Neue Preise werden erst mit Erscheinen in Preissuchmaschine gültig

Für Unternehmen ist es besonders wichtig, ihre Produkte auf zahlreichen Verbreitungswegen der Öffentlichkeit feilzubieten, um einen möglichst hohen Absatz und damit Gewinne zu erzielen.

Gerade Preissuchmaschinen eignen sich besonders, um das Interesse preissensibler Verbraucher für die eigenen Produkte zu wecken. Dabei steht in der Hierarchie immer der Anbieter auf Position eins der Suchergebnisse, der den günstigsten Preis aufweist.

Damit versteht es sich eigentlich von selbst, dass der angezeigte Preis auch dem realen Preis zu entsprechen hat, da sich der Unternehmer ansonsten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz erschleichen würde.

Am 11.03.2010 verhandelte der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 123/08) in einem Fall, in dem ein Unternehmen den Preis für eine Espressomaschine von 550,- auf 587,- Euro angehoben und den neuen Preis in der Preissuchmaschine eingegeben hatte. Unmittelbar im Anschluss daran hatte er den Preis in seiner eigenen Preisliste umgestellt.
Problematisch hieran war, dass die Aktualisierung der Preissuchmaschine nicht in Echtzeit erfolgt, sondern einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt.
Der Endkunde konnte das in der Preissuchmaschine angezeigte Produkt also nicht mehr zum dort genannten Preis erwerben, sondern nur noch zu jenem in der Preisliste des Unternehmers.

Da die Verbraucher davon ausgingen, dass ein in einer Preissuchmaschine angebotenes Produkt auch zu dem dort angezeigten Preis erworben werden könne, sei es einem Händler zuzumuten – so der BGH –, die Preise für Produkte erst dann umzustellen, wenn die Preissuchmaschine den neuen Preis anzeigt.

Fazit:
Oftmals haben auch scheinbar rechtlich unproblematische Handlungen eine wichtige Bedeutung, die sich dem juristischen Laien nicht erschließt. Aus diesem Grund sollte – vor allem bei standardisierten Abläufen im Wirtschaftsleben – ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der rechtlichen Überprüfung dieser betraut werden, um oft kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 12.04.2010
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