Kündigung während und wegen einer Krankheit

knochenbruch-krankenhaus-gipsDie Annahme, eine Kündigung könne nicht während einer Krankschreibung erfolgen, ist bei Arbeitnehmern ein immer noch weit verbreitetes Gerücht. Vielmehr muss zwischen einer Kündigung unterschieden werden, die ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung aufgrund der Erkrankung oder aus einem anderen Grund erhält. In beiden Fällen liegen unterschiedliche Voraussetzungen vor, die für den Ausspruch einer wirksamen Kündigung erforderlich sind.

„Zunächst gilt festzuhalten: Eine Krankschreibung schützt den Arbeitnehmer definitiv nicht vor einer Kündigung. So ist der Erhalt einer Kündigung während einer Krankschreibung zwar ein ungünstiger, jedoch zulässiger Zeitpunkt“, so Monika Korb, Rechtsanwältin bei KBM Legal aus Köln. „Eine solche Kündigung ist aber selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich.“
Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, benötigt der Arbeitgeber vor allem einen Grund, der im Verhalten, in der Person selbst oder betrieblich bedingt ist, um eine ordentliche Kündigung wirksam aussprechen zu können. Für eine außerordentliche, sprich fristlose Kündigung, benötigt der Arbeitgeber sogar einen wichtigen Grund, aufgrund dessen ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar ist.
Wird die Kündigung wegen einer Krankheit selbst ausgesprochen, liegt ein anderer Sachverhalt vor. So sind diverse Szenarien denkbar, welche eine Kündigung rechtfertigen können. Dazu zählt beispielsweise das Vortäuschen einer Krankheit oder gar die vorherige Androhung einer solchen. Ein Beispiel: Geht ein Arbeitnehmer mit der Aussage hausieren, er lasse sich krankschreiben, um einen zusätzlichen Urlaubstag zu erhalten und fehlt im entsprechenden Zeitraum tatsächlich, kann dies ein zulässiges Indiz für eine Vortäuschung und somit ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein.
Auch bei tatsächlich vorliegender Krankheit kann eine Kündigung begründet sein. „Eine Krankheit kann einen Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter häufigen Kurzerkrankungen, einer andauernden Krankheit oder einer krankheitsbedingten Leistungsminderung leidet. Neben körperlichen können auch seelische Erkrankungen oder Suchtkrankheiten eine Kündigung rechtfertigen“, so die auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin Korb.
Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, ist eine vorausgehende, dreistufige Beurteilung notwendig. So ist zunächst eine negative Prognose erforderlich, aufgrund dessen der Arbeitgeber weitere Erkrankungen im bisherigen Umfang zu befürchten hat. Ist dies der Fall, muss im zweiten Schritt geprüft werden, ob die bisherigen Auswirkungen des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers und die nach der negativen Prognose zu erwartenden Folgen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen beim Arbeitgeber führen.
„Trifft dies zu, folgt eine Interessenabwägung sowie die Prüfung der Möglichkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam“, so Korb abschließend.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 12.09.2014
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Asiatische Waffen

 
Budoten Wing Tsun Trainingsmesser - TPR
hergestellt aus schwarzem TPR-Kunststoff, Gesamtlänge ca. 46,5 cm, Grifflänge ca. 12,5 cm, Klingenbreite ca. ca. 5,5 - ca. 7 cm Diese Schmetterlingsmesser werden paarweise geliefert und sind aus schwerem und stabilen Kunststoff hergestellt mit einem Gewicht von ca. 300 g, also je Messer ca. 150 g.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Parieren, Kampf Klinge gegen K...
 
Ju-Sports Bokken japanische Qualität Weiß
Schön gearbeitetes Bokken in echt japanischer Quaität, optimal zum Katalaufen und zum Training traditioneller Bewegungsformen. Ca. 101 cm Besonderheiten:
Komplett mit Tsuba und Tsubahalter
Länge: 101 cm
Qualität, Verarbeitung und das Material sind sehr hochweritg
gut belastbar und leicht im handling
Material: asiatische Eiche

Nicht geeignet für harten Kontakt (Parieren und Kampf Bokken gegen Bokken). Der Artik...
 
Sportimex Star-Board für Shuriken
Star-Board für Shuriken Zielscheibe schwarz mit gelben Ninja-Motiven, ca. 38 cm im Durchmesser

Hergestellt in Taiwan.
 
Fudoshin Katana Hattori Hanzo O-Ren Ishii's Shirasaya
die Klinge ist aus 1095er Kohlenstoffstahl und scharf angeschliffen, Gesamtlänge ca. 104 cm, Klingenlänge ca. 73 cm Dieses Katana Shirasaya ist handgeschmiedet mit einer Klinge aus Kohlenstoffstahl. Die Saya und der Griff sind aus schwarz lackiertem Holz gefertigt. Das Schwert ist scharf angeschliffen.
von Hand geschmiedeter 1095 Kohlenstoffstahl
Klingentyp: Maru
Dieses Katana Shirasaya ist handgeschmied...
 
DanRho Bo-Stab Roteiche ca. 152 cm
Schwere Eiche, Länge ca. 152 cm, Durchmesser ca. 2,5 cm. Hochwertige schwere Eiche, lackiert.
 
Budoten Shinaitasche, Segeltuch, mit Tragegurt, 135 cm
ca. 135 cm lang und ca. 12,5 cm breit
 
Messerständer für 6 Messer weiß
Maße: Breite 170 mm, Höhe 330 mm, Tiefe x 210 mm Messerständer aus Kunststoff, auf welchem sowohl Taschenmesser, als auch feststehende Messer präsentiert werden können. Mit verstellbaren Auflagen für bis zu 6 Messer.
 
John Lee Imori Katana
Klingenlänge bis Tsuba: 71 cm, Gesamtlänge: 100 cm, Gesamtlänge mit Scheide: 103 cm Imori ist die Bezeichnung für den japanischen (Berg)-Molch. Charakteristisch sind die goldenen Ziermolche auf den Beschlägen, die dem sonst eher schlicht gehaltenen Schwert seinen Namen geben.

- Klinge im Shinogi-Zukuri-Stil mit Hohlkehle (Bo-Hi), handgeschmiedet aus 1045 Kohlenstoffstahl.<...
 
Ju-Sports Polizeistock, schwarz
Stock aus Hartholz, der Griff ist geriffelt, ca. 66 cm lang Besonderheiten:
schwarzer Arnis Stock
Für Waffenabwehrtraining in unterschiedlichen Kampfsportarten geeignet.
liegt optimal in der Hand, vor allem durch den geriffelten Griff
ca. 490 g schwer