Lohnsteuerermäßigung für 2012 neu beantragen
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit abzugsfähige Beträge bereits bei der Lohnsteuer als Freibeträge berücksichtigen zu lassen. Hierzu muss beim Finanzamt ein entsprechender Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden. Der Vorteil liegt darin, dass die Freibeträge bereits bei der Lohn- bzw. Gehaltsauszahlung berücksichtigt werden und sich somit der ausbezahlte Betrag erhöht. Arbeitnehmer müssen somit nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung warten, bis zu viel gezahlte Beträge erstattet werden.
Bisher wurden die Freibeträge immer auf der aktuellen Lohnsteuerkarte eingetragen. Da künftig jedoch keine Lohnsteuerkarten aus Papier mehr verwendet werden, ist eine Eintragung direkt auf der Karte nicht mehr möglich. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde auf den Januar 2013 verschoben, weshalb für 2012 nochmals die Lohnsteuerkarten des Jahres 2010 verwendet werden. Die Freibeträge werden deshalb als sogenannte Lohnabzugsmerkmale in einer Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) gespeichert. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit diese Daten zur Berechnung der Lohnsteuer abzurufen. Wer vorab seine Steuern ausrechnen möchte, für den bietet sich die Nutzung eines entsprechenden Lohnrechners an.
Aufgrund der Änderung des Verfahrens müssen alle Freibeträge für 2012 neu beantragt werden. Auch wenn sich die Freibeträge zu 2011 nicht geändert haben, müssen diese dennoch neu beim Finanzamt beantragt werden. Eingetragen werden können beispielsweise außergewöhnliche Belastungen ab einem Betrag von 600 Euro pro Jahr. Zudem besteht die Möglichkeit für Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungskosten oder Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene als Freibeträge einzutragen.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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