Musterklage wegen Datenschutzverletzung erhoben

Ein Gläubiger der die Zwangsvollstreckung einmal erfolglos betrieben hat, ist oftmals daran interessiert, dass der Schuldner die "Eidesstattliche Versicherung" abgibt. Auf diese Weise gelangt der Gläubiger an Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Die Versicherung an Eides statt ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, durch die derjenige, der Versichernde, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht.

In der Zwangsvollstreckung bekräftigt der Schuldner deshalb, dass die Angaben über seine Vermögensverhältnisse richtig und vollständig sind. Verpasst der Schuldner jedoch dem vom Gerichtsvollzieher festgesetzten Termin zur Abgabe dieser Erklärung, besteht die Möglichkeit, dass ein Haftbefehl zur Erzwingung erlassen wird. Sowohl die Tatsache der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, als auch der etwaige Erlass eines Haftbefehls werden in einem Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten am Wohnsitz des Schuldners eingetragen und bleiben in der Akte regelmäßig für drei Jahre stehen. Dieses Verzeichnis kann öffentlich eingesehen werden und seit jeher wird dieses von Rechtsanwälten eingesehen, die Gläubiger vertreten und auf diese Weise die Vermögensverhältnisse des Schuldners recherchieren möchten.

Diese Vorgehensweise hat schon sich seit 1879 eingespielt, denn so lange existiert die deutsche Zivilprozessordnung schon. Doch im Zeitalter der Informationsgesellschaft gibt es eine nicht ganz unbedeutende Neuerung: private Auskunfteien besorgen sich ebenfalls die Daten aus dem Schuldnerregister und digitalisieren sie in ihren Datenbestand. Seitdem gibt es neben dem staatlichen Schuldnerregister parallel noch mehrere private Datenbanken und jetzt sind die Daten an allen Orten der Welt und rund um die Uhr abrufbar. Ob diese Auslagerung privater Daten in private Datenbanken jedoch rechtlich zulässig ist, ist durchaus umstritten.

Was passiert, wenn Daten aus dem Schuldnerregister in einer digitalen Datenbank stehen?

Wenn Daten aus dem Schuldnerregister eines Amtsgerichtes von rein privaten Auskunfteien digitalisiert und in riesige Datenbankbestände aufgenommen werden, ist dies durchaus eine Veränderung, die die bisherige Rechtspraxis auf den Kopf stellt. Das beginnt bereits auf der Folgenseite: man muss sich einmal ausmalen, was passiert, wenn kontoführende Bank obligatorisch den Datenbestand der SCHUFA abfragt und dort über ihren Kunden das Wort "Eidesstattliche Versicherung" oder "Haftbefehlt erlassen" entdeckt. Die bereits bestehenden Konten- und Kartenverträge werden spätestens jetzt gekündigt, Unternehmer verlieren umgehend ihre Vertragspartner und Angehörige der Finanzbranche ihre Anstellung. Nicht nur die sich bereits andeutende wirtschaftliche Schieflage wird nunmehr komplettiert und endgültig, sondern auch jeder Neuanfang unmöglich gemacht.

Neuerdings wollen selbst potentielle Vermieter oder sonstige Vertragspartner vor Vertragsschluss eine SCHUFA-Selbstauskunft einsehen. Deshalb ist dem Betroffenen spätestens jetzt nicht bloß die Möglichkeit genommen, am Wirtschaftsleben teilzunehmen, sondern unter Umständen auch eine Wohnung anzumieten. Dabei stellt sich die Frage, ob diese moderne Form des „Schuldner-Prangers“ überhaupt im Interesse der Gläubiger ist. Das Interesse der Gläubiger, die über einen 30 Jahre gültigen, vollstreckbaren Titel verfügen, besteht nämlich nicht im dauerhaften wirtschaftlichen Ruin ihres Schuldners, sondern in der Wiederherstellung seiner Zahlungsfähigkeit, um die Schulden eines Tages auch erfolgreich eintreiben zu können.

Rechtliche Zulässigkeit umstritten

Dabei ist die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten aus dem Schuldnerregister an private Auskunfteien durchaus umstritten. Die Zulässigkeit wurde zwar während des Gesetzgebungsverfahrens beim Erlass der EU-Datenschutzrichtlinie diskutiert und die Frage aufgeworfen, ob man die Weitergabe dieser Daten an private Auskunfteien in der Richtlinie ausdrücklich gestatten sollte?

Der EU-Richtliniengesetzgeber hat sich jedoch entschlossen, die dafür vorgesehene Bestimmung in der Richtlinie ausdrücklich zu streichen und hat auf eine solche Regelung verzichtet. Daraus kann man im Umkehrschluss ableiten, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Schuldnerregister an private Auskunfteien, die diese Daten digitalisieren und weltweit zum Abruf bereit halten, vom Gesetzgeber auch nicht als zulässig angesehen wird. Andernfalls hätte der Gesetzgeber diese Bestimmung im Gesetzgebungsverfahren sicherlich nicht ausdrücklich streichen müssen.

Musterklage erhoben

Die Kanzlei Schulte am Hülse hat nunmehr eine Musterklage erhoben, bei der die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten auf dem rechtlichen Prüfstand steht.

Ulrich Schulte am Hülse
Rechtsanwalt

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 9.01.2009
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Selbstverteidigung

Safeties und Schützer

 
ESP Trainingsmesser weich
Klingenlänge ca.: 125,0 mm, Gesamtlänge 220,0 mm
 
TWINS TWINS Boxhandschuh schwarz-weiss
TWINS Boxhandschuh schwarz-weiss, Boxhandschuh, Leder, schwarz-weiss, Gewicht: 10oz, 12oz, 14oz, 16oz, handgemacht, TWINS, für Boxen, sonstige, Thaiboxen geeignet Erstklassige Verarbeitung und die Verwendung von hochwertigem Rindsleder garantieren höchste Qualität.


Die Handschuhe sind handgemacht. Design: schwarz-weiss, Gewicht: 10, 12, 14, 16 Oz, Material: echtes Rindsleder


Twins blickt auf eine 60-jährige Erfahrung bei der Produktio...
 
KWON Boxhandschuhe Knocking braun
Leder, braun, 10, 12 und 16 oz Leder Boxhandschuhe mit geprägten KWON Logo

Ein hochwertiger Vollkontakt-Boxhandschuhe Knocking aus echtem Leder.

Mit eingearbeiteten Griffsteg und angenähtem Daumen.

Dieses Modell zeichnet sich durch robuste 7,5 cm breite Klettverschlüsse am Handgelenk aus.

Durch die ...
 
DanRho Boxhandschuh Master Punch
Handschuh erhältlich mit einem Gewicht in 10 oz, 12 oz oder 14 oz in der Farbe schwarz. Bewährtes Modell mit angenähtem Daumen und Klettverschluss.

Eine Schaum-Latex-Einlage und extra verstärkte Knöchel sorgen für die notwendige Stabilität.

Lieferung in PU Kunstleder.
 
DanRho Gummi-Messer in Dolchform
Länge der Trainingswaffe ca. 24 cm Diese originalgetreue Nachbildung eines Gummimessers in Dolchform ermöglicht ein realitätsnahes Training. Das Messer wurde aus schwarzem Gummi hergestellt und die Schneide wurde grau lackiert.
 
KWON Unterarmschutz Shocklite Basic
Lieferbar in den Größen S - XL, WTF approved Aus EVA Schaumstoffverbund. Sehr gute Luftzirkulation und Dämpfung kennzeichnen dieses recyclebare CE-geprüfte Produkt. Befestigung durch Gummiband mit Klettverschluß. Offiziell WTF anerkannt.
WKA empfohlen/DKBBL empfohlen.
Schadstoffgeprüft
 
Tokaido Shorts mit Tiefschutz Athletic, Tokaido
lieferbar in den Größen XS - XL, Lieferumfang: Shorts + Becher Shorts mit Tiefschutz, TOKAIDO

Das elastische Material der Kompressionshose passt sich der Oberschenkelform perfekt an und schränkt die Bewegungsfreiheit nich ein. Pentalbecher aus Hartplastik schützt den empfindlichen Genatalbereich vor Verletzungen. Der Schutzbecher wird in einem dafür v...
 
DAX Unterarmschutz PREVENT PU CE
aus PU-Schaumstoff, paarweise in den Größen XS - XL in weiß Durch den Klettverschluß können diese Schützer individuell an die Arme angepasst werden. Länge in Gr. L ca. 23 cm
 
Budoten 6er Pack Taperollen, weiss
selbstklebend, Maße ca. 3,8 cm x 1000 cm