der Telekom erwarb in einem Telekom-Shop in Berlin ein neues Mobiltelefon im Zusammenhang mit dem Abschluss eines neuen Telekom-Mobilfunkvertrages. Leider wurde der Telekom-Kundin die Tüte mit dem Handy und den gesamten Vertragsunterlagen gleich nach dem Kauf gestohlen. Das bemerkte die Kundin aber erst, als sie am Abend zuhause ankam. Die Kundin wollte sofort, nachdem sie den Diebstahl bemerkt hatte, eine Sperrung der SIM-Karte veranlassen. Das war ihr leider nicht möglich, da sie ohne die Vertragsunterlagen weder ihre neue Kundennummer noch die neu vergebene Telefonnummer kannte. Sie konnte im Telekom-Shop selbst nicht nachfragen, da dieser am Abend bereits geschlossen hatte. So musste die Kundin bis zum nächsten Tag warten, um dann eine Sperrung der SIM-Karte veranlassen zu können. Letztendlich geschah die Sperrung der SIM-Karte ohne schuldhaftes Zögern der Telekom-Kundin, sie hatte eine Sperrung der gestohlenen Karte unverzüglich veranlasst.
Inzwischen hatte der Dieb die Zeit bis zur Sperrung genutzt, um sehr teure Service-Rufnummern im tschechischen Telefonnetz anzurufen. Er verursachte damit innerhalb weniger Stunden eine Mobilfunkrechnung über 7.598 Euro.
Diesen Betrag forderte die Telekom von ihrer Kundin zur Zahlung ein. Dies, obwohl die Telekom selbst schriftlich bestätigte, dass es sich in diesem Fall um einen Betrug handelte. Leider war die Telekom nicht dazu bereit, außergerichtlich eine Lösung bzw. eine gütliche Einigung zu finden. Schließlich verklagte die Telekom ihre eigene Kundin vor dem Landgericht Berlin auf Zahlung der sehr hohen Mobilfunkrechnung.
Das Gericht konnte von dem Vortrag der Telekom nicht überzeugt werden. Die Telekom konnte weder einen ordnungsgemäßen Vertragsschluss nachweisen, noch die Aktivierung der SIM-Karte, noch das Einbeziehen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag. Außerdem fand die Telekom keine überzeugenden Argumente dafür, wie die Einzelverbindungen auf der Handyrechnung entstanden sein konnten. So wies der Einzelverbindungsnachweis beispielsweise eine Gesprächsdauer von 59 Stunden auf, obwohl die Gespräche nur innerhalb weniger Stunden geführt wurden. Diese und weitere Merkwürdigkeiten konnten von der Telekom nicht zur Überzeugung des Landgerichts Berlin vorgetragen und bewiesen werden.
Letztendlich wies das Landgericht Berlin die Klage der Telekom ab. Die Kundin muss die sehr hohe Mobilfunkrechnung damit nicht bezahlen, die Telekom muss dagegen die gesamten Prozesskosten tragen.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Kanzlei für Verbraucherrecht & Verbraucherschutz
Karl-Liebknecht-Straße 34
10178 Berlin – Mitte
Quelle: openPR
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