Kamera filmt Dieb – Hausbesitzer verstößt gegen Datenschutz
Schraubt sich ein Hausbesitzer eine Kamera an das Haus, sollte er sich mit dem Datenschutz genau auseinandersetzen. Denn wie der Europäische Gerichtshof feststellt, gibt es keine grundsätzliche Ausnahme beim Schutz von Haus und Hof, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Haben Hauseigentümer Furcht vor Kriminellen und bringen deswegen Kameras an ihr Haus an, müssen sie den EU-Datenschutz beachten. Denn sobald öffentliche Gehwege oder Straßen gefilmt werden, gelten strikte Vorschriften.
Ein Fall:
Ein Mann aus Tschechien hatte nach mehreren Angriffen auf sein Haus, seinen Eingang, die Straße davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses gefilmt. Tatsächlich filmte die Kamera bei der nächsten Attacke zwei Verdächtige.
Jedoch zweifelte der Gefilmte die Rechtmäßigkeit der Überwachung der Straße vor dem Wohnhaus an. Daraufhin wurde dem Betreiber der Kamera ein Bußgeld verhängt, da tschechische Datenschützer dem Gefilmten recht gaben. Der Hauseigentümer zog daher vor das Gericht.
Vor dem EuGH ging es um die Frage, ob der Mann sich beim Schutz seines Eigentums und seiner Gesundheit auf eine Ausnahme in der EU-Datenschutzrichtlinie für „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten“ berufen kann. Nach der Auffassung der Richter ein klares „nein“.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Quelle: openPR
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