Leistungspflicht der Unfallversicherung trotz verspäteter ärztlicher Feststellung

urteil-recht-gesetzDas Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 24. Oktober 2014 festgestellt, dass die Leistungspflicht der Unfallversicherung auch dann bestehen kann, wenn die ärztliche Feststellung der Invalidität verspätet erfolgt ist (OLG Karlsruhe, Az. 9 U 3/13). Ausgangslage des Verfahrens war die Klage eines Versicherungsnehmers, der bei der Versicherungsgesellschaft eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte. Ausweislich der Versicherungsbedingungen ist die Invalidität von einem Arzt innerhalb von 15 Monaten festzustellen und bei der Versicherung anzumelden.
Anfang September 2006 erlitt der Versicherungsnehmer bei einem Verkehrsunfall Verletzungen. Ende August 2007 informierte der Versicherungsnehmer hierüber seine Versicherung und beantragte Leistungen aus der Unfallversicherung. Kurz darauf teilte ihm die Versicherung mit, dass sie den behandelnden Arzt zur Anforderung eines ärztlichen Zeugnisses kontaktieren werde. Der Arztbericht von Mitte Januar 2008 bestätigte schließlich die Invalidität. Gleichwohl lehnt die Versicherungsgesellschaft die Kostenübernahme wegen Verfristung ab. Das Oberlandesgericht gab nun dem Versicherungsnehmer Recht. Zutreffend war zwar die ärztliche Feststellung der Invalidität eigentlich verfristet, weil sie erst nach der der 25-Monats-Frist erfolgte. Allerdings ist es der Versicherungsgesellschaft untersagt, sich hieraus zu berufen, weil eine solche Vorgehensweise gegen Treu und Glauben spreche. Denn die Versicherung hat erklärt, sich um die weitere Bearbeitung des Schadensfalls zu kümmern. Gelinge es ihr in der Folge nicht, die relevanten Fristen selbst einzuhalten, könne dies nicht u Lasten des Versicherungsnehmers gehen.
Die Feststellung des OLG Karlsruhe bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. „Denn es bleibt zwar – wie ja auch der vorliegende Fall zeigt – dabei, dass Versicherungsnehmer nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Invaliditätsleistungen haben, sondern insbesondere die bestehenden Fristen beachten müssen. Sofern allerdings der Versicherungsnehmer sein Anliegen der Versicherung mitgeteilt hat und die weitere Abwicklung in ihre Hände gelegt hat, kann die Versicherung sich nicht im Nachhinein mit einer Verfristung herausreden, wenn sie selbst nicht für die Beachtung der Fristen gesorgt hat“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.
Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammeltes Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.
Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Wir haben Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeiten darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 9.06.2016
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