Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung bei Reisestornierung
Reiserücktrittsversicherung – Eine sinnvolle Anschaffung
Sie freuen sich seit Monaten auf Ihre Reise ins Ausland, können es kaum erwarten die Koffer zu packen und plötzlich passiert es: Ein Familienmitglied wird krank, Ihr Job benötigt Sie dringend oder andere Zwischenfälle sorgen dafür, dass Sie die Reise nicht antreten können. Im Grunde ist es nicht schlimm, doch viele Menschen bezahlen ihre Reise im Vorfeld. Wird die Reise abgesagt, ist das Geld verloren. Damit es nicht zu solchen Problemen kommt, können Sie eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen. Diese ist nicht nur für solche Fälle gedacht, sondern sie hat ein umfangreiches Serviceangebot.
Was bietet die Versicherung?
Eine solche Versicherung sichert den Nutzer gegen die Stornierungskosten der eigenen Reise ab, wenn ein passender Grund vorliegt. Die Gründe können vielfältig ausfallen wie bei Krankheiten, einem Unfall oder dem Tod des Reisenden. Ebenso führen Schwangerschaften oder Impfunverträglichkeit, beschädigte Prothesen, Vorladungen bei Gericht oder Scheidungsklage sowie Verkehrsmittelverspätung oder Schäden am Eigentum, wie bei einem Einbruch oder einem Brand, dazu, dass die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Gleichermaßen gibt es die Versicherung inklusive Reiseabbruchversicherung. Durch diese können Kosten durch einen frühzeitigen Rücktritt der Reiseleistungen beglichen werden.
Worauf muss beim Abschluss geachtet werden?
Ein Vollschutz ist die richtige Wahl, wenn alle Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden sollen. Wichtig ist, dass beim Vollschutz Kindermädchen und Pfleger von Verwandten eingezogen werden, falls diese ausfallen sollten. Ansonsten sollten soviel Gründe wie möglich enthalten sein, damit die Reiserücktrittsversicherung genutzt werden kann. Aufgepasst bei bekannten oder chronischen Vorerkrankungen. Diese sollten zuvor bei der Versicherung gemeldet werden, damit sie mitversichert sind, falls es zu einer solchen Situation kommen sollte.
Versicherungsfall – Was ist wichtig?
Die Versicherung sollte direkt informiert werden, wenn ein passender Kontext vorliegt. Die Kontaktdaten der Versicherung sollten mit auf die Reise genommen werden, falls es zu einem Abbruch kommen sollte. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Mitreisender gesundheitlich in der Lage ist die Reise anzutreten, fragen Sie vorher bei Ihrer Versicherung nach, ansonsten kann es zu Problemen kommen, wenn der Rücktritt erstattet werden soll. Gehört eine Reiserücktrittsversicherung zu einer Kreditkarte dazu, sollten Sie sich vor der Buchung/Zahlung der Reise über die Leistungen der Versicherung informieren. Finden Sie raus, ob Mitreisende ebenfalls versichert sind.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile